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Der Israelit · 1904-06-30 · Heft 52 (30.6.1904) · page 29

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 52 (30.6.1904)
Date
1904-06-30
Page
– (sequence 29)
Language
German
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1115 Haupt nicht übersetzt, sondern in hebraiscken Worten und Buchstaben wiedergibt.*) Für jemand, der den Talmud oder die Mischna gut kennt, mag ja diese Ausdrucksweise genügen. Wenn aber jemand eine wirkliche Uebersetzung bringen , will, wird man zugeben, daß es eine bessere und dem > Sinn mehr entsprechende, als die Goldschmidt'sche, nicht gut geben kann. Der weitere vom 9tef?rent«i erhobene Borwurf, unbegründeten Wechsels in der Uebersetzung ist ebenso unberechtigt, wie seine sonstigen Vorwürfe, aber für den Referenten insofern bezeichnend, als er einerseits die angeblich übertriebene Wörtlichkeit bemängelt, andererseits aber auch bemängelt, wenn Goldschmidt nicht absolut wörtlich ist, sondern im Interesse der Berftändlichkeit eine Anzahl Stellen freier übersetzt hat. Referent sagt wörtlich „tote heißt S. 812 „auf den Tod verletzt", (was zweifellos falsch ist. denn auch ist todtkrank, ohne r®-ir zu sein). S. 833 „rituell ungenießbar" und anderwärts, so z. B. S. 685 ist es unübersetzt." Um diesen Vorwurf kurz zu entkräften. verweise ich auf Synhedrin S. 23, An merk. 173, die wörtlich lautet: „Terepha. Zerrissenes, dem Leben entrissen; wenn sich nach dem Schlachten herausstellt. daß das Thier mit einer Verletzung behaftet war. die den Tob zur Folge haben konnte, so ist der Genuß desselben verboten. Als Terepha gilt auch das nicht vorschriftsmäßig geschlachtete Thier."^') Es dürfte für jedem objektiv Denkenden klar sein, daß dasselbe hebräische Wort an den verschiedenen Stellen in verschiedener Anwendung gebraucht und in Folge dessen auch im Deutschen verschieden übertragen werden mußte, wenn sich Goldschmidt nicht dem berechtigten Vorwurf sinnentstellender Wörtlichkeit aussetzen wollte. Aber „Tbut nichts, der Jude wird verbrannt". Die ferner vom Referenten diesbezüglich angeführten, angeblichen Ungleichmäßigkeiten sind so an den Haaren herbeigezogen, daß der objektive Leser die Absicht des Referenten auch ohne meine Erklärungen verstehen und würdigen wird. Die angebliche Unkenntniß GoldschmidUs auf dem *) Der Vorwurf, daß Goldschmidt manche unübersetzbare Worte übersetzt und diele Worte in seiner Uebersetzung sinnlos geblieben sind, ist gleichfalls ungerechtfertigt. Goldschmidt hat bei seiner .Uebersetzung folgendes Princip: diejenigen Worte, bei welchen es auf den Laut oder Klang ankommt bleiben unübersetzt nnd werden in der Uebersetzung nur transcribirt, natürlich in den Note» erklärt. Worte dagegen, bei welchen eS auf den Sinn onkommt.,verden übersetzt mw event. in den Noten erklärt. Auch die angeführte, anacblich sürulose Stelle, ist in den Noten kurz, aber genügend erklärt. 25) Wiederum bitte ich den Herrn Antikrittker. meinen ergebensten Dank entgegennehmen zu wollen: die Erklärung von nn& durch Herrn Goldschmivt ist eia mir bis dahin nicht bekannt gewordener, neuer unb unwiderleglicher Beweis seiner Unkcnntniß. Das N'cht vorschriftsmäßig geschlachtete Thier ist eben nicht Terepha. sondern toi, wie jeder hälbweaS Kundige willen mutz. 9ttfo. quod ent dcmonstraadiitn. die verschiedenen llebersrtzungeu von nro sind von mir mit Recht beanstandet worden, nr-.v ist falsch übersetzt, wenn man eS mit jrjt den Tod verletzt oder mit »rituell ungenießbar" wiedergibt. Das Wort ist eben nicht au verschiedenen 'Stellen in verschiedener