Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 35 (7.5.1903)
- Date
- 1903-05-07
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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786 . tition an den Landesausschuß geachtet, betreffend die Schaffung der dem israelitischen Kultus in Elsaß- Lothringen fehlenden Zentralstelle durch Errichtung eines Oberkonsistoriums mit einem landesherrlich ernannten Präsidenten. Laut dem von der zweiten Kommission über diese Petition erstatteten Berichte hat der Vertreter der Regierung damals die Erklärung abgegeben, daß der Rechtszustand in Elsaß-Lothringen, wonach das frühere israelitische Zentralkonsistorium für seine mit dem Staatsaufsichtsrechte zusammenhängenden Funktionen durch die Bez'irkspräsidenten, und für die auf dem religiösen Gebiete liegenden Funktionen durch die Bezirkskonsistorien bis auf weiteres ersetzt sind, allerdings nicht als eine befriedigende Lösung anerkannt werden könne, wenn derselbe bisher auch keine besonderen Schwierigkeiten hervorgetufen 'habe. Indessen hätten wiederholte Besprechungen mit Mitgliedern der Bezirkskonsistorien, zum Theil wohl unter Einwirkung lokaler Interessen uttd Verhältnisse, zu einem Einverständniß über die Errichtung eines Zentralkonsistoriums nicht geführt. Zu einer Wiederaufnahme der Verhandlungen werde die in dem Bericht über den Kultusetat von der Negierung in Aussicht gestellte generelle Regelung der Verwendung der Ersparnisse aus vakanten Rabbinerstellen vielleicht Anlaß geben. Jeden- -falls halte die Regierung es für angebracht, in der Angelegenheit nicht vorzugehen, so lange nicht aus weiteren Kreisen der israelitischen Bevölkerung Wünsche nach dieser Richtung kundgegeben würden. Mit Rücksicht auf diese Mittheilungen hat die zweite Kommission dem Landcsausschusse vorgeschlagen, die Petition der Regierung als Material zu überweisen. Die Petition ist dann in der Plenarsitzung vom 18. März 1902 berathen und der auf sie bezügliche Vorschlag der Kommission einstimmig angenommen worden. Diese obenerwähnte Petition des Dr. Lewy hat nun bei der israelitischen Bevölkerung Elsaß-Lothringens eine große Aufregung hervorgerufen, derart, daß Mitglieder von 108 israelitischen Gemeinden, 2486 an der Zahl, Petitionen an den Landesausschuß gerichtet haben, worin sie betonen, daß eiüe jede Neuerung im höheren Kultusdienste unwillkommen sein würde, daß sie die projektirten Veränderungen der. israelitischen Kultusvcrfassung in keiner Weise unterstützten, vielmehr die Beibehaltung des Statusquo wünschten. Am 16. Februar d. I. richtete nun Dr. Lewy ein neues Gesuch an den Landesausschütz um Abweisung der vorstehend behandelten Petitionen. Der Vertreter der Regierung theilte mit, daß die drei Bezirkskonsistorien sich übereinstimmend gegen die Aenderungen ausgesprochen hätten, daß auf der anderen Seite eine von einer sehr erheblichen Zahl von Israeliten Unterzeichnete Eingabe für Aenderungen in der bestehenden Organisation ihrer Kultusgemeinschaft im Sinne der Vorschläge des Dr. Lewy der Regierung zugegangen sei, daß jedoch mit Rücksicht auf die ablehnende Stellungnahme nicht nur der drei Bezirkskonsistorien, sondern auch einer großen Zahl von Israeliten, die Regierung den Augenblick als noch nicht gekommen erachte, um eine Abänderung der israelitischen Kultus-Verfassung in die Wege zu leiten, vorbehaltlich einer Wiederaufnahme dieser Angelegenheit, sobald sich die Ansichten hierüber in der israelitischen Bevölkerung geklärt haben werden. Nach der Erklärung der Regierung und in Anbetracht der großen Verschiedenheit der Meinungen in beiden Gruppen der Petenten glaubt die Kommission nichts Besseres ihun zu können, als dem Landesausschütz vorzuschla'gen, über die ganze von den beiderseitigen Petitionen behandelte Angelegenheit zur Tagesordnung übergehen zu wollen. Abgeordneter Dr. H ö f f e l ist aber anderer Meinung, er sagt: Ich mache nur auf zwei Punkte aufmerksam: Es ist oft vorgekommen, daß Zwistigkeiten entstanden find, weil die Konsistorien einigen Gemeinden das Recht gegeben haben, Vorstände zu wählen, anderen wieder nicht. So hat man es verschiedenen Gemeinden im Unter - Elsaß gegeben, -im Ober - Elsaß aber nicht. Ein anderer Punkt ist die Ordonnanz von 1844, welche vorschreibt, daß von den sechs Mitgliedern der Vezirkskcnsistorien vier aus dem Bezirkshauptorte sein müssen. Das ist eine veraltete Bestimmung bei den jetzigen Berkehrsverhältnissen. Wenn diese Fragen im nächsten Jahre bei der Regierung besprochen werden, wird man einen Stein des Anstoßes beseitigen, wenn diese zwei Punkte abgeschafft werden. Worauf Abgeordneter Manheimer, der, nebenbei bemerkt, auch GemeinderathsMitglied der Stadt Kolmar ist. und trotzdem er Jude von Geburt, zu der klerikalen Gemeinderathsfraktion sich zählt, feststem: Ich kann nur empfehlen, die jetzige Kultuseinrichtung zu behalten. Ueber die Fragen, die, den wesentlichen Gegenstand der Petitionen betreffend, den israelitischen Ku'ltus bilden, wollen sich dessen berufene Organe, die drei BezirkskonsistorieN, demnächst in einer Eingabe an die Regierung wenden. Im Uebrigen schließe ich mich dem Bericht der Kommission an. Abgeordneter G ö tz wendet dagegen ein: Es sind zwei Petitionen. Die eine will die Beibehaltung des letzigen Zustandes, die andere nur Prüfung der Verhältnisse. Es ist viel da, was nicht sein soll. Deßhalb bin ich mit dem Anträge der Kommission nicht ganz einverstanden und empfehle der Regierung, die Frotze zu studieren. Lkbgeord'neter Manheimer: Ich kann die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Goß nur energisch zurückweisen. Aus den Kundgebungen, die seitens der israelitischen Bevölkerung erfolgt sind, kann man sich schon ein Bild der Stimmung machen. Und