Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 61 (1.8.1904)
- Date
- 1904-08-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1298 daß b?r Kläger von den Abgaben für die Synagogengemeinde R. freiuiffeffen sei. Die Berufung der Ge meinde wurde vom Oberverwaltungsgericht znrückge wiesen mit folgender Begründung: „Den öfsei.tlicben Verbänden stebt ein Besteuerungsrecht nur insoweit und nur in dem Umfange zu. als es ihnen durch ausdriictliche Gesetzesbestimmung verliehen ist. Bezüglich der altländischen Svnagogengcmeinden (Judenschaftenl entscheidet in dieser .Einsicht das Gesetz über die Ver yaltnisse der Juden vom LU. Juli 1847 (Gesetzsamm lnug Seite Mährend S r>8 dieses Gesetzes Art und Umfang des Steuerbedarfs der Judenschasten, so iric die Art der Untervertheilung dieses Bedarfs auf die Beitragspflichtigen regelt, entscheidet S :’>ä die Frage.?oer Mitglied der Iudenschaft. also bcitrags pslichtig ist. und zwar dahin, daß alle innerhalb des Synagogenbezirls wohnenden Juden der betreffenden Svnagoaengemeinde angeboren. Andere als in ihrem Bezirk wohnende Juden darf daher eine Synagogengrmeinde nicht zu Abgaben hcranziel)en. Insbesondere ist dem Iudengesetze von 1847 die Besteuerung der Ausmärker tForensen) fremd und cs ist. da die Autonomie der öffentlichen Verbände ihre Schranke in der gesetz lichcn Verfassung hat. auf welche sie beruhen, für die Synagogeugemeinde unmöglich, durch statutarische Bestimmung mit verbindender Kraft vorzuschreiben. daß von einen, bestimmten Zeitpunkt ab Forensen Neuer vslichtig sein sollten. ..Den Politischen Gemeinden ist durch ausdrückliche Anordnung der Gemeindcverfasiungsaesetze und des .Kommunalabgabengesetzes das Recht der Forensalbesteuerung verliehen; einer Ueber tragung auf andere öffentliche Verbände sind diese lediglich für die volitischen Gemeinden erlassenen Ge sebcsvorfchriften nicht fähig. Ist somit der Nachtrag zum Statut vom 26. September bis 7. Dezember 18T>8, das; fortan auch Geiverbetreibende steuerpflichtig sein sollen, die in R. ein Gewerbe betreiben, ohne selbst dort zu wohnen, gesetzwidrig und darum rechtsungiltig, so kann hieran nichts geändert werden, dass die staatliche Ausstchtsbehörde den Nachtrag genehmigt bat. Die Heranziehung entbehrte somit der gesetzlichen Grundlage. sie war daher aufzer Kraft zu setzen, wie Seitens des Bezirksausschusses geschehen ist." Königsberg. (Verbot hebräischer Zeitunge n). Die ..Königsberger Hartung'sche Zeitung" schreibt:.. Gin neuer charaleristischer Beitrag zur russischen Indenvolitik wird soeben aus Vetersburg gemeldet. Dort erschienen bis vor kurzem vier Zeitungen in hebräischer Schrill. davon zwei in hebräischer Sprache. zwei in jüdischem Idiom. Nunmehr sind diese vier Zeitungen gezwungen worden, ihr Erscheinen einzustellcn. Die Ursache liegt darin, daß die russische Regierung die jüdischen Schriftsetzer als Künstler (!) erklärt hat. die nach dem Ansiedelungsgesetz sich nicht im Innern Rußlands,, sondern nur in den Grenzrayons anfhalten dürfen. Sämmtliche jüdischen Schriftsetzer haben in Folge. dessen die Hauptstadt verlassen müssen, und da andere Seher mit den hebräischen Lettern nicht umgeben können, haben die Zeitungen wohl für alle Zeit zu erscheinen aushören müssen." Da, wie wir vor einiger Zeit berichteten, auch die in russischer Sprache erscheinende jüdische. Wochenschrift „Woschod" ihr Erscheinen einstellen mußte. wird nun in Petersburg überhaupt keine jüdische Zeitschrift mehr her,insgegeben. Oesterreich. "Wien. Einer der schärfsten Gegner des Antisemitismns, einer der edelsten Vorkämpfer der Human! tät. der Senior Dr. Theodor H aase in Oesterreich, feierte am 1".. Juli d. I. seinen 70. Geburtstag. Ans diesem Anlässe hat ein nicht minder edler Mann, der greise Professor der Wiener evangelisch-theologischen Fakultät. I. Sebercny. ihm einen Fcstgruß gewidmet, in den, es u. a. beißt: ,.Dr. Haase verabscheut ans vollster Seele den Antisemitismus, dieses Gemisch von religiöser Bornirt heit und politischer Heuchelei. Er hält diese ethische Krankheit, die epidemisch sporadisch auftaucht und untergeht, kür das was sie ist. nicht für ein? verhäng nisivolle Naturnothwendigkeit, sondern für eine frei gewollte Versündigung gegen Gottes Ordnung, gegen das Ebristenthum und die Idee der Menschheit. Er fühlt es. das; es zu den beschämendsten Thaisachen ge hört, diese noch immer gewaltige Macht des Aberglaubens über den Menschengeist, denn man sage.!vas man wolle: der Urquell des Antisemitismus ist doch nur hauptsächlich religiöser Natur, jene christliche Unduldsamkeit und Verfolgungssncht, die zu Eruptionen führte, acht Jahrhunderte lang, wie sie in der ge lammten Kultur und Sozialgeschichte der Menschheit nicht ihresgleichen haben. Die Marannen Spaniens können davon viel erzählen. Und heute noch, im Juli des Hcilsiahres 100g, hören wir wunderbar erhabene Thaten der lieben christlichen Mitbürger — in Kischinew." Theodor Haase hat seit seinem ersten Auftreten im österreichischen Parlament stets die Rechte der Juden vertheidigt. Als Stöcker begann in Berlin und Monsignore Greuter in Wien zu arbeiten, nannte letzterer in der Debatte über das Wuchergesetz im Januar 1881 die Juden ein „herzloses Wuchervolk". Da fuhr .Haase, der damals in der Blüthe seiner Manneskraft stand, mit donnernden Worten los: „Niemals." so rief er ans, ..wird man ein Volk, welches durch die Schuld der christlichen Bevölkerung jahrhundertelang gedrückt und gepeinigt worden ist. dessen Ebarakterscbattenseiten zum größten Theil auch auf diese Verfolgung rnrückzuführen sind, in Bausch und Bogen als herzloses Volk verurtheilen dürfen. Ich muß diese Bewegung als Schmach für das Christen-