Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 50 (23.6.1904)
- Date
- 1904-06-23
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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1046 felhaft, denn Juden hatten das Kind nicht zuruckgelassen, auch wenn ihm alle Schätze der Welt zufielen, sobald es dem Glauben seiner Väter entzogen würde. Aber ich halte den Grafen für einen viel zu ritterlich gesinnten Edelmann, als daß er die Nothlage eines achttägigen Kindes ausnützt, um es seiner ihm durch die Geburt gewordenen Bestimmung als Jude zu entziehen." „Da haben Sie sehr eigenthümliche Ansichten, Herr Tusmenitz," bemerkte gereizt der Prior. „Seine Durchlaucht, der Herr Graf ist in der That ein Ritter sonder Tadel, er hat uns zuerst gefragt, ob er die Taufe des Kindes vornehmen darf und wir haben das nicht nur als erlaubt, sondern als eine Pflicht der Menschlichkeit erklärt, daß eine Seele dem verstockten Wahn der Juden entrissen und der Seligkeit zugeführt werde." „Es ehrt den Grafen in der That," bemerkte ich vorerst, „daß er die Verantwortung für diese Handlung nicht tragen will. Aber auch die Kirche kann die Thatsache nicht aus der Welt schaffen, daß den Eltern dieses Kindes allein, das Recht zusteht, über seine religiöse Zukunft zu entscheiden." „Beruhigen Sie sich, Herr Tusmenitz," erwiderte der Prior überlegen, „dieser Umstand ist zu seiner ganzen Bedeutsamkeit gewürdigt worden. Der 'Graf wird kein Mittel unversucht lassen, die Eltern wieder einzufangen. Da die- Güter des Grafen sich über alle Theile Ungarns vertheilen, so wird das nicht allzu schwer sein. Das wollen wir einmal abwarten, und wenn die Eltern gegen die Taufe des Kindes, die gestern stattgefunden hat, protestiren sollten, so wird man weiter sehen." „Es hat keinen Zweck, Reb Mendel, Euch diese Wikuchim (Dispute) in allen Einzelheiten mitzutheilen. Mir scheint folgendes geboten. Sofort nach Schabbos müssen wir einen Schliach (Boten) nach Raab schicken und Reb Mosche Schalem und Frau veranlassen, schleunigst weiter zu reisen und so bald wie möglich Ungarn zu verlassen. Er soll für's erste weder durch Briefe | noch. durch Boten irgend ein Lebenszeichen von sich geben, wir dürfen selber gar nicht wissen, wohin er sich ' j wcndet, damit wir jederzeit mit gutem Gewissen bej zeugen können, daß wir seinen Aufenthalt nicht kennen. - Dann aber müssen wir alle, die in oer Nacht thätig , waren, uns nochmals durch Tekias Kaf (Handschlag) i geloben, daß Niemand etwas von unserer That über! die Lippen bringt; unsere Frauen dürfens nicht einmal erfahren. Seid Ihr damit einverstanden?" fragte dann Tusmenitz. „Vollkommen", erwiderte Reb Mendel. „Aber so wichtig die zwei von Euch betonten Punkte find, so wichtig halte ich noch einen dritten, daß wir nämlich trotz der ernsten Gefahr, die ich nicht verkenne, nichts unversucht lassen' dürfen, um das Kind wieder zurück zu bekommen." „Das ist gewiß nothwendig." bemerkte Tusmenitz, „aber die beiden ersten Punkte müssen sofort in Angriff genommen werden. Das von Euch betonte hat Zeit, und wie ich leider fürchte, Jahre lang Zeit, denn soweit Menschen sehen können, wüßte ich keinen Weg um das Kind aus dem Schlosse heraus unter die Fittige der Schcchina (Gottesherrlichkeit) zu bringen." „Ihr habt Recht," bestätigte Reb Mendel, „unsere schwache Kraft ist hier unzulänglich. Aber wir müssen sie doch voll und ganz einsetzen, damit wir Anspruch auf den Beistand Gottes haben, daß er vollende, was wir kaum beginnen können. — Denn wir dürfen nicht vergessen, die Gewalt,, die an dem Kinde geübt wird, ist unser Werk, ist eine Folge unserer Fahrlässigkeit. Wären wir an dem Abend umsichtiger und überlegter gewesen, so hätte so was nicht Vorkommen dürfen." Tusmenitz erhob sich und erinnerte daran, daß heute Schabbos sei, und daß es ein doppeltes Unrecht wär< ihn durch Selbstanklage zu trüben. Sie verabredeten für morgen Abend eine Zusammenkunft aller derjenigen, die bei der Flucht betheiligt waren, um die nächsten Schritte gemeinsam zu überlegen und trennten t sich in vorgerückter Nachtstunde. ' (Fortsetz, folgt.) Der „Israelit" cijdjeiul wöchentlich zweimal, JQontags und Donnerstags, jedesmal in mindestens zwei Bogen. Preis pro Vierteljahr bei der Post 3 Mark ohne Bestellgeld. Ausland entsprechend höher. Man abonnirt ganzjährlich, halbjährlich oder vierteljährlich. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Der Buchhandel verkehr! durch D. Z?. S! e i n a ck r r, Leipzig, Roßplatz J8. — Inserate 25 Pfennig die viergespaltene Nonpareillezeile oder deren Raum. Preis der Zeile im Reclamethell 75 Pfennig. — Dirccte Francozusendung unter Streifband pro Jahrgang für Deutschland und Oesterreich 14 Reichs-Mark oder 16 Krone» österr., für's Ausland 16 Mark,. an die Expedition franco einsenden. Post.eitungsliste 3932. Telephon 1015. Stellesuchcnde und sonstige Interessenten können auf Wunsch die jeden Dienstag und streitag erscheinende „Kleine AuSgabe deck Israelit" vier Wochen lang gratis und franco erhallen. Wünscht man den Empfang der „Kleinen Ausgabe" längere Zeit, so kann man sich für 25 Pfennige das Vierteljahr, indcß ausschließlich bei der Post auf dieselbe untbr Nr. 3933 abonniren Auf Wunsch stunden wir di- Zahlung d-S JnfertionSbetragS an außer Stelle Befindliche- bis nach Erlangung einer solche«. Berlin wltz. ©olb&crq. England: ßonboiu Rußland: Petersburg. — BerunkchteS. Sf.r;aVt ver rwellra Di Nag«: Perlen aus Bibel und Talmud (Fortsetzung). — Zeitungsnachrichten und Locrefoondeiuenr Ungarn: Lndavesl. England: London. Korea-. FongrvantschSng. OeUaLe: Die gesetzestreuen lüd. Lehrer und der Berband der jüd. Lehrer im Deutschen Reich. ^.-cantwor^lche CU.'JCthm: Oscar Lehmann in Mainz. — Expedition der ^JSraellt". Schottstcaße Nr. L Druck und Prrlag der 3 oh. DirthlSe» vosduchdruckeret AetiewGrlellsSaft I» uriiq. Hierzu drei SeU«<««.!:i!l! .< •i b; - V,;