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Der Israelit · 1903-06-10 · Heft 46 (10.6.1903) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 46 (10.6.1903)
Date
1903-06-10
Page
– (sequence 13)
Language
German
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1007 Forschungsunternehmen ein jüdischer Stamm entdeckt. Be! ihm ist, wie bdi allen jüdischen Stämmen, die BeschneiduNg gebräuchlich. Diese Schwarzen bringen auch Opfer von Ziegen und Vögeln dar, und jagen nicht nach Nahrung am. Sabbat (Samstag). Sie sprechen einige Worte Hebräisch und haben eine Art Gotteshaus von Holzstämmen und Baumzweigen errichtet, an dessen einem Ende sich zwei Steintafeln mit eigenthümlichen Inschriften befinden. Die Mitglieder dieses Stammes vevheirathen sich nicht mit anderen Schwarzen, essen kein Schweinefleisch und tragen um ihren Leib Felle mit lang herabhängenden Ziegenhaaren. Sie befleißigen sich - einer außerordentlichen Sauberkeit und be-. wirtheten die Mitglieder des Forschungsunternehmens mit wilden Aepfeln und Ziegenmilch. Dem Mann, der diese Thatsachen nach England berichtete, wurde von einem Missionar eine bedeutende Summe angeboten, wenn er den letzteren an den Ort führe, wo dieser jüdische Stamm entdeckt wurde. Seine Herkunft und Geschichte ist noch in Dunkel gehüllt, das der Aufklärung bedarf." So wunderlich die Mär von den schwarzen Juden Australiens klingt, so scheint deren Wahrhaftigkeit doch nicht ausgeschlossen zu sein. Rußland. . Petersburg, im Mai. „Drei wichtige Senatsentscheidungen" aus der letzten Zeit verdienen, einen: größerem Publikum bekannt gegeben zu werden. Bekanntlich verbietet das Gesetz vom 3. Mai 1882 den Juden, ständig auf dem flachen Lande zu wohnen. Der Senat hat nun dem Wörtchen „ständig" eine solche Interpretation gegeben, durch welche das ganze Gesetz nahezu illusorisch wird. Da die Maigesetze beschränkend wirken sollen, beschränkende Gesetze aber buchstäblich ausgelegt werden müssen, so ist jedem Juden das langjährige Wohnen auf dem platten Lande gestattet, sobald er daselbst allein und nicht mit seiner gesammten Familie wohnt. Aus diesem Grunde wurde der Gouverneur von Podolien angewiesen, den Juden David Grubstein im Dorfe Jvankowzi ruhig wohnen zu lassen, obgleich dieser sich bereits seit sechs Jahren daselbst aufhält und es gar nicht abzusehen ist, wann dieser „provisorische" Aufenthalt zu. Ende gehen wird. Grubstein, der in Jvankowzi den Posten eines Gutsverwalters bekleidet, konnte nämlich Nachweisen, daß seine Familie in einem benachbarten Dorfe wohnt, während er selber sich in Jvanowzi nur „vorübergehend" aufhält. Ferner hat der Senat das Gesetz, welches den Juden das Wohnen innerhalb einer 50 Werst breiten längs der Grenze verlaufenden Zone verbietet, jetzt einer genauen Bestimmung unterzogen, da die unklare Fassung desselben zu zahlreichen Streitigkeiten geführt hat. Nach der Erklärung des höchsten russischen Gerichtshofes gelten für diese Zone keine der den Privileg, girten Juden in Rußland gewährten Begünstigungen.' Es dürfen daher weder jüdische Kaufleute I. Gilde, noch Juden mit einem akademischen Grad, noch selbst jüdische Handwerker sich innerhalb 80 Werst von der Grenze von Neuem niederlassen. Andererseits haben aber für dieses Gebiet auch alle durch die Maigesetze den Juden auferlegten Beschränkungen keine Gültigkeit, sodaß sämmtliche Juden, welche vor dem 21. Juni 1895 sich in diesem Grenzgebiet niedergelassen haben, sich da überall, also auch auf dem platten Lande, beständig aufbalten und daselbst auch'Land kaufen oder pachten dürfen. Diese Bestimmung ist für zahlreiche Juden der vier nichtpolnischen Grenzgouvernements Bessarabien, Wolhynien, Podolien und Kowno von ganz enormer Tragweite, da sie ihnen innerhalb eines 50 Werst breiten Gürtels bedeutend größere Bewegungsfreiheit einräumt. Endlich hat der Senat in einer großen Anzahl von einzelnen Entscheidungen Gelegenheit genommen, zahlreiche willkürliche Beschränkungen, welche.das antisemitische russische Beanltenthum ausgesonnen hat, um den jüdischen Handwerkern das Wohnen im Innern Rußlands zu erschweren resp. zu verleiden, für unbedingt ungesetzlich zu erklären. Weder braucht ein jüdischer Handwerker bei seiner Niederlassung außerhalb des jüdischen Wohngebietes den Behörden unaufgefordert seine Papiere oorzulegen, noch braucht er eine eigene Werkstätte zu besitzen, noch auch mit Gehilfen oder Lehrlingen zu arbeiten.. Ja, nicht einmal er selber braucht sich unbedingt mit seinem Handwerk zu befassen, vielmehr steht es ihm frei, im Falle der Arbeitslosigkeit sich durch eine beliebige andere Beschäftigung, beispielsweise. durch den Handel, zu ernähren. Letztere Bestimmung ist von besonderer Wichtigkeit, und die russischen Juden würden sehr klug handeln, wenn sie, statt sich immer wieder und wieder den Vereinigten Staaten von Nordamerika aufzudrängen, die „Auswanderung nach den: Innern Rußlands" organisiren würden. ' A f r i k a. .Kapstadt. Daß die Buren keine Judenfreunde sind, haben wir längst gewußt. Während des Krieges haben sie allerdings ihre Krallen nicht gezeigt. Aber nach dem Kriege scheinen sie die Maske abwerfen zu wollen. So schreibt eines ihrer Blätter: „Antisemitismus? — Vor dem Krieg vermochte man unter den Buren keine Spur von offen bekanntem Antisemitismus zu entdecken. Nunmehr veröffentlicht „Land en Volk" in Marico folgende Korrespondenz: „Die alten Läden sind wieder eröffnet und neue werden noch errichtet. Die Geschäftsleute scheinen zu denken, daß die Buren reich oder bereichert aus dem Krieg zurückgekehrt sind. Es ist nur zu hoffen, daß das Geschäft einen mehr nationalen Charakter annimmt und

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