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Der Israelit · 1903-11-19 · Heft 92 (19.11.1903) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 92 (19.11.1903)
Date
1903-11-19
Page
– (sequence 4)
Language
German
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2018 ausruhen. und ein Hort der Gottesverehrung: im wahren Sinne ein Friedhof und ein Gottesacker. Nach abermaligem Gesang ergriff Raöbiner Tr. Münz das Wort. Er wies darauf hin. daß die Fülle der Gedanken und der tiefe Ernst, die sich in dieser Stunde aufdrangen, so recht im 116. Psalm zum Ausdruck gebracht werden, auf dessen nähere Betrachtung er dann eingehi. Ausgehend von der Vergänglichkeit, der Flüchtigkeit und der unnennbaren Tragik des Menschenlebens. das dem Schatten eines Vogels gleicht, fuhrt er das Stille und Grauenhafte des Friedhofes vor Augen, des Grabes, an dem die Vereinsamten um die Lieben weinen, die ihnen entrissen sind. Aber, wie ein mächtiger Heroldsruf tont der Gottesruf des Psalmisten in die Herzen. Aus den Gräbern wächst die Blume der Unsterblichkeit; was sterblich ist, gehört der Erde an. aber die Seele wird nicht in's Grab gelegt; sie kehrt zurück zu Gott, der sie gegeben hat. So ist der Friedhof nicht nur ein Ort der Thränen, sondern auch ein Ort des Lebens, von dem wir einziehen aus der Zeitlichkeit in die Ewigkeit, und wir weihen den Friedhof nicht dem Tode, sondern der Ewigkeit und Unsterblichkeit. .die aus den Gräbern sprießt. So möge der Friedhof ein Ort des Trostes und der Erquickung sein, eine Himmelsleiter, die die Zeitlichkeit mit der Ewigkeit verbindet, die Erde mit dem Himmel, und mögen die. die hier dermaleinst ausruhen sollen, nach einem goltbeanadeten. arbeitsreichen Leben als müde Pilger eintreffen. Mit einem Gebet für die Entschlafenen, die draußen auf dem Friedhof ruhen, schloß er dann seine Worte. Nochmaliger Gesang, bei dem Oberlantor Davidsohn die Soloführung übernommen, und die erbebende Feier erreichte ihr Ende. Dresden, 16. Nov. (Gesetz über isr. Neligionsgemeinden.) Dem sächsischen Landtage ist u. a. ein Gesetz über die israelitischen Neligionsgemeinden zugegangen, wodurch das bisher bestehende Gesetz über die Neliqionsübung der Juden vom Jahre 1837 aufgehoben werden soll. Nach dem Gesetze haben die israelitischen Neligionsgemeinden die Aufgabe, die zur Pflege des israelitischen Kultus erforderlichen Anstalten und Einrichtungen zu treffen und zu unterbalten. diesem Zwecke baben sie u. a. das Reckt, unter staatlicher Aufsicht Bethäuser und Vearäbnißvlätze einzurichten. Rabbiner und sonstige Religionsdiener anzunehmen, gottesdienstliche Zusammenkünfte in den dazu bestimmten Räumlichkeiten zu veranstalten u. f. w. .Das den christlichen Konfessionen nach dem § 56 der Berfassungsurkunde zusiehende Recht öffentlicher Reliaionsübung steht, den Israelitischen Reliaionsaemeinden nicht zu; die Ausübung ihres Kultus soll nur als privat zugelassen werden.. Sämmtliche israelitische Glaubensgenossen des Landes sind zu Neligionsgemeinden zu vereinigen, deren Abgrenzung durch Verfügung des Kultusministeriums erfolgt. Die Mitglieder der Gemeinden haben zu deren Lasten durch Zahlung von Gebühren und Anlagen angemessen beizuiragen. Tie Religionsgemeinden sind juristische Personen des öffentlichen Rechts. Für jede ist ein Statur zu errichten. Tas Nähere hierüber wird vom Kultusministerium bestimmt, das Statut und jede Abänderung bedarf der ministeriellen Genehmigung, die widerruflich ist. Tas bisher schon bestehende Verbot der Privatsynagogen wird aufrecht erhalten, doch bleibt das Kultusministerium ermächtigt, Ausnahmen zu gestatten. Nürnberg, 26. Cheschwan. Gestern Abend fand hier in der Synagoge der Gemeinde Adaß Iisroel für pKCTt’H 'n aus Schwabach ein Hesped statt, zu dem neben den zahlreich erschienenen Mitgliedern der Adaß Iisroel und vieler auswärtiger Freunde u. a. auch ein großer Theil der Gemeinde Schwabach, darunter Distrikts ^Rabbiner Mannes und die ganze Talmud-Thora-Schule sich eingefunden hatten. Nach dem Mincha-Geber bestieg Herr p'n A n s b a ch e r die Kanzel und entrollte, um den Dahingeschiedenen in '.weiteren Kreisen bekannt zu machen, wie er es verdiene, in ergreifender Schilderung ein lebenswarmes Bild von dem Werdegang, dem Wirken und den Kämpfen des Verblichenen, der nunmehr eingezogen in die seligen Gefilde, um den Lohn seines gottgefälligen Wandels zu genießen. Aus Tüddeutschland. Bei einer weniger optimistischen Auffassung der Welt- und Zeitlage könnte den seine heil. Religion über alles schätzenden Israeliten ein ängstliches Gefühl beschleichen, wohin es bei all' den betrübenden Erscheinungen unserer Zeit mit diesem unserem höchsten Gute kommen soll. Merken wir doch überall im Vergleiche mit den früheren Zeiten einen Rückgang in den Interessen unserer heil. Religion. War früher das Thorastudium allgemein nur Hauptbeschäftigung, so wird es jetzt zur Seltenheit, etwas Sonderbares, noch viel weniger als Nebensache. Gehörte früher res? b'br, zu etwas Unerhörtem, so gehören jetzt diejenigen, welche noch das schwere Vergehen scheuen und sich durch keinen materiellen Gewinn dazu verlocken lassen, zu den Wundermenschen. Galt es früher bei langen und beschwerlichen Reisen, selbst bei See- und Wüstenreifen, als etwas Selbstverständliches. sich mit ritueller Reisezehrung oder mit den Mitteln zu deren Zubereitung zu versehen, so begreift man heute nicht, wie man überhaupt reisen kann, ohne nicht auch im ersten besten Hotel zu diniren. Ja. vereinzelt stehen die noch Treuen, vereinzelt die noch an allen Ge- und Verboten Festhaltenden, "6v* vrn arx cs? hie und da ein Mann, der sich seiner Abstammung bewußt und demnach lebt und handelt. Immer weniger und immer seltener werden die in.-: 'pnns die Stützen des Geschlechts, die pac cncs? die Lückenfüller. die gottbegeisterten Kämpfer, D'ö»n v-ncj,

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