Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 52 (30.6.1904)
- Date
- 1904-06-30
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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1112 Referent durch diese Einführung am meisten selbst geschädigt. indem er dadurch von vornherein seine Befangenheit zugegeben und anerkannt hat. daß es ihm weniger auf eine objektive Würdigung der wissenschaftlichen Leistungen Goldschmidt's, als darauf ankam, ihn nach Möglichkeit herabzusetzen?) Was nun die Kritik selbst anbelangt, so wird jeder objektiv Denkende nach deren Durchlesung sofort den Eindruck gewonnen haben, daß es mit ganz eigenthümlichen Dingen zugehen müßte, wenn ein derartig umfangreiches Werk nur Nachtheile und gar keine Vorzüge haben sollte?) Ich werde durch eine Anzahl Stichproben aus der Kritik des Herrn Referenten Nachweisen, daß selbst die von ihm behaupteten Mängel gar nicht vorhanden sind: Referent bemängelt Seite 616 die Goldschmidt'sche Uebersetzung von v-w nrei dp „man ist strafbar wegen (des Rastrens) des Haupthaares zweimal" und knüpft daran die Folgerung, daß Goldschmidt nicht wisse, daß „das Rundabschneiden des Haupthaares mit jedem Instrument verboten und nur das Abnehmen des Barthaares auf andere Art als durch Rasiren erlaubt ist." Wenn der Herr Referent die Güte gehabt hätte, die Uebersetzung auf Seite 615 genau anzusehen, würde er in der Anmerkung Nr. 14 einen Hinweis auf Seite 691 gefunden haben; diese Seite 691 würde ihn darüber aufgeklärt haben, daß seine Bemängelung durchaus unangebracht ist?) Auf S. 640 bemängelt Referent die Uebersetzung von nnpm .-ropn mit „Stehen und Geschätztwerden", während der Uebersetzer korrekter hätte sagen müssen, „h i n gestellt und geschätzt werden." Angenommen selbst, daß die Ansicht des Referenten zutreffend wäre, kann ich mich bei dieser 6) Die Einleitung meiner Rezension batte. wie ich für denjenigen. der eS nicht bemerkte, hier binziifüae» will. allerdings den Zweck, über die Person des Verfassers und das, was man voil ihm erwarte" darf ansznklären. Ich war dazu gezwungen, nach» dein einige Zert vorder von dem „verdienstvollen" Werke des „Gelehrten" in diesen Blättern die Rede gewesen und damit eine unverdiente und unberechtigte Reklame für das Werk eines Mannes gemacht worden war. der sich wirklichen Gekebrten gegenüber so benommen hat. wie ich cs durch die beiden Hinweise auf die „Fälschung" und die unqualisizierbare Art des Kampfes gegen Herrn Dr. Hofs mann charakterisirte. Warum hat übrigens Herr Bloch keine Rechtfertigung für Goldschmidt's Vorgehen gegen Herr» Dr. Hoffman,, unternommen? Das kann wobl auch er nich». Nun, nach meiner Meinung würde Herrn Goldschniidt's Kampsesweise. wie ki' sich am deutlichsten eben in der Broschüre _ C? _ . Ct... „ (l' .4 XI AI», AilftltAAlt tllll >4«* I'll Al 8 »tUlUtMY’tolUVll'r, WIK Mv iiuj »,,s uirnuumui ... iegen die Sosfmann'tche Kritik zeigt, nllern genügen. um Hern, G. n der wissenschaftlichen Welt unmöglich zu machen. 7) Wenn daS Werk Vorzüge haben tollte, dw ,ch nicht gefunden habe. — das gute Papier und den schonen Druck habe ich ja rückhaltlos anerkannt — so werden sie durch die nnglaul-» lichen Mängel, die andere und ich nachgewiesen haben, tne.hr als ausgewogen und können bei dem Gesammt-Urtheil nicht in Be» ttÖ t8)°S.n59l hatte ich damals nicht zur Sand <s. weiter unten Nr. 33); durch keine noch so gründliche An,,,erkung uiid Erklärung könnte aber — und darum war ich berechtigt die Ueberstzniig zu beanstanden — die Angabe, daß beim Haupthaar vom „Rasreren d,e Rede sei. richtig werden. Inzwischen habe ich nun. weil ich