Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 52 (30.6.1904)
- Date
- 1904-06-30
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
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1118 Araber" find also, wie es dem Text entspricht, zweimal enthalten und der Sinn dieser Stelle genau wiedergegeben?^ Ich will nicht so weit gehen und bin weit entfernt, dem Referenten hieraus eine absichtliche Täuschung zu konstruiren, aber immerhin ist es doch bei jemand, der eine angeblich genaue Prüfung vorgenommen und die objektive Würdigung eines wissenschaftlichen Werkes auf sich genommen hat, recht ausfällig, daß er sich noch ein weiteres grobes und für einen Kritiker unentschuldbares Versehen zu schulden kommen läßt; denn er schreibt, daß Seite 816 -xmb tis px übersetzt sei: „in der Lehre gibt es keine Folge" und monirt, daß dieser Sah für den Leser durchaus unverständlich sei; diese Thatsache würd ich selbst ohne weiteres zugeben, wenn es eine Thatsache wäre, aber die Goldschmidt'sche Uebersehung lautet wörtlich: „in der Lehre gibt cs keine Reihen folge"") und diese Uebersehung ist doch wohl durchaus verständlich und einwandfrei. Ich könnte mich mit diesen beiden Beispielen großer Nachlässigkeit in der Beurtheilung fremder Leistungen von Seiten des Referenten begnügen und seine weiteren Ausstellungen auf das entsprechende Niveau zurückführen; um mich aber nicht desselben Vorwurfs schuldig zu machen, den ich dem Ref. mache, nämlich der Einseitigkeit und Ungerechtigkeit. will ich mich doch noch der Mube unterziehen, einige weitere Beispiele des Referenten kritisch zu beleuchten. Auf Seite 1006 behauptet Referent, daß Goldschmidt den Sahbau mißverstanden hätte; diese Behauptung ist eine durchaus einseitige, da die Goldschmidt'sche Uebersehung genau so viel Berechtigung hat. wie die des Referenten;") in keinem Falle hätte sie aber dem Referenten Anlaß zu besonderen Ausstellungen geben können, wenn er solche nicht mit Gewalt gesucht hätte; aber die Geringfügigkeit einer derartigen Behauptung beweist, wie schwer es ihm geworden ist. wirkliche Mängel zu finden. Die von dem Referenten mehrfach bemängelte, angeblich "zu gesuchte Wörtlichkeit wird jeder objektiv 12) Auch klier — dainit ist aber alles Berechtigte in der Antikritik erschöpft — ist die Uebersehung oeS Herrn G. nicht so ungenau. wie ich glaubte. Allerdings itcbt die Uebersehung von V**.5T «nsns zweimal. wenn auch nicht beide Male an der Steile, wo inan sie nach dein Tert erwarten sollte. Aber diese Verschiebung. durch welche meine Beanstandung veranlagt ivurde, ist eine Kleinigkeit, durch deren Streichung ich ras Fehlerkonto des Hern» G. gerne entlaste. 13) Nicht auf .Folge" oder »Reihenfolge" komnu es an. .In der Lebre giebt es keine rlieihenfolge" ist ebenso schlecht und unverständlich. rave ist als Raine der Sammlung em »eriuinu* jithniru«, der nicht durch .Lehre" wiedergegebcn werden kann, über kann man vielleicht, wenn man von der Reihenfolge der RechtLsätzc im«corpns iarw eirill« sprechen will, statt dessen .Rkibemolge im Körper des bürgerlichen RcchtS" sagen Vi — Herr Bloch bätte also seine Entrüstung über mein .unentschuldbares .Berseben" sich ersparen können, wenn er überlegt und dann sschcr erkannt hätte, w a r u m ich die betreffende Uebersetzmig Goldschmidt'S als geschmacklos bezw. mwerständlich bezeichnete. 