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Der Israelit · 1903-11-05 · Heft 88 (5.11.1903) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 88 (5.11.1903)
Date
1903-11-05
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Das rächt sich jetzt bitter, und die jüdische Gemeinde hat „nix dotau to s-ggen". Man sieht aber, das Beispiel der Berliner Gemeindeschulen hat Nachahmung gefunden. Oesterreich. Wien, 18. Okt. Auf welche Weise die neuerdings so beliebt gewordenen ..Ritualmordmärchen" entstehen, beweist eine Gerichtsverhandlung in Kuitenberg (Böhmen) über eine — wäre es nicht so erschreckend traurig — urkomische Geschichte. Ende April dieses Jahres kam, wie schon öfter, die 15jährige Antonie Dvorak nach Humpoletz in die Wohnung des Lehrers Jakob Posamentir. um Tauben zu verkaufen. Zufälligerweise betrat sie anstatt die Küche, das Wohnzimmer des Lehrers, in dem grade der 20jährige Sohn des Lehrers, ein Jurist, der an einer Verkrümmung des Rückgrates leidet, an einem Streckapparat Uebungen vornahm. Das Mädchen eilte fort und erzählte athemlos, daß im Zimmer des jüdischen Lehrers ein schwarzgekleideter Knabe hänge, ganz in Riemen eingewickelt und drei schwarzbärtige Juden hielten ihn fest. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich nun im Orte das Gerücht von einem „Ritualmorde", und kurz darauf erschien in dem Hause des Lehrers eine Gerichtsperson, bestehend aus dem Gerichtsadjunkten Dr. Valentin, dem Bürgermeister, Reichsrathsabgeordneten Veevar, zwei Gendarmen und einem Aktuarius, um Erhebungen zu pflegen. Eine große Menschenmenge umstand das Haus. Der Lehrer führte die Kommission in das Zimmer, in dem sein Sohn die Gelenksübungen an dem Hängeapparat zeigte: da aber die kleine Dvorak behauptete, es sei ein anderer Knabe gewesen, durchsuchte die Kommission das ganze Haus, um schließlich zur Ueberzeugung zu gelangen, daß sie mystifizirt worden sei. Wegen Verbreitung dieses unwahren ihn höchst gefährdenden Gerüchtes verklagte Lehrer Posamentir das Mädchen wegen Ehrenbeleidigung und die Staatsanwaltschaft erhob gegen dasselbe die Anklage wegen Verbreitung beunruhigender Gerüchte. Das Bezirksgericht verurtheilte die Dvorak wegen Ehrenbeleidigung zu einer Woche Arrest. Fnnsbrnck. (Aufreizung zum Boykott.) Die hiesigen jüdischen Geschäftsleute haben folgende Eingabe an den Ministerpräsidenten Dr. v. Körber, als Leiter des Justizministeriums, gerichtet: „Schon seit längerer Zeit betreibt die Tiroler antisemitische Presse eine zügellose Hetze gegen die in diesem Kronlande ansässigen Staatsbürger jüdischen Glaubens, durch welche wir nicht allein in unserer Ehre und in unseren bürgerlichen Rechten gekränkt, sondern auch in unserer wirtschaftlichen Existenz schwer geschädigt werden. In der Beilage beehren wir uns. Euerer Excellenz eine Nummer der in Innsbruck erscheinenden «Tiroler Post" zu unterbreiten und die Aufmerksamkeit Excellenz aus den Artikel „Zur Berjudung der Innsbrucker Geschäftswelt" zu lenken. In diesem Artikel wird, nicht allein unseren Glaubensgenossen das durch Art. 4 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger gewährleistete Recht der Freizügigkeit der Person und des Vermögens bestritten, sondern es wird auch direkt gegen die jüdischen Geschäftsleute der Boykott gepredigt mit den Worten: „Ehristen, kauft bei Christen! Deutsche, werdet nicht zu Verräthern an Euren Stammesgenossen! Die jüdischen Kaufläden mögen von allen christlichen Käufern — besonders den Frauen — gemieden werden." Dieser Artikel konnte ungehindert erscheinen, obwohl mittelst Plenarentscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 27. Oktober 1896 der Boykott als eine strafbare Handlung im Sinne des 8 302 Str.-G. erklärt wurde und obwohl seither dieselbe höchste Gerichtsstelle des Reiches die angestrebte Scheidung der Konfessionen, auf Gebieten, die mit ihren religiösen Interessen gar nichts zu thun haben, als Anlaß zu feindseligen Parteiungen zwischen den Einwohnern des Staates, als „Feindseligkeit" im Sinne des § 302 Str.-G..bezeichnet hat. . Wir Staatsbürger jüdischen Glaubens ' erfüllen mit patriotischer Treue und Gewissenhaftigkeit unsere Pflichten gegenüber der staatlichen Gesammtheit. Wir verlangen daher dasselbe Recht auf ungestörte Ausübung unseres Erwerbes und den Schutz der Staatsgewalt, wenn dieses Recht beeinträchtigt wird. Unter Berufung auf die Staatsgrundgesetze, auf das Strafgesetz und auf die maßgebenden obergerichtlichen Entscheidungen, erheben wir daher vor Euerer Excellenz laut und eindringlich Beschwerde gegen die Duldung solcher Angriffe auf unsere physische und moralische Existenz seitens der k. k. Staatsanwaltschaften in Tirol und erwarten von der oft bethätigten Gesetzcstreue und Gerechtigkeitsliebe Euerer Excellenz, daß Sie die zuständigen Staatsbehörden anweisen werden, gegenüber künftigen derartigen Rechtsverletzungen pflichtgemäß ihres Amtes zu walten." Rußland. Petersburg. (Die w i r t h sch a ft li che Bedeutung der Judenfrage in Rußland.) Die russische Judenfrage wird gewöhnlich lediglich aus Humanitären und politischen Gesichtspunkten beurtheilt; sie hat aber auch eine große wirthschaftliche Bedeutung. Die Juden bilden zwar nur einen kleinen Bruchtheil in der Gesammtbevölkerung des russischen Reiches (5 bis 6 Millionen unter ungefähr 130 Millionen Gesammtbevölkerung), allein beinahe alle russischen Juden wohnen in den Städten und alle Städte Rußlands haben insgesammt nur ungefähr 16 Millionen Einwohner. In den Städten aber, in den Mittelpunkten des wirthschaftlichen Lebens, bilden die Juden

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