Anwendung gebraucht und einwandsfrei ist nur diejenige Stelle, wo Herr Goloschmidt nr-«s nicht, also auch nicht falsch übersetzt hat. Gebiete der hebräischen Grammatik wird seitens des Referenten u. a. durch folgendes Beispiel illustrirt: mrsi npanat csra fcp die Goldschmidt übersetzt: „das ist die schreiende Stimme des Fegefeuers, die da spricht": Bring mir die zwei Töchter, die in dieser Welt schreiend rufen; Bringe, bringe". Sollte Referent wirklich geglaubt haben, daß es Goldschmidt nicht bekannt gervesen sei, daß die Uebersetzung wörtlich lauten würde: „Das ist die Stimme des Fegefeuers^ die da schreit und spricht." Goldschmidt hat eben vorgezogen, die Stelle sinngemäß zu übersetzen, da eine wörtliche Uebersetzung in unserer Sprache vollkommen sinnlos wäre,-") denn was stellt sich Referent Wohl vor. einer Stimme, die schreit und spricht; im Deutschen spricht ste doch entweder, oder sie schreit, oder sie spricht schreiend. Wenn Goldschmidt so übersetzt hatte, wie Referent jetzt verlangt, würde er ihm sicher, und zwar mit mehr Recht als in den bisher von ihm angeführten Stellen, den Vorwurf sinnloser und unverständlicher Wörtlichkeit gemacht haben. Ich will schließlich noch auf die wenigen Stellen zurückkommen, bei denen ich ohne weiteres zugeben will, daß die Ausstellungen des Referenten berechtigte sind, allerdings nur in so fern, als "sie bei einem derart umfangreichen und mühevollen Werke im Verhältniß zum Ganzen wohl kaum in Betracht kommen können; daß Goldschmidt besseren gesagt hätte, anstatt er hing sich, er h L n g t e sich an einen großen Baum, oder richtiger, die Hufe, anstatt der altdeutschen und nur als Provinzialismus, namentlich in Mecklenburg gebräuchlichen Form die Hufen, (siehe Sanders, Deutsches Wörterbuch) sowie ferner, daß man vor einen Blinden kein Hinderniß legen darf" und andere Kleinigkeiten ist Goldschmidt ebenso wie jedem einsichtigen Beurtheiler bekannt. Aber der Mann, oder die Männer sollen noch gefunden werden?*) die ein derart umfangreiches (bisher sind ca. 600 Quartbogen ü 8 Seiten — 4000 Seiten erschienen) und schwieriges Werk trotz aller ihnen zu Gebote stehenden Hilfsmittel in absolut einwandfreier Weise herzustellen in der Lage 26) Das Prädikat rpy * zu einem Attribut des Subjekts zu machen, lag nach meiner Meinung absolut keine zwingende Permllastung vor. 27) DaS Richtige ist nicht besser als das Falsche, man bat nicht die Wahl zwischen beiden. Kasusfehler und falsche Plural» dilduugen waren *u der Zeit, als ich in die Schule sting. keine Kleinigkeiten: vielleicht war das damals, als loder: dort, wo) Herr Goldschmidt Deutsch lernte, anders. — Aus einer Sckiller'schen oder Gaetde'sche» Licenz darf gewiß nickt das Recht' berge!eitel werden. Ausdrücke oder Konsteuktwnen anzuwenden, die nach den Reaeln der Grammatik unzulässig sind. Provinzialismen vollend» gehören in ihre betr. Provinz. Will etwa Herr Goldsckmidt sein Weck nur in Mecklenburg verbreitet haben? Ich.würde mich damit im Interesse der übrigen deutschen und außerdeutschen Länder und ihrer Bewohner herzlich freuen. 23) Solange aber, bis dieser Mann oder diese Männer gesunden sind, sollte man die Hände von der unlösbaren. Aufgabe lasten. Lus anderen Gebieten wenigsten» arbeite^ mannur ln demjenigen Tempo und mit derjenigen ArbeltStheilung. die da» §u schallende Werk verlange«» muß. Also. Serr Goidschinidr. nachdem selbst Ihr Verleger noch nicht i»t Ihnen den Mann gefunden zu haben glaubt, der das Mesenwerk emwandSsret herzustellen in der Lage wäre, «,mt

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