Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 48 (16.6.1904)
- Date
- 1904-06-16
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2449986-2450030--60838-2521865- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Feuilleton. Mine vereitelte Wochzeit. von W. MsHnev. i5 .Diese Frage aus geistlichem Munde zu hören, überrascht mich einigermaßen", entgcgnete der Graf. .Selbstverständlich kann von einer Adoption des Kindes nur die Rede sein, nachdem es vorher die Taufe empfangen hat. Sobald dies aber geschehen ist, Handelns sich doch nicht mehr um ein Judenkind, sondern um ein Christenkind. — Was meiner Frau die Sache besonders sympathisch erscheinen laßt, ist eine Erwägung. die sie bis jetzt zurückgehalten hat, die Adoption ernstlich zu betreiben. Sie fürchtet den Anhang der Familie, aus der wir das Kind wählen werden, mit all den Unzuträglichkeiten und Jnkonvenienzen jeder Art, die dann unvermeidlich sind. Das alles fiele bei dem Kinde weg, denn seine Eltern werden sich hüten, je wieder etwas von sich hören zu lasten." „Da kennen Ew. Durchlaucht die Juden schlecht," bemerkte Konfrater Etzel, „an ihren Kindern hängen sie und ich halte es nicht für ausgeschlossen, daß die Eltern eines Tags kommen und ihr Kind zurückverlangen." „Ich weiß wohl," entgegnete der Graf, „daß die jüdischen Eltern mit großer Anhänglichkeit an ihren Kindern hängen. Aber hier scheint es dcch offenbar nicht der Fall zu sein, sonst hätten sie doch das arme Würmchen nicht zurückgelassen und hätten für sich allein das Weite gesucht. Aber selbst den undenkbaren Fall angenommen, die Eltern kämen einmal später wieder und brächten die zehntausend Gulden, die sie mir schuldig sind. So haben sie doch kein Recht mehr auf das Kind. Wer eigenmächtig die Schuldhaft verläßt, verfällt im Ergreifungsfalle dem Strange. Das ist in e t n Recht. Wenn ich dieses mein Recht geltend gemacht habe, mag dann der Jude seines geltend machen, wenn er noch kann." „Das ist eine feine Auslegung des Rechts, Durchlaucht, die einem gewiegten Juristen alle Ehre machen würde." meinte Konfrater Edgar. „Die Erwähnung des Juristen, ehrwürdige Herren, führt mich auf dasjenige zurück, was mich, eigentlich auf den Gedanken gebracht hat, das Kind als eigen anzunehmen," fuhr der Graf fort. „Sehen Sie,' wir haben doch alle unsere Licht- und Schattenseiten. Wir haben Tugenden und Fehler, die den Juden abgehen und ebenso besitzen die Juden Vorzüge und Mängel, welche uns Christen fehlen. Dephalb wäre es mein Höchstes, einem unmündigen jüdischen Kinde, das die Vorzüge seines Stammes im Blute trägt, ohne noch die Schäden des Verkehrs mit seinen Glaubensgenossen angenommen zu haben, die Segnungen der katholischen Kirche zugänglich machen. Ein solches Kind, als Jude geboren und als Christ erzogen, müßte die Vorzüge von Christen und Juden in sich vereinigen, eine Vereinigung, der ich bis jetzt nur symbolisch beim Juristen begegnet bin. dessen erste Silbe dem Juden und dessen zweite dem Christen angehort." Aus der Feinheit der Dialektik, welche die geistlichen Herren sonst gar nicht an dem Grafen gewohnt waren, schlossen sie mit Recht, daß es sich um ein Anliegen handle, das dem Grafen sehr am Herzen lag. Sie hielten es deßhalb nicht für klug einer Sache zu widersprechen, die sie füglich doch geschehen lassen mußten, auch wenn es gegen ihren Willen wäre. Der Prior hielt es daher für rathsam, sofort nach dieser Richtung hin einzulenken. Er that dies indem er bemerkte: „Als Ew. Durchlaucht zuerst den Gedanken der Adoption eines Judenknaben ausgesprochen, muthcte er mich fremdartig an. Aber nach den Erwägungen und Begründungen, die sich dafür geltend machen lassen, muß ich bemerken, daß auch mir die Sache einleuchtet. Wir hätten — offen gestanden — die Absicht, vor Erscheinen Ew. Durchlaucht, die Sache von der scherzhaften Seite zu nehmen und darauf hinzuweisen, wie die Nichtbefolgung unseres Rathes betr. des geschäftlichen Verkehrs mit Juden, hochdero einen Schaden von zehntausend Gulden gebracht hat. Aber selbst dieser Schaden erweist sich im Lichte von hochdero Erwägungen als ein thatsächlicher materieller Vortheil. Denn wenn Ew. gräfliche Durchlaucht wirklich ein Kind adoptiren wollen, so dürfte kaum diese Summe genüaen, um den Ansprüchen der Eltern und Verwandten dieses Kindes für sofort und später zu genügen." Der Prior sagte sich füglich, daß auch im Interesse der Kirche ein solches Kind als Erbe des Esterbazy'schen Vermögens vorzuziehen sei. das von keinen Verwandten und äußeren Einwirkungen beeinflußt werden könne. Er erklärte sich ruletzt in aller Form mit der Sache einverstanden, hielt es aber für seine Pflicht, auch jetzt noch den Grafen in Bezug ans die Inden zu verwarnen. ..Ew. Durchlaucht werden seben. daß die Juden kein Mittel unversucht lassen, um das Kind zu erlangen, es ihrem verstockten Glauben zu erhalten und es seinen Eltern zuzufübren. Es wäre sehr aut, wenn man die Entflohenen dinafest machen und sie am' Galgen ihre Flucht büßen lassen könnte." , „Ew. Ebrwllrden Furcht vor den Machenschaften der Juden tbeile ick dieses Mal vollkommen. Ich habe schon beute dem Beschneider und TuZmenitz.erklärt, daß ich iedem Juden das Obr abschneiden lasse, der' a"l meinem Schloßgute ohne Erlaubniß betroffen wird. .Es ist mir auch gar kein Zweifel, daß die• Juden'ihren Mann mir fortgeholt haben. Ich werde auch in aller