Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 50 (23.6.1904)
- Date
- 1904-06-23
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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45« Jahrgang. tße Beilage z« j& 50 des „Ksraekt". Brief aus Baden. Der Voranschlag der Israel. Centralkasse. der in allen Gemeinden des Landes aufliegt, findet viel zu wenig die Beachtung der Gemeindemitglieder, die man der Wichtigkeit der Sache entsprechend eigentlich erwarten sollte. Es kann unsere Aufgabe nicht sein, hier alle einzelnen Positionen durchzusprechen, so interessant und lohnend auch diese Arbeit wäre. Sie wäre auch zu umfangreich, zumal den Beilagen des genannten Voranschlags, den Voranschlägen der Oberrathskasse, des isr. Landesstifts und des Landesfonds für soziale Zwecke das gleiche Interesse entgegen zu bringen ist. Nur Einiges, das uns besonders wichtig erscheint, soll hervorgehoben werden. Für Aufbesserung gering besoldeter Religionslehrer soll, statt seitheriger 10.500 M., der Betrag von 21,500 M. in den Voranschlag eingestellt werden. Der Oberrath kommt dabei einem dringenden Bedürfnisse entgegen. In einer an den Oberrath gerichteten Vorstellung haben die isr. Religionslehrer, durch ihren - Landesverein, auf die gedrückte Lage der meisten Lehrer hingewiesen und Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet. Diese Vorschläge, welche in der Hauptsache darauf basirtcn. daß unter Beibehaltung des Grundgehalts von 700 M. und Festsetzung eines Höchstgehalts von 2000 M. eine alle drei Jahre erfolgende Zulage von 100 M. gewährt werden solle, bezeichnet de" Oberrath selbst als maßvoll, erklärt aber, daß zur Verwirklichung derselben eine Steuererhöhung nicht, wie vorgeschlagen von 20 Proz., sondern von 50 Proz. nöthig wäre. Und dies lasse sich bei den derzeitigen allgemeinen Verhältnissen nicht durchführen. Der Oberrath macht aber keine bestimmten Vorschläge über die Vertheilung der mehrangeforderten 11,000 M.. sondern er findet .die zur Zeit beste Lösung darin, daß die Vettheilung der betr. Summe nach Maßgabe des wirklichen Bedürfnisses unter Mitberücksichtigung der Zahl der Dienstjahre erfolge." Wir halten diese Lösung nicht für die beste, weil der Oberrath sich hier ein Recht vorbehält, das nach unserer Ansicht nicht ihm. sondern der Synode gebührt. Diese möge, wenn die Vorschläge des Lehrervereins wirklich nicht völlig durchzuführen sind, eine Norm für die Aufbesserung fesilcgcn, etwa in der Weise, daß 700 M. als Anfangsgehalt bestimmt und die alle Jahre vorzunehmenden Aufbesserungen nicht 100 M., sondern eben etwas weniger betragen. Unter allen Umständen müßte diese Norm gesetzlich festgelegt werden. Die Nebenverdienste und sonstigen. Verhältnisse der Lehrer können nach unserer Ansicht hier außer Betracht bleiben, bei gleichen Gehaltsverhältniffen können die verschieden bemessenen Nebenverdienste bei Besetzung vacanter Stellen den Ausgleich bilden für die größere Tiichtigkeit des Bewerbers. Für die Belebung des religiösen Lebens im Lande, für Förderung des Thorastudiums etc. enthält der Voranschlag keine Anforderungen. Wir glauben doch, daß dies zweifellos „allgemeine kirchliche Bedürfnisse" sind, zu deren Bestreitung die Centralkasse ja vorhanden ist. Auf Anregung des Synodalabgeordneten Rothschild- Mosbach und auf Anordnung des Oberraths ergingen Seitens der Vezirksrabbiner Anfragen an die Landgemeinden, ob sie die jährliche einmalige Hinkunft des Rabbiners über Samstag wünschen. U. A. war auch gefragt, „ob die Gemeinde bereit sei, die Kosten dafür zu tragen". Die meisten Gemeinden lehnten, wohl aus letzterem Grunde, ab, wäre die Ablehnung aber auch aus anderen Ursachen, z. B. weil die Gemeinden eine religiöse Belehrung Seitens des Rabbiners nicht für nöthig halten, erfolgt, so wäre es trotzdem Sache der obersten kirchlichen Behörde, dieser Gleichgültigkeit entgegenzutreten durch Einstellung der nöthigen Mittel für diese Besuche der Vezirksrabbiner. Vielleicht wäre die Sache in der Weise zu verwirklichen, daß diese alljährlich einmal über Samstag zu erfolgenden Besuche für alle Gemeinden ohne Weiteres angeordnet werden, mit der Maßgabe, daß kleinen Gemeinden die Kosten eventl. durch die Cen- Iralkasse erseht werden könnten. Was die im. Voranschlag angeforderten 9000 M. p. I. für das Lehrlingsheim in Karlsruhe betrifft, so wollen wir in diesen Ausführungen nicht über die Zweckmäßigkeit der Sache Untersuchungen anstellen. Jedenfalls aber sei betont, daß wir die Berechtigung zu solch' hohen Ausgaben „für soziale Zwecke" gerade aus der Centralkasse für allgemeine kirchliche Bedürfnisse nicht anerkennen können. Diese 9000 M. mögen durch Privatwohlthätigkeit aufgebracht werden, die allgemeine Kirchensteuer ist unseres Erachtens dafür nicht da. Wir protestiren dagegen, nicht allein aus rechtlichen Gründen, sondern namentlich auch deßhalb, weil „kirchliche Bedürfnisse" in großer Zahl vorhanden sind, denen der Voranschlag und die Thatigkeit des Oberraths nicht gerecht werden.