Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 54 (7.7.1904)
- Date
- 1904-07-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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1136 lichsten erkennbar in der verschiedenen Gestaltung des öffentlichen Gottesdienstes zu Tage." Obschon indeffen diese Bemerkung hinsichtlich der äußeren Unterscheidung der beiden Richtungen zutreffeu mag. so sind doch die prinzipiellen Differenzen von viel einschneidenderer Bedeutung und auch die Verschiedenheiten im Kultus beruhen größtentheils auf solchen grundsätzlichen Differenzen. Wir wollen von diesen nur einige an führen, die geeignet sind, die tiefe Kluft, welche die beiden Weltanschauungen von einander trennen, erkennen zu lassen. Dem überlieferten Judenthum ist die schriftliche Lehre (die fünf Bücher Mosis) ein untheilbares Ganzes; sie ist von Gott dem Mose übergeben worden und hat für alle Zeiten Geltung, ihre Vorschriften sind also auch heute noch für jeden Israeliten vollkommen verbindlich. Es ist dies in dem 8. und 9. der von Maimonides aufgestellten 13 Glaubensartikel deutlich ausgesprochen. Im Gegensatz hierzu steht das Reformjudenthum in seinen verschiedenen Abstufungen auf einem mehr oder minder bibelkritiscken Standpunkte. Einer der hervorragendsten wissenschaftlichen Vorkämpfer der Reform. Abraham Geiger, vertritt in seinem Werke „Urschrift und Ucbersetzungen der Bibel in ihrer Abhängigkeit von der innern Entwicklung des Judenthums", die Anschauung, daß die Bibel den Einfluß der verschiedenen religiösen und politischen Strömungen, welche das Judenthum im Lause seiner Geschichte bewegten, wiederspiegeln und daß sie im Sinne derselben vielfach geändert und überarbeitet worden sei. Er sagt u. a. (S. 73): „Eine unbefangene Geschichtsauffassung, welche sich in die Verhältnisse und Anschauungen der damaligen Zeit zu versehen, die Energie des damaligen Schöpfungstriebes des wenn auch abnehmenden Geistes der Offenbarung zu würdigen weiß, wird an einer solchen Ueberarbeitung nicht nur keinen Anstoß nehmen, sie wird sie vielmehr nothwcndig und schon durch Analogie bezeugt finden." Und ferner (S. 97): „Die spätere außerordentliche Sorgfalt für die Reinhaltung des Bibeltextes darf uns nicht zu einem Rückschlüsse auf die früheren Zeiten verleiten. In der älteren Zeit ist die Behandlung des Textes eine weit selbstständigere, ja oft willkürlichere gewesen, und die spätere Sorgfalt ist gerade als eine heilsame Reaktion gegen dieses lange fortgesetzte Verfahren der eigenmächtigen Tertesgestaltung aufzutreten." Ebenso scharf stehen sich das gesetzestreue Judenthum und die Reform in der Beurtheilung der Ueberlicferung einander gegenüber. Rach der Annahme des gesetzestreuen Judenthums ist das mündliche Gesetz als Deutung und Ergänzung des schriftlichen Gesetzes gleichzeitig mit diesem gegeben worden und beansprucht darum auch die gleiche Autorität. Die im Talmud als sinaitische Ueberlieferung bezeichneten und behandelten Verordnungen haben demnach für uns dieselbe Gesetzeskraft und sind ebenso göttlichen Ursprungs wie die Bestimmungen der schriftlichen Lehre. Das Reformjudenthnm sieht in der Ueberlieferung nur ein in langsamer Entwicklung herangereiftes Menschenwerk. Einer der litterarischen Vertreter der Reform, Leopold Stein, Rabbiner in Frankfurt a. M.. sagt darüber in seiner „Schrift des Lebens" (II, S. 455): „Mit Schmerz erkennen wir es. wie sehr das klare mosaische Gesetz durch die verderbliche Meinung getrübt wurde, es gehe neben dem natürlichen Schriftsinne, der im Lichte blüht und Früchte trägt, noch ein anderer einher, an dessen Wurzelfasern, wie bei Knollengewächsen, eine Menge neuer Gesetze hängen, an welche der biblische Gesetzgeber niemals gedacht hat." Und ferner (S. 456): „Dasselbe gilt von der sogenannten Ueberlieferung vom Sinai her, welche die Aussprüche der Rabbinen mit göttlichem Ansehen bekleiden soll. Jene hat. in der Bibel keine Begründung u. s. w." Ferner (S. 457): „Ueber Esra hinaus keine Ueberlieferung; über Hille! und Schammai hinaus keine rabbinische Lehre." Run wird allerdings vieles von dem was die Ueberlieferung gebietet, in der Praxis auch von den Anhängern der Reform im .Gemeindeleben aufrechterhalten, weil eben das ganze Judenthum sich auf der Ueberlieferung aufbaut. Aber es ist für jeden einleuchtend, daß eine Institution dann, wenn sie die Verwirklichung eines göttlichen Gebotes bedeutet, einen ganz anderen Charakter gewinnt, als wenn sie lediglich aus altem Herkommen oder aus Pietät forterhalten wird, daß namentlich auch die Beaufsichtigung einer solchen Institution durch einen Anhänger des Reformjudenthums dem gesetzestreuen Juden unmöglich genügen kann. Von anderen Differenzen hinsichtlich der Glaubenssätze seien noch der Glaube an einen persönlichen Messias und an die Auferstehung der Todten erwähnt. Beides gehört nach der Anschauung des traditionellen Judenthums zu dem wesentlichen Inhalt der jüdischen Religion. und es wird demgemäß von Maimonides zu den Glaubensartikeln gerechnet. In einem im Jahre 1664 von mehr als 100 hervorragenden Rabbinern des Jn- und Auslandes erstatteten Gutachten über diese Frage heißt es: „Zu den durch die Offenbarung tradirten Glaubenswahrheiten gehört die unerschütterlich: Zuversicht auf die einstige Ankunft eines persönlichen Messias aus dem Stamme Davids, weßhalb die Abrogation jenes Glaubens als Leugnung der an- Israel ergangenen göttlichen Offenbarung gelten muß." Die Vertreter der Reform hingegen stehen aus dem Standpunkte. daß die Beurtheilung dieser Frage in das Belieben eines jeden einzelnen gestellt sei. (S^ z. B. Pbilippson. Religionslehre. 3. Band, S. 136) und in ihrer Mehrheit sprechen sie sich direkt gegen dieses Dogma, sowie auch gegen die Auferstehungslehre aus. (S. Pbilippson das. Bd. II. S. 242 ff.) * Trotz dieser tiefgehenden Meinungsverschiedenheiten verkennen wir keineswegs, daß beide Richtungen