Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 54 (7.7.1904)
- Date
- 1904-07-07
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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1152 V. Bl., Jg. 1895, S. 45), der die Abhaltung einer gesanglichen Aufführung in seiner Synagoge aus religiösen Gründen untersagt hatte, worauf die geistlichen Mitglieder des Oberraths ein aegentheiliges Gutachten abgaben und damit eine Entscheidung gegen den zuständigen Ortsrabbiner hcrbeiführten. Wir halten es für unbedingt norhwendig. daß das Gutachten eines Rabbiners für religiöse Angelegenheiten, die seinen Bezirk betreffen, auch der Oberbehörde gegenüber maßgebend ist. Das entspricht übrigens auch der Gepflogenheit, die von jeher im Iudenthum geübt wurde. Daß dieselbe sich auch heutzutage in der Praxis sehr gut bewährt, beweisen die Verhältnisse in Bayern, wo, wie einmal ein bayerischer Minister sich ausdrückte, jeder Rabbiner in seinem Bezirk ein Bischof ist. Durch die vorgeschlagene Theilung der großen Rabbinatsbezirke würde auch der Nutzen erzielt werden, daß die Rabbiner sich mehr den kleinen Gemeinden widmen und dort für eine Belebung des religiösen Sinnes wirken könnten. Eine ausgedehntere Thätigkeit der Rabbiner in den Landesgemeinden wird ja vielfach als dringend nothwendig bezeichnet. Sie sollten mindestens alljährlich einmal einen Sabbat in der Gemeinde verweilen und nicht nur durch religiöse Vorträge belehrend wirken, sondern auch die Institutionen eingehend inspiziren. Die Kosten hierfür sollten wenigstens für diejenigen Gemeinden, die nicht in der Lage sind, sie selbst zu bestreiten, von der Zentrallasse übernommen werden. Wir wissen zwar, daß die Zen tralkaffe gerade durch die Bedürfnisse der kleinen Gemeinden schon stark in Anspruch genommen ist. glauben aber, daß ein Weg gefunden werden kann, um die für einen so dringlichen Zweck nothwendigen. nicht allzu bedeutenden Mittel aufzubringen. Auch die Tbätigkeit der Lehrer in den kleinen Gemeinden. die ja dort einen noch größeren Einfluß auszuüben vermögen, als die Rabbiner, könnte eine Ausdehnung erfahren. Allerdings erscheint es nothwendig, daß zu diesem Zweck der Lehrplan des Religionsunterrichts für die Lehramtskandidaten erweitert werde. Wenn die Lehrer auf das religiöse Leben in den Gemeinden befruchtend einwirlen sollen, dann müssen sie im Stande sein, selbstständig in die Religionsquellen cinzudringen. Sie sollten beim Abgang vom Seminar das jüdische Schriftthum soweit beherrschen, daß sie nicht nur die Propheten in der Ursprache lesen, sondern auch die Mischna und leichtere Partien des Talmud selbstständig studiren können. Sie würden dadurch auch die Anregung haben, sich auf dem Gebiete der jüdischen Litteratür weiter fortzubilden. Vielleicht könnten solche junge Leute, die sich dem Lehrerberufe widmen wollen, seitens des Großh. Oberrathes durch Stipendien unterstützt werden, deren Gewährung von besonderer Auszeichnung auf dem Gebiet des religiösen SchriftthumS abhängig gemacht würde. Um das Interesse an dem öffentlichen Gottesdienste zu heben. Ware die Einführung eines obligatorischen Jugendgottesdienstes unter Leitung des Lehrers zu empfehlen, damit auch diejenigen Schüler, die von der gesetzlichen Erlaubniß. während des Gottesdienstes dem Schulunterricht fernzubleiben, kein Gebrauch machen, von der Theilnahme an dem Gottesdienste nicht entwöhnt werden. Denn durch diese Entwöhnung ist auch nach dem Verlassen der Schule häufig das Interesse für den Gottesdienst geschwunden. Für die Belehrung der Erwachsenen aber wäre durch regelmäßige allsabbatliche Borträge Sorge zu tragen. Die Gleichberechtigungen der beiden Richtungen wird indessen immer nur eine mangelhafte bleiben, so lange die Anhänger des gesetzestreuen Judenthums wie bisher so gut wie gar keine Vertretung in den Vertretungslörpern und in der obersten Verwaltungsbehörde haben. Schon in unserm Aufruf führten wir Klage darüber, daß in Baden die dem praktischen Judenthum Treugebliebenen geflissentlich in den Hintergrund gedrängt werden." Es hieße die Augen vor offenkundigen Thatsachen verschließen, wollte man diese Zurückdränaung der gesetzestreuen Elemente leugnen. Seit mehreren Jahrzehnten ist kein Anhänger unserer Richtung mehr in den Oberrath berufen worden. weder als geistliches noch als weltliches Mitglied. Seit dem Jahre 1897 gehört auch kein geistliches Mitglied von steng-konservativer Gesinnung mehr der Synode an. Es ist klar, daß unter diesen Umständen die Wünsche und Beschwerden unseren Gesinnungsgenossen gar nicht genügend zum Ausdruck gelangen können, denn es ist Niemand da, der den Standpunkt des gesehestreuen Judenthums wirksam vertreten und die gegen dasselbe gerichteten Angriffe abwehren könnte. Wohl gehören der Synode als Laienmitglicder einige Herren unserer Richtung an. aber es hieße doch einfachen Kaufleuten zu viel zumuthen, wollte man von ihnen verlangen, daß sie der geschlossenen Phalanx der Reformrabbiner gegenüber die wissenschaftliche Beriheidigung ihrer Ueberzeugung übernehmen sollten. Das können nur Männer, welche die Geschichte und die Wissenschaft des Judenthums gründlich beherrschen. Die Reformrabbiner aber, die dem Gr. Oberrath und der Synode angehören, mögen den besten Willen haben, auch dem gegnerischen Standpunkt gerecht zu werden, sie können dazu nicht im Stande sein, weil sie unter dem Banne ihrer Ueberzeugung stehen und die Anschauung des traditionellen Judenthums als überlebt und veraltet betrachtet. So ergibt sich denn die bedauerliche Thatsache, daß die Anhänger des strengkonservativen Judenthums, also diejenigen Religionsgenossen. die an dem religiösen Leben das lebendigste Interesse haben, in den maßgebenden Körperschaften ausgeschaltet, daß sie sozusagen mundtodt gemacht find. Ihre Vertreter, die gesetzestreuen Vertreter, find auch