fürchtete. Herrn G. unrecht gethan zu haben, nachgeschiagen und an der be» zeichneten Stelle — nichts gefunden als den Wortlaut der de» treff-ndcn Miichnah „iin Traktate von der Prügel,trase". eben jener Mischnah. die der „gelehrte" Uebersetzer. wie sem Zusatz „des Rasierend" beweist, offenbar nicht verstanden hat. UedrlgeiiS ge» braucht er dort <S. 591) auch sonst wiederholt aenAnsdruck „raueren". wo dieser ebensowenig angebracht ist. uue de» dem Verbot deS RundadschneidenS deS Haupthaare«. Bemängelung dem Eindruck einer kleinlichen Wortklauberei umso weniger entziehen, als das Resultat von hingestellt werden, das Stehen ist;') die Goldschmidtsche Uebersetzung hat aber vor der des Referenten den Vorzug erheblicherer Kürze, wenn auch zugegeben werden soll, daß die Uebersetzung'des Referenten der Wörtlichkeit entspricht; da aber Referent dem Uebersetzer aus angeblich zu großer Wörtlichkeit wiederholt einen Vorwurf gemacht hat?") so ist wirklich nicht einzusehrn, wie Goldschmidt es dem Referentin hätte recht machen sollen/ Die angeblich falsche Uebersetzung auf S. 663 von mc:: 'irbxb scv pnpn njn mit „sie sofort nach Schluß des Feiertages beenden" bemerkt Referent, „sie sei ein großer Schnitzer," die richtige Uebersetzung sei: „sofort bei Beginn des Feiertags." Ich kann nur annehmen, daß Referent diese Talmudstelle mißverstanden hat; wenn aber ein solches Mißverständniß Vorkommen kann, so verstehe ich doch keineswegs, daß Referent noch damit prahlt. Er sollte doch wissen, daß am Fest das Bauen verboten ist und daß die von Goldschmidt gegebene Uebersetzung die einzig richtige und die vom Referenten vorgeschlagene ein Unding ist. Raschi erklärt diese Stelle: .T'c:: td ■ppnrtro ra dv 'xxnb : xe? empn deutsch: am Schlüsse (oder Ausgang) des F e st e s beende man es sofort!") Auf Seite 836 erhebt Referent einen Vorwurf, der von einem Kritiker meines Erachtens geradezu unverantwortlich ist, doppelt unverantwortlich, als gerade Referent in denjenigen Fehler verfällt, den er Goldschmidi in jeder Zeile macht; eine derartig unverantwortliche Nachlässigkeit, da ich Absicht oder Böswilligkeit ausschließe, hätte dem Referenten unter keinen Umständen unterlaufen dürfen, denn die von ihm gerügte Unterlassung ist thatsächlich in der Uebersetzung. wie ich durch nachstehenden wörtlichen Abdruck beweisen will, enthalten. Die Uebersetzung lautet wörtlich: „Ist es denn selbst am Festtag verboten, R. Jehuda erlaubte ja R. Verona, an einem Fest der Araber, Wein zu verkaufen, und R. Gidel, Weizen zu verkaufen? — Anders sind die Feste der Araber, diese sind nicht festgesetzt." — Die angeblich einmal ausgelassenen Worte „Feste der 9) „Steh-n" ist deshalb nicht geeignete Uebersetzung. weil e« nickt unbedingt eine Antwort auf d,e Frage „wo?" als Korrelat fordert. H i n gestellt iverden fordert dagegen die nothwendige Ergänzung „vor den Priester", und darauf kommt eS an. daß das ab» zusckätzende Thier dort st e h t. und nur deßhalb daraus daß e« st e b t. bezw. stehen kann. 10) ,jdj machte dem Uebersetzer den Vorwurf, „auch da wörtlich zu sem. wo das uicht möglich ist. ohne daS Ler» stöndniv ... zu beei nträchtigend. h. er kann eS mir sehr wohl reckt machen. wen,t er die wörtliche Uebersetzung. wählt, wo sie „möglich »st. ohne ... zu beinträcht'gen" und von ihr abweicht, wo Verirandnltz und «tililtik es verlangen. . 11) Hier gestehe ich unumwunden zu. daß meine Beanstandung der Uebersetzung zurückgenommen werden muß. und ich bitte um Entschuldigung meines ZrrthrunS. dessen Entstehung aufzuktären mir. da rch die Notuen,ammlung zu meiner Rezension nicht aufbewahrt habe, unmöglich ist.