Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1903-10-26 · Heft 85 (26.10.1903) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
44 (1903)
Issue
Heft 85 (26.10.1903)
Date
1903-10-26
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2449890-2449967--59282-2522283
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

' .' i ■ ' } :• ' ■ - .-. . j flrebt wird, was dir tiefsten und vornehmsten Denker der Jetztzeit als. schwerstes Problem beschäftigt, was unserer Zeit die ganze Signatur aufprägt — die soziale Frage — bei uns Juden war sie vor 3000 Jahren gelöst, und wodurch gelöst? Nicht durch selbsterfundene Theorien, nicht durch Menschen-Witz und -Verstand, nein, durch das Gottesgesetz. durch das Wort dessen, der alle Zeiten lenkt und überschaut und schon von vornherein durch seine Lehre allen jenen Mißständen begegnet, durch welche die soziale Frage eine die Grundpfeiler der Gesellschaft erschütternde Gestaltung einzunehmen, droht. Das Hauptproblem der sozialen Frage dürfte wohl die durch die ungleiche Entwicklung der einzelnen Gesellschaftsklassen zerstörte Harmonie in den Be- ■ Ziehungen der Menschen zu einander sein. Unsere Thora aber macht die Unterstützung des Hülflosen zum Gesetz, fordert sie nicht vom Mitleid, sondern vom Pflichtbewußtsein. Durch die Jobeleinrichtung verlangt sie eine in die Tiefe aller gesellschaftlichen Verhältnisse eindringende Restitution, durch welche die Wiedererlangung der ursprünglichen, von Gott erhaltenen Freiheit und der durch Verkauf oder Schenkung veräußerten Grundstücke herbeigeführt wird. Doch nicht die Darstellung dieser Gesetze ist es, welche uns den wahren Geist der jüdischen Lösung der sozialen Frage erkennen lassen. Im Talmud, in der mündlichen Lehre, da haben die Depositäre unseres geofsenbartcn Gesetzes, unsere echten, wahren, an Geist und Gemüth so großen Weisen s. A. die soziale Frage bis in alle ihre Einzelheiten betrachtet und — gelöst. Nach den Resultaten der bedeutendsten Forscher auf dem Gebiete der Volkswirthschaftslehre ist die erste' und nothwendigste Voraussetzung zu einer gerechten Lösung der sozialen Frage, die Anerkennung der sittlichen Gleichberechtigung aller Menschen. Wo könnte nun diese, entschiedener ausgesprochen sein, als in Stellen wie: (Sanhedrin 37) „Warum hat Gott nur einen Menschen zur Bevölkerung der Erde geschaffen? Damit keiner zum andern sagen könne: Ich bin von höherer Abstammung als du." Rabbi Jochanan begründete die liebevolle Behandlung, die er seinem nichtjüdischen.Sklaven zu Theil werden ließ durch die Schriftstelle: „Hat nicht Derselbe, der mich geschaffen, auch ihn geschaffen?" Selbstverständlich resultirte aus dieser Anschauung eine hohe Werthschätzung jedes Menschen und auch des Arbeiters. Es kennt das Judenthum keinen vierten Stand: waren doch auch bekanntlich viele hervorragende Gesetzeslehrer des Talmuds selbst Handwerker, und nicht nur als erwerbliches Mittel, sondern als Würde und Ehre stellt der Talmud die Arbeit hin: .'.Von großem Werth ist die Arbeit, denn sie verschafft denjenigen, die sich mit ihr befassen, Ehre." (Nedarim 49.) Die soziale Bedeutung dieser Aussprüche istinsbesondere bemerkenswerth gegenüber der Verachtung und Geringschätzung, mit der gleichzeitige griechische Denker und Gesetzgeber über die Arbeit sich äußerten. Sokrates: Das Handwerk sei zwar unentbehrlich, aber eines freien Mannes unwürdig. Plato und Aristo- .teles behaupteten, daß „Arbeit den Geist und Körper 'abstumpft und ungeschlachte Leute schaffe. ..." Die Rabbinen zu Jafne aber sagten (Berachot 17): „Ich bin ein Geschöpf, wie mein Nächster, der ein Landarbeiter ist —-und wir beide gelten gleich, wenn nur unser Inneres mit reiner Absicht erfüllt ist." Ebenso deutlich spricht der Talmud den Gedanken aus. daß erst Arbeit die Berechtigung zum Genuß verleiht. (Sabbat 54.) „Die Reichen, die nur genießen und nicht arbeiten wollen, sind Gott nicht wohlgefällig." „Auch der erste Mensch hat von der Welt nichts genossen, bevor er gearbeitet hat. ." R. Tarfan lehrte. Gott ließ Seine segnende Bundesnähe erst über Israel walten, nachdem sie sich mit der A r b e i t befaßten..." Derselbe Geist manifestirt sich auch in den Bestimmungen über die Pflichten und Rechte der Arbeiter. Einer der wichtigsten Punkte der sozialen Frage, wie sie heute liegt, ist die Arbeitszeit. Nach Baba Mezia 83 kann der Arbeitgeber, selbst wenn er einen größeren, als den üblichen Tagelohn gezahlt hat,, die Arbeiter nicht zu einer Verlängerung der nach dem Orisgebrauch üblichen Arbeitszeit anhalten, denn die Arbeiter können geltend machen, daß sie den höheren Lohn schon durch die Qualität, nicht die Quantität der Arbeit ausgewogen haben. Charakteristisch ist es auch, daß in einzelnen Fällen die Zeit, die der Arbeiter gebraucht, um zur Arbeitsstätte zu gehen, in die Arbeitszeit, zu der er verpflichtet ist, eingerechnet wird; ferner daß nach Jeruschalmi der Dienstherr verpflichtet ist, am Freitag dem Arbeiter noch so viel Zeit vor Sabbat freizugeben, als dieser nöthig hat. um die Bereitung seiner Nahrung vor Beginn des Sabbat zu beendigen. Mit derselben Gewissenhaftigkeit ist es aber auch dem Arbeitsnehmer zur Pflicht gemacht, auch den kleinsten^ nicht unbedingt nothwendigen Zeitverlust zu vermeiden, um das Interesse des Arbeitsgebers nicht außer Acht zu lassen. Darf doch, nach Berachot 17, um Zeitverlust zu vermeiden, der auf einem Baum beschäftigte Arbeiter, ohne herabzusteigen, das Gebet verrichten; ebenso sind Handwerker, nach Kidufchin 33, nicht verpflichtet, während der Zeit ihrer Arbeit vor Thoragelehrten aufzustehen; Tagelöhnern ist's, nach Tosapho.t a. o. O. aber geradezu verboten, durch jene Ehrerbietung die Arbeitszeit zu schmälern. Auch hinsichtlich des Lohnes sind im. Talmud Bestimmungen getroffen, welche die besondere Rücksicht auf den Rechtsschutz der Arbeiter erkennen lassen. Nach Baba Mezia 76 haben die Arbeiter einen Anspruch auf höheren Lohn bei entsprechender Arbeit, j für den Fall, daß ein Arbeitgeber Jemanden beauftragt, Arbeiter zu bestellen, und hierbei einen kleineren I 4 i $ I 1 I I j I! i s i i

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.