Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 45 (6.6.1904)
- Date
- 1904-06-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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ZettrmgSnachrichlen und Correfpondcnzen/ Deutschland. Berlin, 29. Mai. (Repräsentanten- Sitzung.) Der Vorsitzende verliest ein Schreiben aus der Gemeinde Schochore Hatow, daß in den Zeitungen Berichte stehen, welche die Gemeinde kompromittiren. Herr Gebeimrath Blumenthal erklärt: 1). daß er nichts gelesen habe, 2) daß das die Repräsentantenversammlung nichts anginge, 3) daß er den Antrag stellt, zur Tagesordnung überzugehen. — Frau Franziska Ginsberg geb. Sachs hat dem Krankenhause 3000 zugewendet. Die Rechnungsabschlüsse der Mazzotvertheilung, der Speisung der Gefangenen sowie der Soldaten am Peßachfeste werden dechargirt. Zu den hoben Festtagen soll eine neue Jugendagende in konservativem Geiste gedruckt werden. Herr Rabbiner Dr. Eschelbacher hat dieselbe ausgearbeitet. Näheres wird darüber noch berichtet werden. Zur Reparatur der Heizüngsanlage in der Synagoge Kaiserstraße werden 1354 Mark bewilligt, ebenso 700 Mk. zur Schaffung eines zweiten Wasserzuleitungsrohres auf dem Friedhofe in Weißensee, 1000 Mk. zur Entschädigung für Aufstellen von Gasapparaten in der neuen Synagoge bewilligt. Zum Kantor und Religionslehrer wurde Herr Max Sacher, zum Kastellan in der Synagoge Rykesstraße Herr Süßkind gewählt. Schließlich habe ich noch zu bemerken, daß der so stark an den hohen Festtagen besuchte Gottesdienst im Saale des Handwerkervereins in der Sophienstraße nicht mehr stattfinden wird. Das Waarenhaus A. Wertheim hat das Haus angekauft und der Gemeinde andere Säle zur Verfügung gestellt, welche der Gemeindevorstand acceptirt hat. . E. R. Berlin, 30. Mai. Wie es scheint, wird der neue Antrag der Freikonservativen und Nationalliberalen wieder einen Kampf umdie Schule entfesseln. Der alte Streit darüber, ob Simultan- oder Konfessions- .schulen für uns vorzuziehen seien, soll aber bei diesem Anlasse nicht nochmals entfesselt werden. Vielmehr sollten wir statt dessen praktische Politik treiben und dafür Sorge tragen, daß wir, falls der Antrag zu einem Gesetz sich verdichten sollte, was bei der freudigen Zustimmung der Regierung sehr leicht möglich ist, nicht abermals zu kurz kommen. Das „Jüdische Volksblatt" hat Recht, wenn es sagt: „Es muß bei Zeiten von den berufenen Vertretern unserer Religionsgesellschaft vorgesorgt werden, daß derselben durch einen derartigen Gesetzentwurf der uns gebührende Antheil an der Ordnung der Schulverhältnisse eingeräumt wird. Wenn „in der Regel" nach der Absicht der Antragsteller die Schüler einer Schule derselben Konfession angehören und von Lehrern ihrer Konfession unterrichtet werden sollen,, so ist die einfache - Konsequenz nicht nur „in der Regel" die Ausweisung der jüdischen Schüler aus der einer bestimmte« Konfession angehörenden Volksschule, sondern was' noch von größerer Bedeutung ist und nicht bloß „in der Regel" verlangt wird, die vollständige Zurückweisung der jüdischen Lehrer vom Unterricht, der einer bestimmten Konfession angehörenden Schüler. Nun'sucht der Antrag den konfessionellen Minderheiten gewissermaßen gerecht zu werden, er weist ihnen einen Anspruch auf Einrichtung einer Schule ihrer Konfession zu. Dieser Anspruch muß aber auch gesetzlich, auch für die jüdische Religionsgesellschaft festgelegt werden, damit dieselbe in der Lage ist, von dem gesetzlichen Anspruch gegebenenfalls auch Gebrauch zu machen. Dies ist um so notwendiger, als der Anspruch in dem Anträge sehr verklausulirt wird, weil von der konfessionellen Minderheit verlangt wird, daß sie eine „angemessene Höhe" erreiche: hier wird aber eine' bestimmte Ziffer niemals ausschlaggebend sein können, ist es auch zur Zeit nicht, nur die lokalen Verhältnisse können entscheiden. Zum Schutze gegen etwaiges Uebelwollen lokaler Schulorgane wird eine gesetzliche Bestimmung im Interesse unserer Religionsgesellschaft verlangt werden nlüssen; in praxi wird Klarheit im Gesetze auch langwierige Prozeßführung verhüten: Wichtig ist auch die dritte Forderung des Antrages, daß in den Schuldeputationen oder Schulvorständen ^.der Kirche" eine angemessene Vertretung zu gewähren ist. Mit dem Ausdruck Kirche haben wir in der Rechtsprechung schon eigenthümliche Erfahrungen aufzuweisen. Es ist wiederholt vorgekommen, daß, obwohl der Gesetzgeber diese Absicht im Gesetze nicht verfolgt hat, der formale Jurist im Richter zu der Entscheidung gelangt ist, daß die jüdische Religionsgesellschaft nicht als Kirche zu betrachten sei. Es wird daher Vorsorge getroffen werden müssen, daß in dem Gesetze der Ausdruck Kirche durch den weitumfassenden Begriff der Religionsgesellschaft ersetzt wird, der zu irgend welchen feinen Interpretationen keinen Anlaß mehr bietet. Zu verlangen ist auch, was gesetzlich nicht festliegt, daß, wenn in einer konfessionellen Volksschule die konfessionelle Minderheit eine „angemessene Höhe" erreicht, den Kindern derselben der Religionsunterricht durch Lehrer ihrer Konfession ertheilt wird." Eine Erörterung und Regelung aller dieser Fragen, welch die Interessen der Juden in Preußen in hohem Maße berühren, ist dringend nothwendig, und es wäre zu wünschen, daß unsere leitenden Organe sich bald mir dieser Angelegenheit befassen möchten. Berlin. Die Baruch Auerbach 'scheu Waisen-Erziehungs-Anstalten, die unter dem Protektorat des Kaisers und der Kaiserin Friedrich eine gedeihliche Entwicklung erfahren haben, bieten nach ihrem eben er- * . schien'enen 71. Jahresberichte in ihrem neuen Heim an