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Der Israelit · 1903-05-14 · Heft 37 (14.5.1903) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 37 (14.5.1903)
Date
1903-05-14
Page
– (sequence 4)
Language
German
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sonders erwähnenswerth ist nach dieser Richtung eine Denkschrift, die der Verein an den Minister des Aeußern, Grafen Goluchowski, gelangen ließ. In dieser Denkschrift sagte die Israelitische Alliance unter Anderm: „Wir gestatten uns. Eurer Excellenz eine kurze Aufzahlung von Thatsachen zu unterbreiten, die nicht nur Humanität und Rechtsgefühl tief verletzen, sondern seitens Rumäniens auch eine offene, flagrante, geradezu höhnende Vergewaltigung von Verpflichtungen bedeuten, welche ihm unter rühmlicher Mkwirkung Oesterreich-Ungarns von den Vertretern der Großmächte auferlegt wurden." Es wurde in der Denkschrift daran erinnert, daß nach dem Berliner Vertrage von .1878 zu den Bedingungen, unter welchen die Unabhängigkeit Rumäniens anerkannt wurde, auch die genau formulirke Bedingung gehörte, daß der „Unterschied des religiösen Bekenntnisses als ein Grund der Ausschließung oder der Unfähigkeit bezüglich des Genusses der bürgerlichen und politischen Rechte Niemandem gegenüber geltend gemacht werden dürfe." Es wurde dann ausgeführt, wieder rumänische Staat dadurch, daß er die Juden zu „Fremden" stempelt, ste von allen Rechten des Bürgers ausschaltet und jede Art von Gewalt anwen'det, um sie physisch und moralisch zu Grunde zu richten. Herr Dr^ Heinrich Schreiber besprach nun in einer längeren Rede, die großen Eindruck machte, die jüdische Emigration aus Rumänien. „Es spotte jeder Beschreibung" — sagte er — „wenn man den Bericht der „Allianz" lese, welchen Verfolgungen die Juden in Rumänien von Seite der dortigen Staatsmänner ausgesetzt seien, und der blindwüthige Fanatismus, mit dem in diesem Lande gegen die Juden vorgegang'en werde, müsse auf jeden besonnenen Menschen ohne Unterschied des Glaubens geradezu aufwühlend wirken. Man beschränke sich nicht darauf, den Juden in Rumänien die Gleichberechtigung zu verkürzen, sondern wolle sie auch wirthschaftlich aushungern und ihnen das geistige B.rod entziehen. Herr Dr. Beilhard verlas ein Telegramm über die Judenverfolgungen in der russischen Stadt Kischenew, das ein wüstes Bild der dortigen Gewaltakte gegen die Juden entrollt. Schließlich würden folgende Herren, die statutenmäßig aus dem Vorstand scheiden sollten, nahezu einstimmig wiedergewählt: David Ritter von Gütmann, Ober-Rabbiner Dr. Güdemann, Wilhelm Pappenheim. Leopold Trebitsch, Donat Ziffern; an Stelle des verstorbenen Vorstandsmitgliedes Sigmund Ritter von Dauer würde Herr Rudolph Auspitz neugew'ähli. Wien. (Die Entführung zur Taufe.) Die Entführungsgcschichte der neunzehnjährigen jüdischen Pächterstochter.Rosalia Frostig durch den Müller Joses Feuerle aus dem Hause ihrer Eltern in Rozanka in Galizien hat genau vor Jahresfrist großes Aufsehen hervorgerufen. Das Mädchen wurde um Mitternacht in ein Kloster nach Krakau gebracht, dort auf den Namen „Angela" gekauft und als Norme eingeklerdet. Im Mai vorigen Jahres hatte sich Feuerte vor einem Erkenntnißsenate des Krakauer Landesgerichis wegen des Verbrechens der Entführung zu verantworten. Feuerle verantwortete sich dahin, er habe die Absicht des Mädchens nicht gekannt. Ganz zufällig sei er mit seinem Wagen an dem Haufe des Frostig vorübergefahren, die Rosalia stand vor der Thur und ersuchte ihn, sie ein Stück mitfahren zu lassen. Erst unterwegs erzählte.sie ihm, sie wolle in's Kloster, um sich taufen zu lassen, und flehte ihn an, sie nicht in's Elternhaus zuriickzubringen, weil sie dort Mißhandlungen ausgesetzt wäre. Feuerle wurde freigesprochen, die Staatsanwaltschaft aber erhob gegen den Freispruch die Nichtigkeitsbeschwerde. Für diese trat nun Namens der Generalprokuratur Hofrath Ritter von Girtker-Kleeborn ein, als Vertherdiger interveniere Dr. Ritter von Orlcfsky. Der Caffationshof unter Vorsitz des Hofrathes Kassowicz hob den Freffpruch auf und verutheilte Feuerle zu einem Monate mit Fasten verschärften Kerkers, da alle Kriterien der Entführung vorhanden seien. Ob das Mädchen im Zeitpunkte der Entführung im Wvhnraume seiner gesetzlichen Vertre ter oder außerhalb desselben sich befand, sei für die Strafbarkeit nicht entscheidend, ebensowenig auch die Zustimmung der Entführten. Die zum Thatbestande erforderliche List endlich sei schon dadurch gegeben, daß die Entführung hinter dem Rücken der Eltern erfolgte. Prag. (Vom k. k. Landesschulrathe in Böhmen.) Der Termin der schriftlichen Maturitätsprüfungen an den Mittelschulen in Böhmen wurde für dieses Jahr von dem. k. k. Landesschülrakh: in Prag vom 22. bis 28. Mai angesetzt, so, daß auch eine schriftliche Arbeit auf Samstag,, den 23. Mai. gefallen wäre. Der Präsident des Rabbiner-Verbandes in Böhmen. Rabbiner Dr. Kürrein in Töplitz, wandte sich im Namen des Verbandes an den Landesschulrath, daß im Hinblick auf das Schulgesetz, wobei bei schriftlichen Arbeiten auf den Sabbat der israelitischen Schüler Rücksicht genommen werde, der Samstag aus dem Termine der schriftlichen Maturitätsprüfungen ausgeschaltet werde. Auf diese Eingabe vom 21. April erfolgte schon am 25. 2lpril eine Abänderung, durch welche an Anstalten mit israelitischen Schülern am 23. Mai (Samstag) keine schriftliche Maturitätsprüfung vorzunehmen sei. Ungarn. Budapest, im Mai. (Der Samstag und die j L'd'i s ch e n Trafikanten.) Laut einer Verordnung des Finanzministers dürfen die jüdischen Trafikanten den Tabak- und Cigarrenverschleiß am Samstag in einem eigens zu diesem Zwecke abgesonderten Raume ihres Gefchäftslokals durch eine fremde

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