Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 46 (9.6.1904)
- Date
- 1904-06-09
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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953 Ovation zu einer außerordentlichen Demonstration gegen die böswilligen, gehässigen Verleumdungen. Ebenso nahm die Ortsgruppe Würzburg des Kathol. Frauenbundes Deutschlands scharf Stellung zu den grandiosen Verdächtigungen der Frauemugend und guten Sitte in der berühmten Universitätsstadt. Würzburger Blätter stellten auswärtige Zeitungsstimmeu. so der „Köln. Zeitung", der „Frankfurter Zeitung", des „'Berliner Tageblattes" u. a. m. zusammen, die Memmingers rüdes Gebühren schonungslos kennzeichneicn. Dem Antisemiten wurde in rechter Weise und allseits heimgeleuchtet, er selbst als ein nach materialem und moralischem Schiffbruch „Hergeloffener" und sein Blatt als eine Sumpfpflanze bezeichnet. Der Vorgang dürfte Vielen doch endlich die Augen geöffnet haben. Soviel aber ist sicher, daß die „Bayerische Landesztg." zahlreiche Abonnenten sowohl in Würzburg, als in der Umgebung verlieren durfte. Im Interesse des burgerli.chen und konfessionellen Friedens ist dies nur zu begrüßen und wünschenswertst. Strastburg, 2. Juni. Vor dem kaiserlichen Rath wurde dieser Tage unter Vorsitz seines Präsidenten, des Wirk!. Geb. Oberregierungsraths Frhrn. v. d. Goltz, die am 21. April vertagte Verhandlung des von dem hiesigen Kaufmann Aron Durlach eingelegten Rekurses gegen die am 29. November 1903 abgehaltenen Wahlen zum israelitischen Konsistorium des Unterelsaß fortgesetzt und beendigt. Gewählt wurden bei dielen Wahlen, wie erinnerlich, die ausscheidenden Mitglieder Dr. Gustav Levy, Jules Klein und Mathieu Bloch, während Aron Durlach, der erst in den letzten Tagen seine Kandidatur ausgestellt hatte, unterlag. Di'ses Wahlergebniß wurde von Durlach angefochten. mit der Begründung, die Gegenpartei habe unzulässige Wahlbeeinflussung getrieben. Bei der heutigen Fortsetzung der Verhandlung verlas Ministerialrath Hamm zunächst eine Anftage des kaiserlichen Raths an das israelit. Konsistorium, ob es üblich sei, Stimmzettel durch die Synagogenvorstände vertheilen zu lassen, und ob dies bei der letzten Wahl vom 29. November geschehen sei. Die ebenfalls verlesene Antwort des Konsistoriums verneint beide Fragen und fügt hinzu, das Comit«- Dr. Levy. Klein und Bloch habe sich mit den Stimmzetteln direkt an die Wähler gewandt. Rechtsanwalt Justizrath Riff erklärte als Vertreter Durlachs, letzterer bleibe bei seiner Behauptung, daß Stimmzettel durch Synagogenvorstände vertheilt worden seien. Klein habe die Depeschen nur an Svnagogenvoi stände gesandt; das sei doch ausfallend. Er wolle das durch Zeugen beweisen. Durlach habe kein Wahlmänöver getrieben, sondern seinen Namen mit denen Levys und Kleins mit deren Einverstandmß auf die Liste gesetzt. Auch dafür habe er Zeugen; wenn auch Klein das bestreik. Rechtsanwalt Dr. Lennig führte als Vertreter von I. Klein und M. Bloch aus. daß die sämmtlichen Beweisanträge unerheblich seien. Was Dr. Levy gesagt und gethan habe, sei gänzlich gleichgültig, das komme garnicht in Betracht. Es komme lediglich auf Klein an und dieser habe entschieden bestritten, dem Durtach sein Cinverständniß gegeben zu haben. Klein habe nicht das Wählerpublikmn irreführen wollen, sondern lediglich die von Durlach in letzter Stunde versuchte Irreführung verhindern wollen, was er nur mehr auf telegraphischem Wege thun konnte. Ebenso sei die von Durlach behauptete Beeinflussung bei Vertheilung der Wahlzettel nicht erfolgt. Er beantrage, den von Durlach eingelegten Rekurs zurückzuweisen und diesem sämmtliche Kosten, auch für seine (Lennigs) Vertretung aufzuerlegen. Nachdem noch Mathieu Bloch die bestimmte Erklärung abgegeben hatte, daß das Comit6 die Wahlzettel an jeden Wähler direkt geschickt habe, zog sich der kaiserliche Rath zur Berathung zurück. Nach etwa dreiviertclstündiger Berathung verkündigte der Präsident folgende Entscheidung: Der kaiserliche Rath babe unter Ablehnung der Beweisanträge erkannt, daß der Durlach'sche Rekurs gegen die Gültigkeit der Konsistorialwahlen als unbegründet zurückzuweisen sei. Der kaiserliche Rath erblickte in der Absendung von Depeschen seitens Kleins keine amtliche Beeinflussung, weil Klein sie als Kandidat und nicht in amtlicher Eigenschaft unterzeichnet habe. Die Synagogenvorstände haben allerdings die Durlach'schen Stimmzettel nicht vertheilt, doch sei eine solche Berthcilung von Stimmzetteln durch Synagogenvorstände überhaupt im Allgemeinen nicht üblich. Die übrigen in einigen Orten vorgekommenen Unregelmäßigkeiten seien bei der in Betracht kommenden geringen Stimmenzahl ohne jede Bedeutung. Sämmtliche Kosten, auch die tres Vertreters der Gegenpartei, werden dem Rekurskläger auferlegt. Oesterreich. ' Wien, 1. Juni. (Juden haben kernen Zutritt.) Aus Karlsbad wird berichtet: „Der Pächter einer Restauration in Karlsbad gab seiner antisemitischen Gesinnung in der Weise Ausdruck, daß er an den Thüren, welche zu seiner Gastwirthschaft führen, Tafeln mit folgender Inschrift anbringen ließ: „Juden haben keinen Zutritt!" Für den Fall aber, daß jüdische Kurgäste trotz dieser Tafeln in's Lokal kommen, gab der Pächter seinen Angestellten den Auftrag, an diese Gäste Getränke nur in solchen Gläsern zu verabreichen, welche die Inschrift trugen: „Nur für Juden." Als dieses Vorgehen zur Kenntnitz der Behörde kam. wurde ihm seitens der Bezirkshauptmannschaft Karlsbad folgender Präsidialerlaß zugemittelt: „Durch die gepflogenen Erhebungen erscheint sicherge-