Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 39 (20.5.1903)
- Date
- 1903-05-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2446951-2449890-2449927--58272-2522638- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
legenheit geben will, sich geistig und körperlich zu erfrischen, sein nützliches Wirken erleichtern zu können, und wünschen ihm fröhliches Gedeihen. - Von 24 Zöglingen, die die Kurse im letzten Jahre durchgemacht haben, sind bis jetzt 23 in Stelle gegangen. Die Zahl der Pensionärinnen schwankte zwischen 12 und 19. München, 19. Mai. Die in Fachkreisen bekannte hebräische Bibliothek des Herrn Dr. Eugen Merzbacher ist um den Preis von 36,000 Mk. in den Besitz der Frankfurter Stadtbibliothek übergegangen. Dieser Verkauf bedeutet einen Verlust für die hebr. Studien in München, da der hervorragende Besitz an hebräischen Manuskripten der Hof- und Staatsbiblio- . thek durch die reiche Sammlung von Drucken der Merzbacher'schen Bibliothek ergänzt wurde. Die Frankfurter Stadtbibliothek, die schon vorher dank der Opferwilligkeit einiger Bürger große hebräische Bibliotheken erworben.hatte,- steht'nunmehr darin in aller erster Reihe. Es standen auch jetzt wieder private Mittel zur Verfügung. . München, 19 Mai. In der Gemeinde Zeitlofs hatten früher diejenigen Israeliten, deren Anwesen in früheren Zeiten einem Protestanten gehört hatte, bei Hochzeiten, Todesfällen etc. in ihrer Familie, an den dortigen protestantischen Pfarrer für den Entgang der Stolgebühren dieselben Gebühren zu zahlen, wie wenn sich diese Fälle in einer protestantischen Familie ereignet hätten. Auf Grund dieses früheren Verhältnisses verlangte der protestantische Pfarrer Gmundle von Zeitlofs von den dortigen Israeliten Löb Bernhard und Samuel Golgner, deren Anwesen früher Protestanten gehört hatte, für die in ihren Familien vorgekommenen Gebürts- und Sterbefälle etc. solche Gebühren unter der Bezeichnung: Deputate für entgangene Stolgebühren. Die genannten Israeliten verweigerten die Zahlung, worauf Gmundle beim Bezirksamt Brückenau die zwangsweise Beitreibung beantragte. Das Bezirksamt wies den Antrag des Pfarrers Gmundle durch Beschluß vom 2. Oktober 1901 ab und die Regierung von Unterfranken und Aschäffenburg verwarf durch Vureauentscheid die Beschwerde des Gmundle gegen diesen Beschluß. Nun legte Gmundle Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Letzterer hob entsprechend dem Anträge des Herrn Oberstaatsanwalts v. Müller den Beschluß des Bezirksamts Brückenau auf. verwarf die Beschwerde dH Pfärres Gmundle und stellte den Entscheid der Regierung von Unterfranken dahin richtig, daß die genannten Israeliten nicht verpflichtet sind, an den protestantischen. Pfarrer die von diesem verlangten AbgaM zu' entrichten. Die Aufhebung des bezirksamtlichen Beschlusses ersirlgte deßhalb. weil die frag!. Gebühren unser'das Gesetz vom 26. März 1881 betr. die Aufhebung der unter dem Namen Neujahrsgelder und dergleichen bestehenden Abgaben der Jsraelüen fallen, sohin das Bezirksamt in der Sache überhaupt nicht zuständig war, da nach Art. 5 dieses Gesetzes alle aus diesem Gesetz entstehenden Streitigkeiten in erster Instanz von der Regierung zu entscheiden sind. Aber auch der Regierungsentscheid bedurfte einer Richtigstellung. weil die Sache von der Regierung nicht durch Bureauentschließung hätte entschieden werden dürfen, sondern im verwaltungsrechtlichen Verfahren , im Senat, und weil die Regierung mit ihrer Anschauung, die fraglichen Gebühren fallen nicht unter das erwähnte Gesetz vom 26. 3.1881, sich im Jrrthum befunden hat. Von einer Zurückverweisung der Sache an die Regierung wurde deßhalb Abstand genommen, weil die Regierung-wenn auch aus anderen Gründen -bereits den Anspruch des Pfarrers Gmundle abgewiesen hat und weil eine abermalige Sachbehandlung doch wieder mit einer Abweisung des Anspruches enden müßte, da durch das mehrerwähnte Gesetz von 1881 auch die hier in Frage kommenden Abgaben aufgehoben sind. - Rußlan d. Petersburg. Eine Depesche des Korrespondenten Ostrowski an den „Fraind" meldet die Namen und Familien derjenigen, welche in Kischinew getödtet oder an den Verwundungen gestorben. Es sind dies: Jechil Selzer, Moses Machlin, Josua Berlatzki. Koppel Kanarski, Moses Machlin, Abraham Cohn, Mordechai Mindik, Israel Ulmer, Israel Selieian, Benjamin Varanowitsch, Sußmann Panorschi, Ben Zion Galanter, Chaijim Leib Goldis, David Chazkelewitz, Simche Wulf, Hirsch Liß, Jdel Krupnik, Jzchock Mehir Krupnik (sein Sohn). Drachmann, Mordechai Grünspahn. Jzchock Dovid Bielitzki, Jausef Cantor, Hirsch Bolgar, Chaim Nisensohn, Schmuel Boruch. Ullmann. Awrohom Weinstein. Mansche Hirsch Rienel. Ahron Brachmann, Jzok Rosenfeld. Jausef Hirsch Grünberg, Dovid Chalidon. Kallmann Malawitsch. Kaile Mosa, Reise Katzap, Chaie Sore Panaschi, Ethel Berger, Spiewak, Leo Kiegelmann, Feige Winker, Simon Fischmann (10 Jahre alt), Michael Lusak (2 Jahre alt). Verinischtrs Strassburg f. E. In der Generalversammlung vom 2. Mai 1903 hat der iüd. Literaturverein »Sephat Emcth* bicrselbst folgende Herren kn den Vorstand gewählt: Erster Vorsitzender: Jules Haas, zweiter Vorsitzender: Felix Block, Kassierer: Julian Becker, Schriftführer: Edmund Bloch. Bibliothekar: Julian Samuel. Das Vereinslocal befindet sich in dem großen oberen Saale des Restaurant Weil R nest Nachf., Gerbergraben 18. _ Wien, 6. Mai. Seme Majestät der Kaiser hat dem Hofrath Professor Neumann, daS Komturkreuz des Franz-Jofess-Ordens verliehen.