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Der Israelit · 1904-06-23 · Heft 50 (23.6.1904) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 50 (23.6.1904)
Date
1904-06-23
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1041 so wenig als ihm bekannt geworden, daß die anderwärts mit Orgelbegleitung abgehaltenen Gottesdienste an Ueberfülle laboriren. Es bedarf für die aus religiösem Sinne den Gottesdienst Besuchenden keiner neuen äußeren Anziehungs- und Reizmittel, so gewiß als für die. welche durch deren Anwendung gewonnen werden sollen, diese nicht erhalten werden. Wir haben für unser religiöses Bewußtsein den selbstständigen und ureignen Ausdruck gesunden, ohne Nachahmung und Nachbeterei. stehen auf eigenem Grund und Boden, kennen und schätzen unser Alterthum, wissen uns mit dem Geist der Gegenwart in Zusammenhang und im Einklang, ohne unsere Vergangenheit zu verläugnen, ohne unsere Zukunst aufzugeben. Wozu sollten wir plötzlich an der Stätte, wo die im Leben voneinander durch die mannigfachsten Differenzen Getrennten zu einer religiösen Einheit zusammentreten, wo wir, wenn irgendwo, wir selber sein sollen und müssen, eine uns ganz fremde Physiognomie, ohne Grund und Anlaß annehmen oder uns aufdrängeu lassen?" Diesem Gutachten schließt sich eine antiquarisch historische Studie von Rabb. David Oppenheim in Gr. Becskerek an, welche, die Orgel von archäologisch-geschichtlicher Seite mit großer Fachkenntniß und Meisterschaft behandelt und besonders mit dem neu aufgewärmten Märchen austäumt, welches von der Verwendung der Orgel im jüdischen Alterthum fabelt. Ihren würdigen Abschluß erhält die Broschüre durch eine Abhandlung von Prof. Dr. Berliner: „Litterar-geschichtliche Belege über die christliche Orgel im jüdischen Gottesdienste." Es ist schwer, aus der reichen Fülle des Interessanten, welches Berliner mit seinem bekannten Bienenfleiß hier zusammengetragen hat, eine Auswahl zu treffen. Wir finden hier auf 23 Druckseiten die ganze Litteratur über die Orgel skizzirt und und die wichtigsten Vorgänge und Gutachten für und gegen die Orgel kurz angeführt und gewürdigt. Der Verfasser gibt auch die Aeußerungen von Rabbinen wieder, die nicht zur Orthodoxie zählen, deren Stimme zu Ungunsten der Orgel doppelt schwer in die Wagschale Mt. Recht kernig nimmt sich das Verdikt des Herrn Oberrabbiner Dr. Gudemann von Wien aus, das mit den Worten schließt: „Kurzum, meine Erfahrung und Bildung laßt mich erkennen: Der jüdische Gottesdienst und die Orgel — das ist eine Mißheirath. Darum habe ich mich gegen die Orgel erkLrt." Hochinteressant ist der Passus über die Stellung, welche das Rabbruer-Semiyar in Berlin zu der"Orgel einnimmt. Herr Prof. Dr. Berliner sagt darüber: „Das RabMer-Seminar in Berlin, an dem Schreiber Dieses seit der Gründung' desselben, somit langer als drei Jahrzehnte wirkt, halt die Phalanx gegen die Orgel aufrecht. Die Zeugnisse, welche den Hörern bei ihrer Entlassung ertheilt werden, sind von einer besonderen, in hebräischer Sprache abgefaßten schriftlichen Mahnung tnw») nvmn) begleitet, worin ausdrücklich erklärt wird, daß die Rabbinats- Zeugnisse ihre autoritative Giltigkeit nur bewahren, wenn der Empfänger der Atteste der gesetzestreuen Richtung des Judenthums treu bleibt, namentlich in einer Synagoge mit verbotenen Reformen, wie die Orgel, nicht amtire u. s. w. Es ist zu konstatiren, daß von den 120 Rabbinern (außer einer fast ebenso großen Anzahl von Predigern und Lehrern), welche aus dem Rabbiner-Seminar hervorgegangen sind, fünf es waren, welche der in der nxau njn\n ausgedrückten Bedingung entgegen in Orgel-Synagogen fungiren oder zur Probe gepredigt haben. Einer derselben (inzwischen verstorben), hat, bevor die Einführung der Orgel in seine Synagoge perfekt wurde, an das Dozenten-Kollegium des Seminars die Anfrage gestellt, ob er dem Andrängen seiner Gemeinde, die eine Orgel zum Spielen an Wochentagen, bei Trauungen und an periodischen Festtagen aufstellen wolle, nachgeben dürfe, zumal zu befürchten sei, daß falls er seine Stelle aufgeben würde, um dem Zwange auszuweichen. sein Nachfolger auch das Orgelspiel am Sabbat gestatten werde. Der Direktor Dr. D. Hoffmann ertheilte darauf ein mit seiner bekannten talmudisch-rabbinischen Gelehrsamkeit motivirtes verneinendes Votum, dem sich in längeren Ausführungen anschlossen: Rabbiner Dr. S. Auerbach in Halberstadt, Distrikts-Rabbiner M. L. Bamberger in Kissingen,. Oberrabbiner Dr. Feilchenfeld in Posen und Öberrabbiner M. Hirsch in Hamburg. Damit in dieser ernsten Studie auch der Humor zu seinem Rechte komme, sind auch noch kurze Auszüge aus den Gutachten der gegenwärtigen Berliner Rabbiner mitgetheilt. Es sind keine Gutachten mehr in dem Sinne, daß in denselben auch über die religionsgesetzliche Zulässigkeit diskutirt wird, vielmehr, wird in denselben die bereits feststehende religiöse Sanktion vorausgesetzt, „da die Orgel seit fast einem halben Jahrhundert in einzelnen Synagogen bereits vorhanden ist." Es wird daher nur die Frage der Opportunität für lokale Berliner Verhältnisse behandelt. „Man dürfte in Verlegenheit sein," bemerkt dazu Berliner, „wo man diese neue nptn unterbringen soll, ob im SchulchayAruch ofceui ppn^Jsn Ernst! Wollte man aus. der vollendeten Thatsache.daß nunmehr in 130 Synagogen des deutschen Verbandes die Orgel eingeführt ist, den neuen Paragraphen über npm in den Religions-Codex aufnehmen, daß die Orgel jetzt als „heilig", erlaubt für den jüdischen Got»

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