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Der Israelit · 1904-07-28 · Heft 60 (28.7.1904) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 60 (28.7.1904)
Date
1904-07-28
Page
– (sequence 9)
Language
German
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45. Jahrgang. lrste Aeikage zu j* 60 des Lsraekit". M'lht Min — SllN Tyiuploilit? von A. Mannheimer—Dettelbach. (Fortsetzung statt Schluß.) Doch wenden wir uns nun zu den Rabbinerver-?andcn. Auch sie sind zur Wahrung der Standesnteressen geschlossen, die freilich in materieller Bejahung weit andere sind als die des Lehrers. Rcbbimrvosten mit Einkommen unter 2000 Mk. gehören u?ohl zu den Seltenheiten. Doch auch bei 1800 Mk. laßt sich wenigstens „leben", zumal die Privaivermögensverhältnisse der Rabbiner im Allgemeinen auch günstiger sind, als die der Lehrer. Das alles ist bekannt, ebenso, daß Dotirungen. wie oben erwähnte, zu den seltensten Ausnahmen zählen. Ohne Neid wird man anerkennen, daß auch der Nabbinerstand für seine „Hinterbliebenen" in bester Weise zu sorgen bemüht ist, wie denn die Reliktenkasse in Preußen innerhalb der letzten drei Jahre einen staunenswerthcn Aufschwung genommen. Da nun die äußeren Verhältnisse im Rabbinerstande ungleich günstiger gelagert sind als beim Lehrerstande, so ist die Frage am Platze: „Warum haben sich solch gegensätzliche Richtungen und nach so disparaten Zielen wirkende Kräfte, wie sie im deutschen Rabbinerstand vertreten, zu einem Bunde vereinigt?" Wenn Verbände im bürgerlichen Leben sich zur Wahrung ihrer Interessen konstituiren, so sind sie bis auf ganz Unwesentliches einig. Hier aber haben sich Parteien vereinigt, deren Ziele soweit von einander sich scheiden wie Tag und Nacht. Daß dem so ist, wurde in beiden Lagern offen ausgesprochen. Einmal von dem Anhänger der Reformpartei. Iustizrath Makower in Berlin auf dem Gemeindetag 1892: „Innerhalb des Judenthums bestehen verschiedene Richtungen, zwischen welchen eine Kluft liegt, so weit wie zwischen Protestanten und Katholiken." Und des Iustizraths orthodoxer Antipodler Samson Raphael Hirsch schreibt in seiner Schrift „Das Princip der Gewissensfreiheit etc." von „consessionellen Gegensätzen, die viel schroffer einander gegenüberstehen, als -irgendwelche confessionellc Geschiedenheit innerhalb der christlichen Kirche." Solch gleichlautende Urtheile von zwei verschiedenen. sich feindlich gegenüberstehenden Seiten dürften als einwandfreies Zeugniß gelten, llnb dennoch einen allgemeinen'' deutschen Rabbinerverband? Da ist es begreiflich, daß manche orthodore Rabbincn nicht mitthun wollten: sie wollten nicht einem Verbände angt hören, der nur in sozialer und materieller Hinsicht, in Wohlthätigkeit- und Wohlfahrtsangclegenheiten wirken könne, dessen Gemeinsamkeit sich aber absolut nicht auf religiöse Dinge und Fragen erstrecken darf, da heute noch, wie früher, die Divergenz zwischen beiden Parteien unüberbrückbar ist. Ein Rabbinerverband mit der Devise „Religiöse Fraget dürfen nicht diskutirt werden", ist in der That ein Monstrum! Drum war es weder Fanatismus noch Intoleranz, wenn verschiedene Vertreter des Rabbinerstandes dem Verbände fernblieben. Ihre Handlungsweise ist ebenso konsequent wie logisch, zumal man auch ohne Verband zweimal unter den Rabbinern beider Richtungen eine Einigung erzielte: in der bekannten Erklärung über Talmud und Schulchan Aruch (Februar 1893)^ in der Erklärung über die Schachtfrage (1887), in erster Angelegenheit beinahe, in letzterer vollkommen. Die orthodoxen Mitglieder des Allgeineinen Rabbinerverbandes kamen aber auch bald in die Lage, anläßlich eines speziellen Falles innerhalb der Vereinigung mit ihrer Farbe deutlich hervorzutreten. Am 26. Juni 1884 erließen 60 Rabbiner, denen sich im Laufe der folgenden Wochen noch eine größere Zahl von Amtsgcnosscn anschloß, folgende Erklärung: Die Unterzeichneten haben an der vom 4. und 6. Juni d. I. in Berlin stattgehabten Rabbinerversammlnng vorzugsweise wegen der Punkte 2 und 3 der Tagesordnung derselben nicht Theil genommen. — Punkl 2 betreffend. so verleugnen mehrere der einladenden Rabbiner in ihrer öffentlichen Thätigkeit wie in ihren Werken, die von uns unverbrüchlich festgehaltene Verpflichtungskraft des schriftlichen und mündlichen Gesetzes und die daraus gewonnenen halachischen Dezisionen. Es erschien uns daher eine gemeinsame Berathung und Beschlußfassung zur Hebung des religiösen Sinnes und Förderung des Religionsunterrichts unmöglich. zumal da jeder religiöse Differenzpunkt von der Diskussion ausgeschlossen bleiben sollte. — Rücksichtlich des Punktes 3 (Bildung eines Verbandes der Rabbiner Deutschlands) erschien uns die Fassung viel zu dunkel. Der zu gründende Verband konnte einen materiellen Inhalt haben, ein Verband zur Lebensversicherung und dgl. sein, worin es keine Trennung zwischen den verschiedenen Richtungen gibt. Er konnte aber auch — was für wahrscheinlicher zu halten wir Grund hatten — gleichsam eine offizielle Definition des Prädikats „Rabbiner* im Auge haben, worüber zwischen den Anhängern des gesetzestreuen Judenthums und den mehr oder minder reformistisch gesinnten Rabbinern eine Einigung unmöglich ist.* Sotveit jene „Erklärung". Hinzugefügt sei noch, daß die in Punkt 3 ausgesprochene Befürchtung sich vor einigen Jahren zur Thatsache verdichtete, indem man von Derbandswegen nicht nur das Prädikat „Rab-

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