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Der Israelit · 1903-05-14 · Heft 37 (14.5.1903) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 37 (14.5.1903)
Date
1903-05-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Person ausüben. S!e müssen aber dafür Sorge tragen, daß dieser abgesonderte Raum durch den Haupteingang ihres Geschäfts erreichbar sei, daß die Continuirlichkcit des Verkaufs gesichert sei und die Bedürfnisse des Publikums ohne Unterbrechung befriedigt werden. Die demzufolge sich nothwendig zeigenden Adaptirungen im Geschästslokale müssen bis spätestens Ende Juni d. I. durchgeführt werden. Rußland. Petersburg, 11. Mai. Ein Rundschreiben des Ministers des Innern an die Gouverneure, Stadthauptleute und Oberpolizeimeister entwirft von der Judenhetze in Kischinew folgendes Bild: Bei den Unruhen, deren Urheber vorzugsweise einfache Leute waren, .wurden 45 Personen getödtet, 74 schwer und 350 leichter verletzt. Gegen 700 Juden gehörige Häuser und 600 Geschäftslokale wurden geplündert. Die Unruhen sind hervorgerufen durch das zugesp'itzte Verhältniß zwischen den Christen und Juden Bessarab'iens. Gerüchte über angebliche „Ritualmorde" iw. Gouvernement Cherson, in Kiew und Kischinew, veranlaßten das Gerede, es müsse gegen die Juden losgegangen werden. Geschriebene Aufrufe dazu wurden oertheilt. Den direkten Anlaß zur Jüdenhetze gab am Ostersonntag Nachmittag die Mißhandlung einer Christenfrau durch einen jüdischen Karusselbesitzer. Die Menge warf Steine gegen die benachbarten Judenhäuser und durchzog dann verschiedene Sta'dttheile, überall jüdische Hauser und Verkaufsbuden zerstörend. Am Ostersonntag wurden bereits neun Juden getödtet. Am nächsten Morgen überfielen Juden auf dem neuen Bazar Christen. Ein Christ wurde durch einen Schuß vcn jüdischer Seite getödtet. Darauf erneuerten sich die Unruhen. Die die Stadt durchziehenden Militärpatrouillen erwiesen sich als ungenügend. Neue Truppenkommandos wurden herbcigerufen und die Aufrechterhaltung der Ordnung der Militärobrigkeit übertragen. Nachdem die Truppen planmäßig auf die einzelnen Bezirke verthcilt waren, hörten die Unruhen am Abend des Ostermonatgs auf. Die Vorgänge in Kischinew riefen an vielen Orten des Reiches Unruhe hervor. In einigen Städten begannen sich Judenvere'miguNaen zur Selbstverteidigung zu bilden. Auf die Erhebungen des Direktors des Polizeidepartements wies der Kaiser den Minister des Innern an, den Chefs der Gouvernementsstädte einzusch'ärfen, daß ihnen unter persönlicher Verantwortung zur Pflicht gemacht werde, Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Gewalttätigkeiten zu treffen, um die Bevölkerung zu beruhigen. Das Rundschreiben des Ministers des Innern weist darauf hin, daß die Bildung vcn Vereinen zur Selbstverteidigung unzulässig ist, und daß die Zivilbehörde bei Unruhen ihre Obliegenheiten nicht an die Militärbehörde abgeb'en dürfe, sondern das gemeinsame Vorgehen der Truppen und der Polizei, seiten müsse. Die Vertreter der Zivilbehörde dürfen die persönliche Erteilung von Anordnungen erst einstellen, wenn die Truppenkommandeure zum Waffengebrauch aufgefordert haben. . . — Die amtliche russische Darstellung der Vorgänge in Kischinew stimmt in verschiedenen Punkten nicht überein mit den Mitteilungen, welche von der jüdischen Gemeinde in Kischinew. russischen Zeitungen und Privaten gemacht worden 'sind. In allen diesen Schilderungen war von Herausforderungen von jüdischer Seite nichts zu finden. Wie es möglich war, daß während zweier Tage 700 Häuser und 600 Geschästslokale geplündert werden konnten, ohne daß das Militär— Kischinew hat eine größere Garnison — der Ruhestörer Herr zu werden vermochte, wird auch in dem Rundschreiben des Ministers des Innern nicht aufgeklärt. Man wird nun abwarten müssen, welches Verfahren Herr von Plehwe gegen die Zivilbehörde von Kischinew, die dort auch seiner Ansicht nach ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden ist, eiuschlagen wird, um zu erkennen, wie die russische Regierung der Wiederholung so grauenhafter Vorgänge, wie derjenigen von Kischinew, vorzubeugen beabsichtigt. — Die Zeitung „Prawo" erhielt wegen ihrer schädlichen Haltung, die unter anderem in Artikeln über das Kischincwer Blutbad h'ervortrat, die erste Berwarnug. Dieselbe Maßregel gelangte gegenüber dem jüdischen Blatte „Woschod" wegen eines Artikels zur Anwendung. Petersburg. (Die Metzelei in Kischin e w.) In einem von dem „Berl. Tagbl." veröffentlichten Pöivatbriefe aus Kischinew vom 10. April a. St. (die Unruhen fanden am 6. und 7. April — 19. und 20. April n. St.'— statt) heißt es u. A.: Dreiviertel aller jüdischen Häuser sind geplündert und verwüstet. Die Frauen wurden vergewaltigt. Kinder aus den Fenstern mehrere Stockwerke hoch aus die Straße geschleudert. In den Häusern ist alles vernichtet und zerrissen. Und alle diese Bestialitäten trugen sich vor den Augen der Polizisten zu, nicht ein einziger Polizist rührte auch nur einen Finger, um der allgemeinen Metzelei und Plünderung Einhalt zu thun! .... Die Roth spottet jeglicher Beschreibung. Einige tausend Familien sind obdachlos und liegen unter freiem Himmel ohne Speise und Trank. .... Die Leidenschaften haben sich noch nicht beruhigt. Aus den Vorstädten kommen immer noch traurige Nachrichten über Räubereien und Mordtaten, welche ungehindert fortgesetzt werden. Man plündert und mordet unaufhörlich. Um nur einen kleinen Begriff geben zu können von dem, was sich hier zugetragen hat, muß man über die Beredsamkeit eines Jerimias verfügen. Es genügt, bloß auf den Kirchhof zu gehen und auf die verunstalteten Leichname zu blicken. Da liegen drei gemordete Frauen: der einen ist der Leib im Kreüzsch'niti aufgeschlitzt, bei der anderen stnd lange Nägel in die

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