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Der Israelit · 1904-06-06 · Heft 45 (6.6.1904) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 45 (6.6.1904)
Date
1904-06-06
Page
– (sequence 10)
Language
German
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942 Theorie über den Haufen werfen. Es gibt eigentlich nur zwei Witzblätter, gegen die sie ihre Pfeile schleudern, wahrend alle anderen in Deutschland erscheinenden bekannten Witzblätter Christen zu Redakteuren und Verlegern haben. Liest man, wie im „Simplicissimus" und in der «Jugend" über religiöse Dinge gar oft gespottet wird, so erscheint einem das Vorgehen der «Germania" gegen den «Ulk" z. B. in eigenthümlichem Lichte. Wir haben ja kein Mandat, die beiden erwähnten Witzblätter zu vertheidigen, von denen das eine zumeist Witze über — die Judenbringt; wir glauben aber, daß man zuweilen mit großem Unrecht Verspottung der Religion da erblickt, wo ausschließlich in satirischer Weise gegen die vorgegangen wird, die mit der Religion geschäftlich krebsen gehen. Das ist ein großer Unterschied, der wohl beachtet werden muß. Wir aber, wenn wir den Spieß umdrehen und etwa die „Germania" gelegentlich recht höflich bitten würden, doch ihren großen Einfluß in katholischen Kreisen dahin aufwenden zu wollen, daß die unerhörten und oft recht unfläthigen Scherze, die in süddeutschen, von Katholiken redigirten Witzblättern gegen die Juden immer wiederkehren, endlich einmal aufhörten! Das wäre lächerlich, würde sie sagen. Run aber, ist es ihr Vorgehen etwa weniger? Wir sind die letzten, die eine Verspottung der Religion auch nur entschuldigen würden. Jede Religion erscheint uns als ein Heiligthum, von dem das Wort der Schrift gilt: „Ziehe deine Schuhe aus, denn hier ist heiliger Boden!" Aber dieselbe Achtung, die wir jeder Religion entgegenbringen, verlangen wir auch für unseren Glauben. Und deßhalb haben die. die es dulden und mitansehen (jn gelegentlich auch fördern), wie das Jüdenthum täglich verleumdet und in den Schmutz getreten wird, am wenigsten eiw Recht, über die satirische Behandlung einzelner Auswüchse, die oft meist nicht einmal etwas mit der Religion selbst zu thun haben, seitens einzelner Juden sich so übermäßig zu ereifern. Graudenz. Dem ersten Rechenschaftsbericht über die Verwaltung des Casper Lachmann 'schen Provinzial-Waisenhauses zu Graudenz entnehmen wir: Die Zahl der Zöglinge beträgt z. Z. 19. Es sind darunter 10 schulpflichtige Knaben und 7 schulpflichtige Mädchen. Alle schulpflichtigen Kinder besuchen dir Volksschule; ein gut beanlagter und empfohlener Knabe wird von Ostern ab die städtische Ober-Realschule besuchen. In dankenswerther Weise hat der Magistrat der Stadt Graudenz uns auf unseren Antrag von der Zahlung des Schulgeldes befreit. Unsere Zöglinge besuchen auch am Samstag die Schule, sind aber von den schriftlichen Arbeiten entbunden. Ihre Ausführung und ihre Leistungen in der Schule sind uns als zufriedenstellend, zum Theil als gut bezeichnet. Den Religionsunterricht erhalten die Kinder im Waisenhause durch den Waisenvater in zwei getrennten Äbtheilungen; in jeder Abtheilung werden wöchentlich vier Religionsstunden ertheilt, je zwei in biblischer Geschichte und im Hebräischen. Auch hier find die Leistungen nach dem Berichte des Herrn Inspizienten im allgemeinen befriedigende. Um die Kinder durch nützliche Beschäftigung von unnützer abzuhalten, ihren Formensinn zu wecken und zu fördern und sie zu befähigen, die gebräuchlichsten Werkzeuge zweckentsprechend anzuwenden, wird ihnen wöchentlich in zwei Stunden Handfertigkeitsunterricht vom Waisenvater ertheilt. Die Erfolge sind gute. Die Mädchen werden auch zu häuslichen Arbeiten angehalten. Die Aufwartung bei den gemeinschaftlichen Mahlzeiten besorgen abwechselnd zwei Knaben und zwei Mädchen. Karlsruhe, 5. Juni. (Zuziehung des Rabbiners zu Berathungen des Synagogenraths seinesDienstsitzes über Religionssachen. — Unzulässigkeit der Aufstellung oder Anbringung von Bildnissen auf israelitischen Friedhöfen.) In einem Spezialfall hat der Oberrath beschlossen, daß die Frage, ob ein mit dem Bildniß des Verstorbenen ausgestattetes Grabdenkmal auf einem badischen israelitischen Friedhof aufgestellt werden dürfe, als „Religionssache" im Synagogenrath unter Zuziehung, Vorsitz und Stichentscheid des Rabbiners gemäß § 4 der landesherrlichen Verordnung vom 15. Mai 1833, die Bildung der Synagogenräihe in den israelitischen Gemeinden betreffend, zu verhandeln ist. Gleichzeitig hat die Religionskonferenz des Oberraths sich dahin geäußert, daß das Anbringen von Porträts und sonstigen Bildnissen auf den israelitischen Friedhöfen und insbesondere an Grabdenkmälern für religionsgesetzlich unstatthaft zu erachten sei. Oesterreich. Wien. Dem Jahresbericht vom Verein zur Unterstützung armer kranker Israeliten in Wien (fünfundzwanzigste Verwaltungsperiode, vom 1. Januar bis 31. Dezember 1903) entnehmen wir: In dem abgelaufenen Vereinsjahre, über w-lches wir unseren hochverehrten Mitgliedern den Rechenschaftsbericht zu erstatten die Ehre haben, erlitt unser Verein einen herben unersetzlichen Verlust durch das unerwartete Hinscheiden des Vorstandsmitgliedes Herrn Aron B o n d i, welcher, beweint von seiner Familie, tiefbeklaot von seinen Freunden, aufrichtig betrauert von Allen, die ihn und dessen segensreiches Wirken kannten, im blühendsten Mannesalter aus dem Leben geschieden, und vernichtet sind die glänzendsten Hoffnungen, die schönsten Erwartungen, welche er in uns in so reichem Maße erwirkt. Der Verstorbene war ein Mann von

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