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Der Israelit · 1904-07-14 · Heft 56 (14.7.1904) · page 25

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 56 (14.7.1904)
Date
1904-07-14
Page
– (sequence 25)
Language
German
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Central-Organ für das srthodoxe Judenthum. AlÄtter für die israet. Schule. 14. Juli «904.1 MtzcWgLfchs Bmlrzs LA. Kr. LS. l«'. s. ver debrsisiÄe AvkerriÄtin ckev ösrlirier Seweivckefcbale». Im Repräsentantenbericht unserer vorigen Nummer haben wir bereits kurz erwähnt, daß der Vorsitzende der Versammlung davon Kenntniß gab, daß nunmehr auch der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angclegenheiten die allgemeine Einführung des Hebräischen in den jüdischen Religionsunterricht der Berliner Gemeindeschulen abgelehnt hat. Diese hochwichtige Frage hat eine bereits über mehrere Jahre hinaus reichende Vorgeschichte, die so interessant und für den jeweiligen Wechsel der bei den betheiligten Behörden vorherrschenden Strömung so ungemein charakteristisch ist, daß cs sich wohl verlohnt, ausführlicher auf den aktenmäßigen Verlauf dieser Materie einzugehen. Unter dem 6. Juni 1902 hat der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde, dem es überaus wunschenswerth erschien, den jüdischen Religionsunterricht einheitlich zu gestalten, dem König!. Provinzial-Schul-Kollegium einen diesbezüglichen Lehrplan mit der Bitte unterbreitet, denselben in den Berliner Gemeindeschulen einführen zu wollen. Unter dem 2. Juli desselben Jahres hat das Provinzial- Schul-Kollegium sich grundsätzlich mit dem angeregten Gedanken der Vereinheitlichung des jüdischen Religionsunterrichtes in den hiesigen Gemeindeschulen einverstanden erklärt, unter dem 22. Dezember jedoch die Aufnahme des Hebräischen, wie sie in dem vom jüdischen Gemeindevorstand überreichten Lehrplanvorgesehen war, abgelehnt. Der Lehrplan war von der genannten Behörde zunächst der städtischen Schuldeputation zur Rückäußerung überreicht worden, von der gesummten städtischen Behörde wurden jedoch grundsätzliche Bedenken dagegen geltend gemacht. I» dem Reskript, das wir z. Z. seinem Wortlaut gemäß veröffentlicht habe», konnte sich die Behörde nicht der Ertväaung verschließen, daß die Einführung des Unterrichtes im Hebräischen über die Ziele, die der Volksschule gesteckt sind, hinausgreifen würde. Sie verkannt dabei nicht, daß die Entscheidung der Frage, ob und inwieweit der bezeichnete Unterricht als ein wesentlicher Theil des jüdischen Religionsunterrichts anzusehen ist, nicht von ihr, sondern von dem Vorstande der jüdischen Gemeinde zu treffen sein wird; sie glaubte aber daran festhalten zu müssen, daß es nicht Aufgabe des Volksunterrichts sein kann, durch Aufnahme des hebräischen Unterrichts Ziele zu verfolgen, die, so berechtigt und werthvoll sie an sich sein mögen, sich nicht mehr in den der Volksschule gezogenen Grenzen bewegen. Der jüdischen Kultusgemeinde wurde anheimgesietti. für den Unterricht im Hebräischen, soweit sie ihn für erforderlich hält, durch Errichtung besonderer Kurse Sorge zu tragen, deren Besuch die Behörde um so weniger als eine schwere Belastung der Theilnehmer befürchten zu sollen glaubte, als schon jetzt ein erheblicher Theis. der jüdischen Kinder neben dem jüdischen Religionsunterricht der Gemcindeschule besonderen jüdischen Religionsunterricht erhält. Eine Aenderung hierin würde nach Ansicht der Behörde auch in Zukunft nicht zu erwarten sein; denn die Leistungen, die im Religionsunterrichte der Volksschule auf dem Gebiete des Hebräischen zu erzielen wären, würden in jedem Falle so bescheiden sein, daß sich das Bedürfniß nach einer weiteren Ergänzung und Vertiefung Herausstellen würde. Eine wirksamere Förderung würde daher die religiöse Bildung der Kinder erfahren, ivepn die Arbeit der Schule durch Fortfall des Hebräischen zu Gunsten einer vertieften Behandlung der übrigen ReUgwnsstoffe entlastet und zugleich für die Kinder, die das Hebräische erlernen sollen, ein besonderer, nur diesem Zwecke dienender Unterricht eingerichtet werde.

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