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Der Israelit · 1904-07-18 · Heft 57 (18.7.1904) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 57 (18.7.1904)
Date
1904-07-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1207 Unterstützung. So gut wie im Parlament, so gut stutzt sich heute der größte Theil der jüdischen Borstands-Repräsentanten-Mitglieder aus das Recht, oder auf das Mandat, wir sind vom Volke gewählt und da muß sich das Volt gefallen lassen, was wir beschließen. Gewöhnlich bat die Wahl stattgefunden zu einer Zeit, wo solch' tief einschneidende Gewiffensfragen gar nicht geahnt wurden. Die Wahlen finden meistens ohne jedes Interesse statt, daß der größte Theil der Wähler an der Wahl nicht Theil nimmt, oder es werden meistentheils nur diejenigen Herren gewählt, deren Einfluß durch ihre soziale Stellung allein maßgebend ist, die religiöse Denkart erscheint Nebensache, ja selbst der strenggläubige Jude glaubt, der Herr Rabbiner ist ja derjenige, der über alle Einrichtungen und Verordnungen zu wachen und zu bestimmen hat. Es wird beute doch darüber gezweifelt, daß der Bankier, Arzt, Anwalt oder Richter, die in ihrem Berufe sehr bedeutend sein mögen, dazu berufen sei. jeder nach seiner Ansicht die Wissenschaft oder Weisheit des Judenthums in seiner Weise zu lenken und zu ordnen. Die Herren vergessen eben, daß zu diesem Berufe auch ein Studium gehört, das viele Opfer und Entbehrungen erfordert, auch wenn die Examina glücklich abgelaufen sind. Wie würde ein Arzt, Richter oder Bankier denken, wenn ein Laie denselben Rath und Einfluß auf ihre Wissenschaft verlangen würde. Wie oftmals kann man in jeder derartigen Versammlung, in fast jeder Gemeinde, solche Dorstands-Repräsentanten-Mitglieder finden nnd von denselben mit der größten Sicherheit Ansichten über religiöse Einrichtungen und Gebote, resp. Aufhebung derselben und Einstellung von nichtjüdischen hören, als wenn die Herren thatsächlich die Weisheit allein gepachtet hätten. Abrah. Mnhr, der 1847 starb, hat 1813 schon davor gewarnt, in Kultusangelegenheiten alte Säulen niederzureißen, um modernen Tand an deren Stelle zu setzen. Das Matt ist leichter zu erzielen als unsere Gegner in ihrem lieber muth glauben; das bat die Orgelfraqe in Berlin für die Nvkestraße-Synagoge bewiesen. Auch in Beuthen läßt sich heute noch das erzielen, wenn diejenigen Kräfte, die in Berlin vertreten sind, mit so heiligem Eifer der Sache einen Dienst erweisen wollten, dann wird es ihnen gelingen, bei einer öffentlichen Versammlung der jüdischen Mitglieder, die Orgel, die zu den hoben Feiertagen bereits zu Pfeifen beginnen soll, zum Schweigen zu zwingen. Wenn heute eine staatliche Verordnung käme, der Gottesdienst müsse in einer bestinimten Art erfolgen, so würde man dies als eine Vergewaltigung betrachten; wenn heute einzelne Laien sich erdrcisten, Einrichtungen, die seit Jahrtausenden bestehen, umzuändern, weil es ihrem Geschmack und der jetzigen Mode entspricht, so ist das, gelinde gesagt, ein unberechtigter Eingriff in die heiligen Rechte, die selbst der despotische Staat respektirt. Gibt es noch Männer in Israel, die nicht Schachmatt sind, so müssen sie versuchen, auf die in Berlin bewährte Art auch in Beuthen ihrer Stimme Gehör zu verschaffen. München. Die christlich-soziale Vereinigung in München richtete an den dortigen Stadtmagistrat und das Gemeindekollegium eine Eingabe, in der gebeten wird, die beiden Kollegien möchten 1) an die Kgl. Staatsregierung das Ersuchen stellen, der Einwanderung ausländischer Juden nach Bayern erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden und sie auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des bayerischen Gesetzes über Heimath, Verehelichung und Aufenthalt für die Zukunft zu verhindern, mindestens aber doch cinzuschränken, indem sie r») die Eingewanderten auf ihren gesundheitlichen Zustand und ihre Arbeitsfähigkeit einer strengen Kontrolle unterzieht, b) den Nachweis genügender Subsistenzmittel fordert, wovon ein Betrag von vielleicht 400 Mk. pro Kopf als Wohlverhaltens-Caution bei den öffentlichen Kassen 5 Jahre lang dexonirt zu bleiben hätte, um Schiebungen vorzubeugen, d) die Grenzbehörden anweist, die Ausweispapiere der jüdischen Einwanderer auf ihre Echtheit und Vollständigkeit einer genauen Prüfung zu unterziehen und krankheits- oder sicherheitsverdächtige Individuen am Eintritt in das Königreich zu verhindern, d) soweit sich die Grenzkontrolle als ungenügend erwiesen hat und die Einwanderung schon vollzogen ist, die Ortspolizeibehörden des Niederlaffungsortes beauftragt, die erforderliche Kontrolle nachträglich in der gewissenhaftesten Weise vorzunehmen und Einwanderer, welche zu den erlassenden Bestimmungen in sanitärer und materieller Beziehung nicht entsprechen, ohne Verzug auf dem direktesten Wege über die Grenze zurückzubefördern,' 2. die kgl. Staatsregierung zu bitten, beim Bundesrath die Ausarbeitung und Vorlage eines Gesetzentwurfs zu beantragen, welcher die Einwanderung von Juden und sonstigem unerwünschten Zuzug gesetzlich untersagt und verhindert; 5!. die Gemeindebehörden des Königreichs cinzuladen, sich dem Vorgeben der städtischen Kollegien bei der kgl. Staatsregierung anzuschließen; 4. bis zur Erwirkung reichsgesetzlicher und regierungsseitiger Maßnahmen in eigener Zuständigkeit und, soweit diese nicht ausreichend ist. mittels geeigneter Anregung und Vorstellung bei der kgl. Polizeidirektion die dauernde Niederlassung ausländischer Juden auf jedem gesetzlichen Wege verhindern, insbesondere indem die Eingewanderten zur pünktlichen Entrichtung der städt. Umlagen angehalten und bei Nichtzahlung derselben auf Grund des bayerischen Heimathgesetzes ihre Ausweisung beack- Iragt bezw. verfugt wird, weiter durch Versagung gemeindlicher Unterstützungen, insoweit solche nicht zur augenblicklichen Abhilfe eines Nothstandes bis zur Ab-

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