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Der Israelit · 1903-05-14 · Heft 37 (14.5.1903) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 37 (14.5.1903)
Date
1903-05-14
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Nase getrieben, welche hinter dem Schädel wieder herausragen, der dritten sind die Brüste abgeschnitten. Hier liegt ein getödteter Gymnasiast der 7. Klasse, dem die Zunge herausgeschnitten ist, und nicht weit davon ein todtgetretenes Kind. Bis 4 Uhr Mittags sind vorläufig 46 Leichen auf den Friedhof gebracht worden; in den Krankenhäusern liegen zahlreiche Schwerverwundete, deren Zustand hoffnungslos ist. Viele Getödtete liegen noch auf den Dachböden, wo die Unglücklichen sich vor den Verfolgern zu retten suchten. Viele Leichen sind aus den Retiraden gezogen worden. Die christliche Bevölkerung ist durch die Artikel im „Bessarabez" so aufgestachelt, daß die aufgeregte Menge sich gar nicht beruhigen kann; man wartet jeden Tag, daß sich die Räubereien erneuern. Gestern ist hier der Prokureur des Odessaer Kreisgerichts, Herr P a l a n, angelangt. Eine Deputation hiesiger Juden, in welche auch ich gewählt war, begab sich zu ihm. Ich sprach mit ihm eine halbe Stunde, schilderte ihm genau die Haltung unserer Polizei, welche dem Raub und der Metzelei nicht nur nicht Einhalt gethan, sondern diese scgar gefördert hatte (es sind unwiderlegbare Thatsachen vorhanden). Ich erzählte ihm ebenfalls von den Hetzartikeln Kruschewans (Redakteur des „Vessarabez").Wir sind jetzt alle Bettler, weil dreiviertel der jüdischen Bevölkerung vollständig ausgeraubt ist. Die Kisch'mewer sind aus Angst vor dem Kommenden und durch das Ausgestandene so verwirrt, daß sie die Tausende Unglücklicher, welche schon jetzt unter freiem Himmel liegen, ganz vergessen haben. Wie dem Bureau Reuter über Petersburg vom 5. Mai gemeldet wird, sind wegen der Krawalle in Kischinew über 800 Personen verhaftet worden, darunter diele Frauen, die sich lebhaft an den Plünderungen b'etheiligt haben; selbst Beamte und Schuljungen befinden sich unter den Misserhätern. HeksingsorS. Selbst die Unterdrückten unterdrücken. noch die Juden, wie ein Beispiel hier in Helsingsors zeigt. Der Vorsteher der hiesigen jüdischen Gemeinde hat Klage darüber erhoben, daß es den Juden in Helsingfors untersagt worden ist, Thiere nach dem mosaischen Gesetz zu schlachten. Inder Klage wird hervorgehoben, daß die Juden auf Grund ihres Glaubens in keinem Punkte von den Vorschriften ihrer Religion über die Art, Thiere zu tödten, abweichen dürfen. Jedenfalls ist es bezeichnend, daß die Finländer überall über die Vergewaltigung ihrer Rechte durch die Russen jam'mern, und selbst keine Gelegenheit vorübergehen lassen, die Juden zu schinden. Amerika. Nelvyork, im Mai. Der amerikanische Kongreß hat nunmehr den Bericht der gemeinsamen Konferenz beider Häuser betreffend die Einwanderungs- Vorlage, angenommen. Unter den beschlossenen Bestimmungen sind solche, welche die Einwanderungsinspektoren ermächtigen, fremde Länder zu besuchen. Der Nachweis eines bestimmten Bildungsgrades ist n i ch t in das -Gesetz ausgenommen. Die Erhebung einer Kopfsteuer bis zu zwei Dollar wird eingeführt, diese Steuer ist aber von jedem in's Land kommenden Reisenden, nicht nur von Auswanderern, zu erheben. Im Allgemeinen scheint es, daß die Bestimmungen der neuen E'inwanderungsbill für die Juden nicht gerade ungünstig sind. Einzig Und allein der Paragraph 5 des Gesetzes könnte auf sie angewendet werden. Nach diesem sind von der Landung ausgeschlosten: § 6. Personen, die sich in einem solchen körperlichen Zustand befinden, daß sie offenbar unfähig sind, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, und deßhalb dem Gemeinwesen dauernd zur Last fallen müssen, also „Paupers". Als „Paupers" gelten aber keineswegs alle, die über kein baares Geld verfügen, sondern nur solche, die offenbar völlig mittel- und hilflos sind, auch keine Freunde und Verwandte besitzen, die so lange für ihren Unterhalt sorgen können, und sich auch dazu verpflichten. bis sie im Stande sind, selbst für sich zu sorgen. Es liegt nun in der Natur der Sache, daß Fälle Vorkommen, in denen einzelne Einwanderer vielleicht zu Unrecht unter einzelne Rubriken gerechnet werden. Damit aber thunlichst derartige Mißgriffe vermieden werden, bestimmt das Gesetz, daß 1) Die Rhedereien keine Personen an Bord nehmen sollen, die nach den amerikanischen Gesetzen nicht landen dürfen. Jedem, der Passage nach Amerika nimmt, ist deßhalb ein ausführlicher Fragebogen vorzulegen, in dem alle Hinderungsgründe speziell berücksichtigt sind. 2) Der Fall jedes einzelnen Ankömmlings kommt vor eine Behörde, die unter Zuziehung von Dolmetschern, eine Spez'iäluntersuchüng vornimmt. Die Deportation darf nur erfolgen, wenn diese Behörde in dem Betreffenden einen wirklich unerwünschten Einwanderer erblickt, der nach dem Gesetze nicht landen darf. 3) Gegen die Beschlüsse des Spezral-UntersuchuNgsamtes ist Appellation zulässig. Die Ankömmlinge dürfen sich einen Anwalt engagiren, der nicht mehr als fünf Dollars für die Vertretung kiquidiren darf, ihre Freunde und Verwandten zu Hilfe rufen, auch an die verschiedenen Gesellschaften zum Schutz der Einwanderer rekurriren, die eigens hierzu von den verschiedenen Nationen in's Leben gerufen wurden. Man wird zugestehen müssen, daß bei diesen Kauielen ein Fall schon ziemlich kraß liegen muß, wenn einem Einwanderer von Rechtswegen die Landung untersagt wird.' , - - .

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