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Der Israelit · 1903-11-19 · Heft 92 (19.11.1903) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 92 (19.11.1903)
Date
1903-11-19
Page
– (sequence 11)
Language
German
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2025 setzes hin. welcher besagt, daß „auf Grund des uck 2 ‘j?r. 1 aufgenommenen Vorbehalts im Falle des Bedürfnisses auch den Synagogcngrmeinden die Einrichtung und Benutzung eines eigenen Schlachthauses werde gestattet werden können." Es ist kaum abzusehen, wodurch ein besonderes Bedürfniß gerade für Snnagogengemeindcn hervorgerufen werden könnte, wenn nicht gerade dadurch, daß die Gemeinden sich gegen die Anwendung des Schächtschnittes ablehnend rer halten und diesem Standpunkte durch entsprechende Vorschriften für den Betrieb in dem allgemeinen Schlachthause Ausdruck geben könnten." Das ist ein richtiger Standpunkt. Wo die Stadt das Schlachthaus zum Schächten nicht hergibt, kann sich jeder jüdische Metzger eine Schächtstätte errichten. Tie jüdischen Stadtbewohner müssen dann darauf antrraen, daß sie von dem Theil der Steuern, der für das Schlachthaus nöthig ist, befreit werden. Jnowrazlaw, im Nov. Als eines der hervorragendsten und verdienstvollsten c’cbpi rsi’ in unserer Gemeinde gilt Herr Rudolf Librowicz, der als Muster und Vorbild echter, wahrer Frömmigkeit, opferwilliger und opferfreudiger Gottesfurcht auch seine Rebenmenschen zur Gottesfurcht und Frömmiglcst anspornt und anfeuert. Ein begeisterter Jehudi, ein vortrefflicher Mohel, ein ausgezeichneter Baal .störe, ein von tiefer Andacht erfüllter Baal Tesilah, läßt er sich von seinem großen Geschäft, das sich über ganz Deutschland erstreckt, nicht abhalten, jede Gelegenheit 311 benutzen, um seine glühende Liebe zum Judenihum. seine freudige Begeisterung für Thora und Mizwolh Praktisch zu bethatigen. Die Art und Weise, wie in seinem Hause, in seinem Geschäfte der Sabbat geheiligt und gehalten wird, gereicht ihm und seiner Pflichttreue als Jehudi zur Ehre und erfüllt uns mit dem frommen Wunsche ^>rr-!L"2 12-.' vsas! Am jüngsten Sabbat feierte Herr Librowicz die Bar Mizwah seines einzigen Sohnes. Zu diesem Zwecke ließ er eine Sefer Thora , schreiben, kostbares tnp 'dp für das Sefer anfertigen, unterrichtete seinen Sohn persönlich in rs'-p, so daß der Bar Mizwoh die ganze Sidra in vollendeter Weise im Tempel vorgelesen, die Hafthora in ausgezeichneter Weise Vorgetragen und das Herz der Zuhörer mit wahrer Freude erfüllte. Die beiden Großeltern, die anwesend ioaren. sind von demselben Geiste der Jirah beseelt, und ernteten heute mit Jubel, was sie einst vielleicht mit Thränen gesät. Der Rabbiner. Herr Dr. Kohn, verlieh Herrn Librowicz. der seine ganze freie Zeit dem Beth-Hamidrasch resp. der Thora widmet, an diesem bedeutungsvollen Sabbate den Titel „Morcnu", und wenn einem Jebudi für Thora. Abodah und Gemilath Cbassodim dieser Titel gebührt, so gebührt er in vollem und reichen Maße Herrn Rudolf Librowicz. Durch eine Predigt von Seiten des Rabbiners wurde der necn -irn unter der Theilnahme eines sehr zahlreichen Auditoriums vollzogen, über den Inhalt der Predigt, will ich nächstens s. G. und soweit es die Treue meines Gedächtnisses zuläßt, einiges mittheilen. Zweibri'ickcn. Ein Prozeß, wie er wohl noch selten vorgekommcn, beschäftigt seit einiger Zeit unsere Gerichte. Die hiesige israelitische Gemeinde, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Rosenberger, hat gegen den Bezirksrabbiner Dr. E. Meyer beim hiesigen Landgericht die Klage auf Auflösung des Dienstvertrages angestellt, weil nach der Behauptung der Gemeinde der .Bezirksrabbiner die ihm obliegenden dienstlichen Verpflichtungen nicht erfüllt und auch andere nicht näher gegebene Gründe für die Lösung des Vertragsverhältnisses vorliegen. Die Kultusgemeinde hatte sich zunächst beschwerdeführend an die Regierung und an das Kultusministerium gewandt, woraufhin die Regierung dem Bezirksrabbiner ihre entschiedene Mißbilligung kundgegeben und schließlich auch angedroht habe, daß sie die Genehmigung zur eventuellen Dienstentlassung nicht versagen werde. Dabei wurde aber von Seiten der Verwaltungsbehörden zugleich entschieden, daß das zwischen dem Bezirksrabbiner und den Kultusgemeinden bestehende Vertragsverh'ältniß rein zivilrechtlicher Natur sei und daß die Dienstentlassung nur nach den zivilrechtlichen Normen erfolgen könne. Die Kultusgemeinde hat darauf dem Rabbiner die Dienstentlassung erklärt und. da derselbe nicht hiermit einverstanden war, Auflösungsklage beim Zkvitgericht erhoben. Schon in der Klageschrift hat sie für ihre Aufstellungen einen umfangreichen Beweis angeboten. Wie auch die Verhältnisse liegen mögen — es wäre dringend zu wünschen, daß von beiden Seiten die Hand zur friedlichen Einigung geboten würde.. Ein solcher Streit gehört nicht vor die Gerichte. Wilhelmshaven, im Nov. Seit . Bestehen der Gemeinde fand in diesem Jahre zum ersten Male die Vorbereitung zur Eidesleistungder jüdischen Rekruten in der hiesigen Synagoge statt. Die Rekruten wurden von Vorgesetzten zum Gottesdienste geführt. Dem Gottesdienste wohnten Vertreter der Behörde und die ganze Gemeinde bei. Das Schreiben der Marinebehörde, worin dem Ersuchen zur Abhaltung des Gottesdienstes Folge geleistet wird, ha! folgenden Wortlaut: .Kommando d. R. B. etc. Wilhelmshaven, 21. Olt. 1903.;. Auf das gefällige Schreiben vom 14. d. Mts. Die Vereidigung der Oktoberrekruten findet am 24. d. Mts. statt. Die Rekruten jüdischen Glaubens 1) von der zweiten Matrosendi'oision und 2) von. der Siammlompagnie des dritten Seebataillons werden Anweisung erhalten, sich am 23. dss. Mts., Vormittags.

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