Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 44 (1903)
- Issue
- Heft 89 (9.11.1903)
- Date
- 1903-11-09
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Einkerkerung gewesen, des Kanzlers Fürbitte Hobe jedoch bewirkt, daß einstweilen davon Abstand genommen werde. Er theilte dem Angeklagten ferner mit, daß seine Angelegenheit von einer besonders dafür eingesetzten Kommission abgeurtheilt werde, die aus wissenschaftlich gebildeten Männern und Kennern der hebräischen Sprache zusammengesetzt sei. In der Hand dieser Komrniffion liege die Entscheidung. Am folgenden Sonntag, es war der Fasttag des 17. Tamus. nachdem die Kommission bereits zusammengetreten war und eine Sitzung abgehalten hatte, sollte der Angeschuldigte auf schriftlichen Haftbefehl des Kanzlers in das Gefängniß abgeführt werden, in welchem ausschließlich todesschuldige Verbrecher untergebracht sind. Es war nur zu erreichen, daß eine eigentliche Abführung durch Polizisten unterblieb und der Rabbiner sich frei dahin begeben durfte. Dort verbrachte er nur eine Nacht; den Bemühungen einflußreicher Juden gelang es, daß der Angeschuldigte in ein Gefängniß kam, das sonst nur auf des Kaisers Geheiß Eingezogenen zum Gewahrsam diente, so daß er dort wenigstens ein menschenwürdiges Dasein fristen und auch mit Freunden und Bekannten verkehren durfte. Die erste Vorladung vor die Kommission erfolgte am andern Tage, Mittwoch, den 20. Tamus. Es ist für den Gang der Dinge von Bedeutung, sich diese Daten genau zu merken, um das wunderbar göttliche Eingreifen in diese merkwürdige Angelegenheit in seiner ganzen Größe würdigen zu können. Ueber das Verhör, dem er ausgesetzt war, hat Rabbi Jom tob Lipman Heller in seiner Selbstbiographie nur kurz berichtet. Aber wir besitzen den Bericht eines zuverlässigen Zeugen, auf den wir später noch zurückkommen werden. Diesem hat einen Tag nach dem stattgefundenen Verhör der Angeklagte wörtlich Folgendes berichtet: „Gestern wurde ich vor die Richter-Kommission geführt. Sie besteht aus zwölf Richtern und Untersuchungsbeamtrn. Den Vorsitz führt der Kanzler. Die Verhandlungen wurden mit äußerster Strenge geführt, denn man wollte mich absolut schuldig sprechen. Man verband nämlich dabei die Absicht, ganz Israel schuldig zu erklö^-m. Wenn ich mir, Gott bewahre, bei nieinen Reden und Antworten eine Blöße gegeben hätte, so hätten sie gesagt, daß die jüdische Gesammtheit jedenfalls nicht besser in ihrem Herzen gesinnt ist, als ihr Rabbiner, und dieser hält den Nichtjuden nicht einmal für einen Menschen, und sein Vermögen gilt ihm als herrenloses Gut. Das hätte eine Austreibung aller Juden zur Folge gehabt. Aber Gott tvar mit meinem \ Munde; ich redete nur die reine Wahrheit und nichts t mehr. , i Der erste Verhandlungsgegenstand betraf meine l Bücher. Der Präsident frug mich: „Bist Du der Gelehrte, der die Werke: Maadane Melech und Lechem Chamudos verfaßt hat, und hast Du sie selber geschrieben?" .; 'T* *.V*’ „Gewiß," erwiderte ich, „ich leugne es nicht. Aber ich habe sie in heiliger Sprache geschrieben, nicht auf Deutsch. Der wahre Sinn meiner Worte ist in der heiligen Sprache ein anderer und die Uebersetzer haben meine Worte in verlogener Weise übersetzt." , „Mein Freund," entgegnete der Kanzler, ^das ist keine Antwort. Denn wir haben unter , uns, viele'Gelehrte, welche die heilige Sprache wohl verstehen, und diese haben die Stellen wahrheitsgemäß übersetzt. , Fremde, gewundene Auslegungen anzuhören, sind wir - aber nicht gewillt." . . ,v «Ich weiß," entgegnete ich, „daß Ihre Absicht in Wirklichkeit nur darauf gerichtet ist, die klare Wahrheit zu suchen und zu finden. Denn Sie, meine Herren, sind redliche, tadellose Männer. Aber die Uebersetzer sind sicher Feinde von mir und haben die Uebersetzung gefälscht. Denn daß das Deutsche dem Hebräischen so ferne steht und ihm in seinem innersten Wesen so 'entgegengesetzt ist, wie der Osten dem Westen; d a s weiß ich." . . Man entgegnete mir:. - . „Wir können trotzdem die Uebersetzung nicht als falsch anerkennen, denn die Uebersetzer sind zwei große jüdische Gelehrte und achtbare Männer; einer ist sogar Gerichtsasseffor bei Euch. Wir hätten daher von Rechtswegen gar kein Verhör mehr nöthig. Indem wir Euch vorladen und Euch das bisherige Ergebniß miitheilen, thun wir schon ein Uebriges; aber mehr' thun wir nicht." „Aber es könnte doch sein," wandte ich ein, „daß diese beiden Männer Feinde von mir sind, deßhalb schon wäre doch eine neue Uebertragüng erforderlich." „Nach unserem Recht," entgegnete der Kanzler^ „müssen wir Männern, die wir vereidigt haben,und die uns als glaubhaft gelten, auch Vertrauen schenken; wir haben deßhalb keine neue Uebersetzung nöthig.".. „Wenn dem so ist," entgegnete ich, „daß man meine Einwendungen, die ich gegen die Uebersetzung. vorzubringen habe, einfach nicht anhören will, . so be-': darf es keines ferneren Verhörs. Dann können Sie mich ohne weiteres von sich aus schuldig sprechen und mich nach Belieben verurtheilen. Wüßte ich nicht, daß ', von meiner Rechtfertigung das Wohl der Gesammtheit-. abhängt, ich würde kein Wort weiter in der Sachereden. Denn meine paar mir noch vergönnten Jahre' haben bei mir nicht den Werth, um ihretwegen vor einem Areopag von Fürsten Ihres hohen Ranges'Mxr das Recht und die Billigkeit zu sprechen, die ein nie— derer Mann meines Schlages beansprucht.. Aber jetzt, wo im Falle einer Schuldigsprechung alle meine'^gedrückten Brüder in sämmtlichey Ländern zu leides haben werden, jetzt schwöre ich beim Einzigen. Gott, daß ich, Gott behüte, niemals etwas gegen Eure Reli-