Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1904-07-07 · Heft 54 (7.7.1904) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 54 (7.7.1904)
Date
1904-07-07
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2446951-2449986-2450036--60976-2522010
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1137 vieles gemeinsam haben und daß ein Boden zu gemeinsamer Bethätigung vorhanden ist. Wir erwähnen als Beispiel nur das weite Gebiet der Wohlthätigkeitspflege. auf welchem von jeher die Anhänger des gesetzestreuen Judenthums mit denen der Reform in friedlichem Wetteifer Zusammenarbeiten. Die Voraussetzung aber für eine Verständigung und eine gedeihliche Entwicklung auch in rein religiösen Dingen ist unseres Erachtens nur dann gegeben, wenn jedem seine Freiheit gewahrt und in keiner Weise ein Gewissenszwang ausgeübt wird. Einen solchen Gewissenszwang würde es aber bedeuten, wenn das von dem Gr. Oberrath verbreitete Gebetbuch in den Gemeinden gegen den Willen gesetzestreuer Minderheiten eingeführt würde. Wie wir bereits in unserem zweiten Flugblatt hervorgehoben haben, würde dieser Gewissenszwang besonders in den kleinen Gemeinden hervortreten, in welchen die Einrichtung eines Separatgottesdienstes nicht möglich ist. Bekanntlich rekrutirten sich die regelmäßigen Besucher des Gottesdienstes überall aus dem streng-konservativen Theil der Gemeinden; gerade dieser würde also in seinen Gefühlen auf das Empfindlichste verletzt werden und eventuell dem Gottesdienste fernzubleiben genöthigt sein. Noch schärfer würde die Gewiffensbedrückung der Gesetzestreuen sich äußern müssen, wenn wirklich die Absicht besteben sollte, das Gebetbuch obligatorisch für den Religionsunterricht einzuführen. Bisher ist die Behauptung, daß dieser Plan bestehe, noch nicht entschieden vcmentirt worden. Die Tendenzen des Gebetbuches, die in der bekannten Predigt des Stadt- und Konferenzrabbiners Dr. Steckelmacher dargelegt sind, enthalten, wie wir dies ebenfalls schon in unserem Flugblatt betonten, eine Leugnung wichtiger Grundsätze des Judenthums. Es wird in dieser Rede die messianische Idee in einen Gegensatz gestellt zu dem Gedanken, daß der Erlöser aus dein Stamme Davids hervorgehen werde, es wird also der persönliche Messias geleugnet; und diese Tendenz, die nach der Auffassung des traditionellen Judenthums die Leugnung eines Glaubensgesetzes bedeutet, soll in diesem Gebetbuche zum Ausdruck gelangen. Es wird ferner in jener Rede die Streichung der wichtigen, auf die Opfer bezüglichen Gebete damit motivirt, daß die Opfergesetze nur für die damalige Zeit gegeben und daß sie mit dein Empfinden der denkenden Israeliten von heute nicht mehr vereinbar seien. Ohne uns hier in eine Kritik dieser Anschauungen emzulaffen, bemerken wir nur, daß auch sie gegen die Grundsätze des historisch überlieferten Iudenthums einen strikten Gegensatz bilden. Im Jahre 1871 wurde von dem Vorstand der Wiener Kultusgemeinde der Beschluß gefaßt. die auf den persönlichen Messias und auf den Opferkultus bezüglichen Gebete zu streichen. Damals wurde von etwa vierhundert Rabbiner« aus Deutschland, Holland, Oesterreich, Ungarn, Rußland, darunter Koryphäen der jüdischen Wissenschaft, ein Gutachten erstattet, worin dieselben erklären, „daß derjenige Jude, welcher nicht an die einstige Ankunft eines persönlichen Messias aus der Nachkommenschaft Davids» an die Wiedervereinigung des jüdischen Volkes im heiligen Lande und an die Wiederherstellung des in der Thora gebotenen Opferkultus glaubt, als ein vom Judenthum Abgefallener zu betrachten ist, daß ferner die Eliminirung oder Unterlassung der rituell eingesührten Rezitirung der auf die erwähnten Verheißungen sich beziehenden Gebetstellen einen Abfall vom Judenthum involvirt." Die Einführung eines Gebetbuches mit solchen Tendenzen für den israelitischen Religionsunterricht würde somit nicht mehr und nichts weniger als eine gewaltsame Reformirung bedeuten. Denn, abgesehen von den beiden größten Gemeinden des Landes, gehört überall das Hebräische zu den Unterrichtsfächern des obligatorischen Religionsunterricht. Konservative Eltern wären also gezwungen, ihre Kinder nach einem Gebetbuche unterrichten zu lassen, dessen Tendenzen nach ihrer Auffassung einen Abfall vom Judenthum bedeuten. Die Kinder selbst würden in seelische Konflikte kommen, die zu den unheilvollsten Folgen führen wüßten. Denn wo Schule und Haus nicht zusammensondern einander entgegenwirken, da wird die ganze religiös-sittliche Grundlage für die Heranwachsende Generation erschüttert. Es würde danach auch nicht in's Gewicht fallen, daß, wie in der Kundgebung des Gr. Oberraths hervorgehoben wird, nach § 19 der Svnodalordnung „Beschlüsse der Synode, welche Form oder Inhalt der Gottesdienste zum Gegenstand haben oder Aenderungen sonstiger zu Recht bestehender religiöser Gemeindeeinrichtungen bezwecken, in den einzelnen Gemeinden nicht gegen deren Willen dürchgeführt werden sollen." Denn wenn der Jugend im Religionsunterricht nur das neue Gebetbuch in die Hand gegeben würde, so würde das bisherige nach und nach von selbst außer Gebrauch kommen. Wir können nicht annehmen, daß Seitens des Gr. Oberraths derartige gewaltsame Maßregeln geplant werden. und hoffen immer noch, daß durch ein entschiedenes Dementi den hierüber umlaufenden beunruhigenden Gerüchten ein Ende gemacht werden wird. Man wird es aber nach diesen Darlegungen wohl verstehen, daß das Auftauchen jenes Gerüchts unter den Anhängern der gesetzestreuen Richtung eine tiefgehende Erregung zur Folge haben mußte, welche die scharfe Form unserer ersten Kundgebung vollkommen begreiflich erscheinen lassen dürfte. . Wir können nur den dringenden Wünsch ' äuSsprechen, daß der Gr. Oberrath von jeder Aenderung der seit Jahrhunderten bewährten Form unseres Gebetbuches Abstand nehmen und damit einen Zankapfel

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.