Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 57 (18.7.1904)
- Date
- 1904-07-18
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2449986-2450039--61050-2522087- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
1208 schaffung aus dem Gemeindegebiet nöthig erscheint, sowie durch Anwendung jeder anderen gesetzlich zuläfsigen Maßnahme, welche dem gewollten Zweck entspricht. Unterzeichnet ist die Eingabe von dem Präsidenten der christlich-sozialen Vereinigung, dem Glaser¬ und Zinngießermeister A. Wagner. Daß die städtischen Kollegien diese den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Gleichheit aller Menschen hohnsvrechenden Bitte irgendwie beachten werden, ist natürlich ausgeschloffen. Die christlich-soziale Bereinigung will Radau machen — weiter hat's keinen Zweck. Argentinien. Buenos Aires. Im „Argentinischen Tageblatt" finden wir weiterhin folgende Schilderung der Mißstände in den Colonien der „I. C. A.": „Aus dem Kontrakt über «kromesa de Venta“ geht hervor, daß der Colonist in finanzieller Beziehung durchaus abhängig ist,, viele Pflichten, aber fast gar keine Rechte besitzt. So z. B. mutz er von seinem Lande, das per Hektar zu 40 Doll, eingeschätzt ist. die nöthigen Terrains zu Wegen und öffentlichen Plätzen abgeben; wenn er aber seine definitiven Titel bekommt, wird das Minus darauf notirt, nicht die ursprünglich im Kontrakt erwähnte Fläche. So lange der Colonist schuldet, darf er keine fremden Arbeitskräfte anstellen, es sei denn, die Direktion erlaubt es ihm. Er ist auch gehalten, sich ausschließlich dem Ackerbau und der Viehzucht zu widmen; Geschäfte oder Gewerbe irgendwelcher Art darf er nicht betreiben. Die jeweilige Ernte ist in erster Linie Garantie für seine Schulden bei der Affociation. Er muß eine entsprechende Quantität in die Lager der Gesellschaft abliefern, die ihrerseits aber keine Verantwortlichkeit dafür übernimmt. Wenn der Colonist eine der Klauseln des Kontrakts verletzt, kann die Affociation ihm sofort das Land wegnehmen, ohne Entschädigung. Rach Art. 9 ist der Colonist lediglich ein oeupante des Grund und Bodens, weiter nichts. Zu dem Vorstehenden bemerken wir, daß all' die erwähnten Bestimmungen durch die Entäußerung des Klagerechts übertroffen werden. Alles ginge noch durch, hatten die Colonisten nur das Recht, sich an die Landesgerichte zu wenden. Da dies aber nicht der Fall ist. so bildet die „I. C. A." einen Staat im Staate. Daß von nativistischer Seite hiergegen demonstrirt wird, ist begreiflich; keine Regierung darf sich Derartiges bieten lasten. Uebrigens scheint es sehr faul in der „I. C. A." zu stehen, sonst hätten die Leute keinen Grund, den Colonisten die Pforten der Landesjustiz zu schließen. Ein redlicher Mann kann ganz getrost seine Rechtsangelegenhrit den Landesgesetzen unterordnen. Die argentinische Staatsverfassung schließt zwar keine Privatschiedsgerichte aus. allein es versteht sich von selbst, daß bei derartigen Juries auch beide Theile gleichmäßig vertreten sein muffen. Wir würden daher der „I. C. A." anrathen, entweder die alten Verträge in diesem Sinne abzuändern, oder aber alle etwaigen Rechtsfragen den zuständigen Landesbehorden zu unterstellen. Auch das Schulwesen könnte nur gewinnen, wenn eine staatliche Beauffichtigung eingeführt würde." Iersonakicn. Cöln.Dentz. Am l. August begeht Herr Lehrer und Kantor I. Blumenthal sein öOjähnges Amts- und 48jähriges Orlsjubilävm. Die Gemeinde, die leider nicht in der Lage ist, ihrem wackeru, oerdirnstvollen, sich allgemeiner Liebe und Verehrung erfreuenden Beamten nach so tanger, segensreicher und pflichtgeUruer TH3tigk.it. eine wohlverdiente auskömmliche Pension in Aussicht zu stellen, gedenkt durch Heber rcichung einer Ehrengabe an den Jubllar an diesem Tage die Gefühle izrer Dankbarkeit u»b Anerkennung auszudrücken. Die vir l n Freunde ur>d Gönner, sowie die große Zahl der in *rc Nähe uad Ferne weilenden ehemaligen Schüler und Schüleriu..en des Jubilars, werden vorstehende Mittheilung mit Freuden vermhmen. Für Veranstaltung einer umfangreichen Feier hat das Komitee, an d.ffen Spitze die Vorsteher der Gemeinde strhen, wie wir vernehmen, den 17. Oktober, den 70. Geburtstag des Herrn Blumemhal, bestimmt. Feuilleton. Wahrheit und Dichtung. Von Friedrich Roll. <59 Selma war überglücklich, als sie erfuhr, daß sie mit ihrer Freundin die Wintermonate im Süden zubringen solle, sie sprang und sang im Hause umher, sodaß sie selbst Frieda, trotz der gedrückten Stimmung, der sie sich noch immer nicht entreißen konnte, hin und wieder ein Lächeln entlockte. Beide betrieben die Vorbereitungen zu ihrer Reise mit großem Eifer, Frieda, weil sie es als Pflicht betrachtete, den Anordnungen ihres Vormundes punktlichst zu entsprechen, Selma, weil sie die Stunde der Abreise kaum erwarten konnte. Am Mittwoch wollten sie ihre Reise antreten, Tags zuvor waren sie in die Stadt, gefahren, um noch einige Besorgungen zu machen, fie ließen den Wagen vor den Geschäften batten, in denen sie ihre Einkäufe machen wollten. Eben traten sie aus einem Konfektionsgeschäfte, ein Bediensteter des Geschäftes mit einer Anzahl Pakete folgte ihnen und legte die eingekauften Maaren in den Wagen. Im Begriffe einzusteigen, bemerkte Frieda, daß eine Hand ihre Schulter berührte. Erschreckt wandte sie sich um. eine verschleierte Dame in Trauerkleidung stand ihr gegenüber: „Fräulein Grunwald?"