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Der Israelit · 1904-06-23 · Heft 50 (23.6.1904) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 50 (23.6.1904)
Date
1904-06-23
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1049 — ober eine von ihr gewählte Centralleitung — zur «natürlichen Fortentwicklung aller geistigen Institutionen des Judenthums" eine staatlich autorisirte einheitliche Consistorialverfassung, unbeachtet der bestehenden konfessionellen Gegensätze innerhalb der deutschen Judenheit. als „dienlich" erachten, und deren Mangel fälschlich als eine „Verkümmerung der Rechte der Juden" begreifen würde? Würde alsdann „die beglaubigte Vertretung" oder deren Centralleitung Bedenken tragen, für die Herbeiführung einer solchen Consistorialorganisation für die deutschen Juden mit der ganzen Gewichtigkeit ihrer Autorität als „Gesammtvertretung aller deutschen Juden" bei den Behörden zu wirken? Und doch wäre eine solche Organisation bei den bestehenden tief einschneidenden religiösen Gegensätzen innerhalb der heutigen Judenheit ein unfehlbar zur Kränkung religiöser UeberZeugungen, zur Verkümmerung berechtigter Interessen führender Mißgriff und eine schwere Gefährdung des religiösen Gewissensschutzes. „Was insbesondere die gesetzestreue Richtung anbelangt, so möge sie daher gegenüber der Aufforderung zur Schaffung einer derartigen Gesammtorganisation für „die Vertretung der deutschen Juden" und die „Fortentwickelung der geistigen Institutionen des Judenthums" der Erfahrungen eingedenk sein, die sie in dem vergangenen Jahrhundert überall da machen mußte, wo die Anhänger der Reformrichtung die Mehrheit waren und das Heft der Gemeindeleitung in Händen hatten. Diese Erfahrungen lehren gegenüber derartigen Aufforderungen zur Bildung eines die gegensätzlichen Richtungen umfassenden Gesammtverbandes mit aller Entschiedenheit eine „ablehnende Haltung. — Die innerhalb der Judenheit bestehenden religiösen Gegensätze sind zu beklagen, aber sie werden durch einen Scheinverband nicht behoben und die durch sie begründeten ernsten Consequenzen können nicht außer Augen gelassen werden, wo die ungeschmälerte Erhaltung unserer heiligsten Güter in Frage steht." Kattowitz, 20. Juni. Am 2. Juni fand in Zabrze die Tagung des oberschlesischen Rabbinerverbandes statt. Der Vorsitzende, Rabbiner Dr. C o h n - Kattowitz. eröffnet die Sitzung und begrüßt die fast vollzählig erschienenen Kollegen. Anwesend waren die Kollegen: Cohn-Katiowitz, Münz-Gleiwitz. Kopfllein- Beuthen, Kaatz-Zabrze. Rau-Pleß. Baeck-Oppeln. Norden-Myslowitz. Emmrich-Tarnowitz. Dienemann-Ratibor. Ellgutber - Reiste, Braunschweiger - Kattowitz und Kalliner-Beutben. — Der Vorsitzende theilt mit, daß die diesseitige Kommission zur Teilnahme an der Berathung der Frage, betr. Wanderprediger, vom oberschlesischen Gemeindebunde noch nicht einberufen sei. Ferner wird davon Kenntniß gegeben, daß das ln der letzten Sitzung beschlossene Schreiben an den Centralausschuß des allg. Rabbinerverbandes abgesandt wurde und daß in Folge dessen der Antrag Kopfstein auf Bildung von Bezirk srabbinaten auf die Tagesordnung der am 7. Juni in Berlin stattfindenden Sitzung des Centralausschuffes gesetzt sei. Kollege Kopfstein wird zur Vertretung seines Antrages nach Berlin reisen; als Delegirter des oberschlesischen Rabbiner-Verbandes soll Koll. Münz an der Sitzung Theil nehmen. Die Kollegen Norden und E m m r i ch erstatten hierauf Bericht über den Entwurf eines Minimallehrplanes für jüdische Religionsschulen. Nach anregender Diskussion wird beschlossen, den vorgelegten Entwurf zu vervielfältigen und ihn jedem Kollegen zukommen zu lassen. Ebenso sollen Merktafeln für den Religionsunterricht den einzelnen Kollegen zugesandt und über das also geklärte Material in nächster Sitzung Beschluß gefaßt werden. Kollege Emmrich macht noch den Vorschlag, zur Ergänzung des Religionsunterrichts eine Wanderbibliothek anzulegen. — Alsdann referirt Kollege K o p f st e i n über das Thema: „Sollen die Schriften der jüdischen Religionsphilosophie Gegenstand deS Unterrichts in den obersten Klassen der höheren Schulen bilden, bezw. welche Schriften sollen gelesen werden?" Als Ergebniß der eingehenden'Diskussion, in der auch auf die Schriften: Cusari, Chauwos, ha-lewowoS Emmunos we-Deaus, Phaedon von Mendelssohn, Ethik von Lazarus (? Red.), Wesen des Judenthums von Güdemann (? Red.) u. a. hingewiesen wird, gelangt die von Kollege Cohn festgestellte Resolution zur Annahme: „Die Versammlung ist überreinstimmend der Ansicht, daß es dringend' nothwendig erscheint, in den obersten Klassen der höheren Lehranstalten religiöse Zeitfragen mit den Schülern zu besprechen, um sie vor Jrrthümern zu behüten. Ganz besonders ist auf die Apologetik deS Judenthums Rücksicht zu nehmen. Insoweit hierzu Auszüge aus religionsphilosophischen Schriften geeignet erscheinen, sind solche zu verwerthen. Nor allem aber müssen die Schüler eingehend mit dem Wesen des Judenthums vertraut gemacht werden." Hierauf spricht Koll. Münz über die Frage: „Was soll durch den Rabbiner geschehen, um der durch das überhandnehmende Vereinswesen drohenden Ab-° stumpfung und Zersplitterung der Kräfte innerhalb der jüdischen Gemeinden entgegenzuarbeiten?" Der Referent führt aus, daß die Thätkgkeit^des Rabbiners eine regulirende sein müsse und daß es seine Aufgabe sei. in der Gemeinde ein gewisses Gleichgewicht ztdisHn den verschiedenartigen Vereinsbestrebungen herzustellen. ' Nach Erledigung einiger interner Angelegenheiten und einem ausführlichen Referat des Koll. Kaatz

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