Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 53 (4.7.1904)
- Date
- 1904-07-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1122 eines Gouverneurs steht, wie diese durch das Gesetz vorgeschrieben sind? Bis um 3 Uhr hat Herr v. Raaben nichts gethan und saß am Telephon; von 3 Uhr ab hat er wiederum nichts gethan. saß aber nicht mehr am Telephon. Wir wollen jedoch auch das berühren, was die von Herrn v. Raaben gesetzwidrig auserwählten momentanen Inhaber der Gouvernementsmacht geleistet haben. Innerhalb einer oder zwei Stunden versuchten die einzelnen Kommandeure, die ihnen übertragene Macht auszuüben. aber obne Erfolg. Das Erscheinen einer Kolonne an einer Stelle verscheuchte nur das Gesindel anderswohin, wo eine andere oder auch gar keine auftreten sollte. Jeder Kommandeur mußte seine Position innehalten und während er nach einer Seite hin arbeitete, ging nach der anderen die Plünderung ungestört vor sich. Es war niemand da, der die Aktion vereinigen sollte. Unter den Klagen der Gemord. .. dem Krachen der zusammenstürzenden Häuser, dem Geheul des betrunkenen Gesindels bewegte sich Kavallerie und Infanterie wie auf dem Paradcplatze, während der Regisseur dieses Schauspiels unsichtbar am Telephon saß. Die Bemühungen der einzelnen Kommandeure konnten nichts nützen, aber sie hatten gar Verschiedenes zu überwinden. Hauptmann Rauch bezeugt, daß die Polizei ihn am Eingreifen gehindert habe, weil ihr vorgeschrieben gewesen sei. keine strengen Maßregeln zu gebrauchen und niemand zu verhaften. Vorgeschrieben? Von wem denn? Die Beamten haben also nicht nur ihre Schuldigkeit nicht gethan, sondern sie haben auch etwas vorgeschrieben. Der Telepbondraht hat offenbar Konfusion gebracht, denn er bat was anderes übertragen als Herr v. Raaben. nach seiner Dertheidigungsschrift zu urtheilen, verordnet hat. Vorgefchricben, niemand zu verhaften und keine strengen Maßregeln zu gebrauchen! Aber weiter! Wir klagen ja nur auf Schadenersatz wegen Unthätigkeit! Hätte v. Raaben um 7 Uhr Früh, als er von den Juden um Hilfe angcfleht wurde, oder um 10 Uhr. als die erste telephonische Meldung einlief, seine Schuldigkeit gethan. so wären die gräßlichsten drei Stunden — von 12 bis 3 Uhr Mittags — erspart geblieben und wie viele Morde wären unterblieben. Zwei Stunden waren genug, das ist außer jedem Zweifel, denn der Beweis ist an derselben Stelle, zur selben Zeit und an denselben Menschen erbracht worden. Run liegt Ihnen aber, meine Herren Senatoren, unter den Civilklagen eine vor. die besondere Berücksichtigung verdient. Fischmann klagt auf Schadenersatz für seinen geplünderten Laden und berichtet, daß der Plünderung beiwohnten: der Vize-Gouverneur, der Polizeipräsident, der Kommissar und sein Adjunkt. Diese Behauptung ist jetzt durch das Urtheil im Kriminalprozesse bestätigt worden. Man stand da, unterhielt sich über die kulturhistorischen Beweggründe der Ereignisse und ließ die Verbrecher plündern und dann ruhig ihre Wege ziehen. Ich fasse zusammen: Sie sehen, was die Angeklagten für die Juden hätten thun können und was sie gethan haben. Ich habe nämlich folgendes bewiesen: 1. Hätten Herr v. Raaben und die übrigen ihre Pflicht am ersten Tage gethan, so wäre es zu den Ereignissen am zweiten nicht gekommen. 2. Zur Beruhigung waren im Kulminationspunkte zwei Stunden völlig genügend. Das genügt. Wollen Sie aber noch wissen, was in diesen zwei Stunden anzuwenden war, so hören Sie die Aussage des Hauptmanns Rauch: „Man hätte die Unruhen lokalisiren, d. h. die einzelnen Haufen umzingeln und manche verhaften müssen, aber es war kein Mensch da. der sich darum kümmerte. Ich bitte um Prüfung meiner Angaben und um Zuerkennung des Schadenersatzes. 'Der Senat beschloß jedoch auf Antrag des ersten Staatsanwalts die Verwerfung der Klagen, lveil der Senat in dieser Zusammensetzung Civilgericht sei und als solches keine Möglichkeit habe, die Zweckmäßigkeit von Maßregeln zu prüfen, welche die Staatsraison einem höheren Beamten diltire. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzerr. Deutschland. Stettin, 28. Juni. Unter die vielen wichtigen und segensreichen Errungenschaften der letzten Jahre gehört unstreitig auch die Einschränkung der Wanderbettelei. In den meisten, und besonders in großen Gemeinden. besteht eine Zentralarmenkaffe, zu der alle Vereine sowie Mitglieder der Gemeinde steuern, und aus welcher durchreisende Arme, je nach ihrer Würdigkeit und Bedürftigkeit, unterstützt werden. Ein großer Segen ist es auch, daß in den meisten Badeplätzen für arme, der Heilung Bedürftige Vorsorge getroffen ist, indem ihnen kostenlose Aufnahme in den-bestehenden Kuranstalten, soweit die Mittel und der Raum es gestatten. gewährt wird. An der Spitze dieser Wohlthätigkeitsanstalten steht das jüdische Kurhospital in Kolberg, ein Prachtbau ersten Ranges, mit den besten Einrichtungen der Neuzeit, sowie mit einer herrlichen Synagoge versehen, in der jeden Morgen und Abend Gottesdienst abgehalten wird. Herr Rabbiner Dr. Goldschmidt hat es verstanden, eine große Zahl reicher und hochherziger Männer zu intereffiren. die Mittel für dieses herrliche Haus herzugeben, das jeden Sommer mehrere hundert Pfleglinge aufnimmt. Die Zucht und Ordnung, die unter der Leitung des Herrn Dr. Gold-