14) So lange mir daS nicht durch andere Autoritäten als H Bloch und seinen anonymen .Kenner des TalmudS" bewiesen wild, bleibe ich dabei, daß die Goldschmidt'sche Uebcrsetzung der Stelle nicht genau so berechtigt ist, wie die weinige, sondern daß die metmge richtig und die seinige falsch ist. Urtfjrilcnbc. namentlich aber der orthodoxe Israelit,") insofern als einen Vorzug der Uebersehung betrachten, als es bekanntlich das Streben des Uebersehers sein soll, ohne Vergewaltigung der Sprache sich möglichst dem Originaltext anzupassen. Daß bei einem derartig umfangreichen Werke auch einige Entgleisungen Vorkommen können, soll ohne weiteres zugegeben werden. berechtigt aber den Referenten noch lange nicht, nur einige, theilweise sogar stark übertriebene Entgleisungen anzuführen und die Vorzüge der Uebersetzung") geflissentlich zu unterdrücken. . Um zu zeigen, wie der Referent durch die herausgerissenen Sätze oder Stücke eines Satzes den Sinn entweder vollkommen entstellt, oder unverständlich macht, gbe ich gleichfalls nachstehend einige Beispiele: Seite 817 „festgesetzte Lehren"; der ganze Satz lautet aber wörtlich: „Die ganze Sektion von den Schaden gilt als ein Traktat. Wenn du aber willst.sage ich, weil dies üch in einer festgesehtenLehre befindet: wer abändert, hat die Unterhand etc."") Seite 820 nderl vs'v ro*a „der Segen, der das Gebet erhört": tbatsächlich verhält sich die Sache so. daß dieser Passus sich stets in Anfiihrungsstrichen befindet.") um zu zeigen, daß es sich hier um das bekannte und feststehende Gebet handelt; ein Sah lautet z. B. wörtlich folgendermaßen: „Obgleich sie gesagt haben, daß man um seine persöstkichen Bedürfnisse im Segen, „der das Gebet erhört" bitte, so ist es dennoch erlaubt, wenn man einen Kranken zu Hause hat. ein Gebet in den „Krankensegen" einzuschieben." — Ich kann mir nicht denken, daß man eine bessere, klarere oder leicht verständlichere Ausdrucksweise für den betreffenden Passus finden konnte. Aber selbst wenn dies der Fall wäre, ist es doch bezeichnend für die Kleinlichkeit der Anschauung des Referenten, bezw. für das Gesuchte seiner Ausstellungen, wenn er sogar zu solchen Mitteln greifen muß, um Tadelnswerthes zu finden. Auf Seite 844 monirt Referent den Ausdruck „Bestialität" kur rm und für e*rtf nbm riro mns die Ausdrucksweise „hierbei wurde das Verleihen und das Vermiethen berücksichtigt". In dieser herausgerissenen Form klingt der Ausdruck bezw. Satz natürlich nicht besonders klar; im Zusammenhang lautet der Passus wörtlich folgendermaßen: „Nirgends aber darf man Großvieh verkaufen. Weßhalb? — Zugegeben, daß wir Bestialität nicht beruck- 15) WaS das mit der Orthodoxie zu thun bat» 16) A<l Tocem „Vorzüge" f. oben meine Anmerkung Nr. 7. 17) Wer letzt nach der Anführung des ganzen Satzes den Ausdruck »festgesetzte Lehren" wohl beffer versteht 1 18) Die SlnfübrungSstriche standen auch in meinem Manuskript. vou dem zufällig dieser Tbeil erhalten geblieben ist. und ich kmn ans Wunsch die Schuld <m dem Fehlen dieser Ansührungsstriche durch notarielle Beglaubigung von nnr adwälzea und den Setzer verantwortlich machen. Allein auch die AnsührungS» striche -ändern nichts an der Sache. »Der Segen »der das Gqbet erhört"" ist nicht beffer als »der Segen, der da« Gebet erhört." rc*a ist eben hier nicht .Segen", sondern höchstens .SegenSipruch" oder dergl.