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Der Israelit · 1904-07-14 · Heft 56 (14.7.1904) · page 26

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 56 (14.7.1904)
Date
1904-07-14
Page
– (sequence 26)
Language
German
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1200 töne solche Einrichtung werde sich um so mehr empfehlen. als in den jüdischen Kreisen selbst vielfach auf . den Unterricht im Hebräischen kein Gewicht gelegt j werde. Unter Anheimstellung, durch Umgestaltung! und Unterstützung der jüdischen Religionsschulen das ' von einem Theile der jüdischen Bevölkerung aner- ' kannte Bedürfniß einer Unterweisung im Hebräischen > zu befriedigen, betonte das Provinzial - Schul-! Kollegium, daß es im Uebrigen entschiedenes Gewicht; darauf lege, bei der Feststellung eines einheitlichen Lehr- - planes für den jüdischen Religionsunterricht der Ge- \ meindeschulen sich der Mitwirkung des Vorstandes der j jüdischen Gemeinde zu versichern. Gleichzeitig mit . dieser Antwort wurde dem Gemeindevorstand zur ge- > fälligen Kenntnisnahme und Rückäußerung ein Lehr- { planentwurs überreicht, der von den Lehrern des sieben- - ten Schullreises ausgearbeitet und zunächst in diesem { Schulkreise zur Einführung bestimmt war. I Im Repräsentantenkollegium gab in der ersten Januarsitzung 1903 diese ablehnende Entscheidung zu einer ausgedienten Debatte Veranlassung. In einem klaren und gründlichen Referate erkannte Professor Blaschke dankend an. daß das Schulkollegium sich bei Aufstellung des Lehrplanes der Unterstützung des Gemeindevorstandes vergewissert habe und der Gemeindebehörde das Recht gewähre, beim jüdischen Religionsunterrichte in der Volksschule mitzusprechen. Den hebräischen Unterricht in der Volksschule hielt er für unentbehrlich, da zur religiösen Ausbildung der jüdischen Schüler jedenfalls die Vorbereitung zur Theilnahme an dem Gottesdienste gehöre, der zum größten Theile in hebräischer Sprache stattfinde. Prinzipiell verwarf er die vorgeschlagenen Sonderkurse, da sie die Schüler ebenso belasten, wie der Besuch der jüdischen Religionsschule, und rieth dem Provinzial-Schulkollegium, das Vernunstgründen bisher stets zugängig gewesen, noch einmal klar zu legen, daß das Hebräische bis zu einem gewissen Maße unbedingt nothwendig und im Rahmen des Lehrplanes für die Volksschule auch möglich sei. In herzerfrcuender Einigkeit, welche in dieser Sitzung als ein schönes freudvolles Ereigniß gefeiert wurde, mißbilligten die konservativen wie liberalen Repräsentanten die schroffe Ablehnung. Ein Antrag Baginsky. in tvelchem der jüdische Religionsunterricht ohne das Hebräische als „sein Ziel völlig verfehlend* und der Beschluß des Provinzial-Sckmlkollegiums als ..verhängnißvoll* bezeichnet wurde, konnte'nicht die Mehrheit auf sich vereinigen, dagegen gelangte ein Antrag Louis Sachs auf Rückverweisung der Vorlage an die gemischte Kommission zur nochmaligen Berathung zur. Annahme. Unter dem 29. Januar 1903 ist alsdann auf Grund des Beschlusses der gemischten Kommission der Gemeindevorstand bei dem Provinzial-Schulkollegium mit der Bitte vorstellig geworden, von dem grundsätzlich al lehnenden Standpunkt abzugehen und die Aufnahme des Hebräischen wenigstens in dem Umfange zu genehmigen, in welchem es zur Einführung in die Gebete unumgänglich erforderlich sei. Auf dieses Gesuch ist dem Gemeindevorstand unter dem 16. Februar der Bescheid geworden, das Provinzial-Schulkollegium müsse auch nach erneuter Erwägung an der Auffassung festhalten, daß der Einführung des Hebräischen in den Religionsunterricht der Volksschule, auch bei noch so enger Begrenzung des Lehrzieles, grundsätzliche Bedenken ent- - gegenstehen. Der Gemeindevorstand konnte sich bei diesem Bescheide nicht beruhigen und wandte sich nunmehr unter dem 19. Juli v. Js. beschwerdeführend an den Herrn Kultusminister. Die sehr sorgsam und unter Verwerthung mehrerer früherer Entscheidungen des Provinial-Schulkollegiums, überaus geschickt abgefatzte Beschwerde gibt in der Einleitung kurz die oben erwähnten Daten und fährt alsdann wörtlich fort: .Das Hebräische ist die Sprache des jüdischen Ge-. betes in Familie und Gotteshaus, es ist die Sprache unserer Religionsquellen und zahlreicher Werke unserer religiösen Literatur. Wir können uns der ernsten Besorgniß nicht verschließen, daß eine Ausschließung des . Hebräischen aus dem jüdischen Religionsunterrichte dazu führen müßte, breite Schichten unserer Religionsgemeinschaft dem Gotteshause, dessen Gebete sie nicht verstehen, und damit der Religion überhaupt zu entfremden. Wir dürfen es uns versagen, unsere Ansicht von der außerordentlichen Wichtigkeit des Hebräischen für den jüdischen Religionsunterricht (an dieser Stelle) eingehend zu begründen, da sich die Bedenken des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums gegen.diesen Punkt nicht richten. Vielmehr erkennt das Königliche Provinzial-Schul Kollegium in seinem Bescheide ausdrücklich an. daß die Entscheidung der Frage, ob und inwieweit der bezeichnet» Unterricht als ein wesentlicher Bestandtheil des jüdischen Religionsunterrichts anzusehen ist, von uns und nicht von dem Königlichen Pro- Viuzial-Schul-Kollegium zu treffen ist. und zeigt sich r.icbt abgeneigt, sich auf den Boden der in der Frage von uns vertretenen Auffassung zu stellen. Das Bedenken des Königlichen Prooinzial-Schul-Kollegiums geht vielmehr dahin, daß die Einführung des Unterrichts im Hebräischen über die Ziele, welche der Volksschule gesteckt sind, hinausgreifen würde. Aus diesem Grunde müsse es Sache der jüdischen Kultusgemeinde sein, für den Unterricht im Hebräischen, sotveit sie es für erforderlich hält, durch Errichtung besonderer Kurse Sorge zu tragen. Das Königliche Provinzial- Schul-Kollegium glaubt nicht befürchten zu sollen, daß der Besuch solcher Kurse von Seiten derer, die an ihnen theilnehmen wollen, als eine schwere Belastung empfunden werden würde. Liese Auffassung des Königs. Provinzial-Schul- Kollegiums vermögen wir als zutreffend nicht anzuerkennen. Wir können zunächst nicht zugeben, daß die Aufnahme ^des Hebräischen in den jüdischen Religionsunterricht über die Ziele, welche der Volksschule gesteckt

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