Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 92 (21.11.1904)
- Date
- 1904-11-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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statutarische Verfügung als Grundlage dient, betreffs dessen Normen keinerlei bindende Satzungen bestehen, kann n i e ohne nachträgliche Recrimination bleiben, falls derselbe — sei es in welcher Form immer — vollzogen wird. . In einer jeden Gemeinschaft oder Körperschaft, welche öffentlichen Interessen dient, vindizirt sich jeder zur Körperschaft Zählende das Recht, entweder persönlich oder durch seinen Bevollmächtigten oder Vertreter seine Meinung abzugeben. Falls ihm aber nicht die Gelegenheit geboten wird, dieses Recht auszuüben, so erzeugt dies bei dem Betreffenden Unwillen, und die Folge hiervon ist, daß in der Körperschaft der Boden zu großen Meinungsverschiedenheiten vorbereitet wird. Um etwaigen Recri, minationen ans dem Wege zu gehen, darf daher — im vorliegenden Falle, im Interesse der ^-Angelegenheiten — der Wahlakt unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht vorgenommen werden. Aehnlich verhält es sich mit den Pflichten und Rechten des Landespräses, nachdem das Statut keine diesbezügliche Verfügung enthält, steht dem Präses das Recht zu, entweder selbstständig vorzugehen, oder aber er läßt an der Verathung wichtigerer Angelegenheiten — wie dies übrigens bisher auch häufig der Fall gewesen — auch außerhalb der Kommission stehende beliebige Personen in beliebiger Anzahl Theil nehmen. Im ersten Falle ist es nur als selbstverständlich zu betrachten, daß die öffentlichen Angelegenheiten in Folge des selbstständigen Vorgehens einer einzigen Person. Schaden erleiden. Kann doch die Repräsentation nach außen hin, den competenten Faktoren gegenüber nicht entsprechend zur Geltung gelangen. Falls der Präses sich nun über die hier erwähnten Bedenken hinwegsetzt und dennoch eigenmächtige Verfügungen trifft, was ist hiervon die Folge? Daß er sämmtliche Gemüther gegen' sich reizt. Ist unter solchen Umständen eine segensreiche Thätigkeit von ihm zu erwarten? Fühlt er wieder das Bedürfniß. sich die Anschauung des an zweiter Stelle erwähnten Falles zu eigen zu machen und beruft zu den Berathungen eine bestimmte Anzahl auch außerhalb der Durchsührungskommission stehender Personen nach eigenem Gutdünken, so ist es als sicher anzunehmen, daß nur diejenige Personen an dem Wirken des Präses Gefallen finden werden, die von ihm gewürdigt werden, zu den.Berathungen herangezogen zu werden. Die Regirten hingegen — unter denen sich unbedingt such qualifizirte Personen befinden — können naturgemäß im Bewußtsein der direkten Zurücksetzung ihm keine Sympathien ent- - gegenbringen. Die Thätigkeit des Präses wird daher auch in diesem Falle einer starken Kritik ausgesetzt sein. Aus dem bisher Gesagten ergibt sich, daß . ein orthodoxer Landespräses, der gewählt werden würde, bevor die Ergänzung des Organisationsstatuts durchgeführt wird. resp. bevor die obenerwähnten Uebelstände behoben sind, unter allen Umstanden in seinem Lager Gegner besitzt, Gegner, die nicht nur der Person des Präses, sondern auch den von ihm vertretenen ^-Angelegenheiten schaden. Die Sanirung des Uebels kann nur durch baldige Ergänzung des Organisationsstatuts. — bei welcher Gelegenheit noch verschieden? Reorganisationen vorgenommen werden dürsten. — erfolgen. Wenn von einer nothwendigen Ergänzung des Organisationsstatuts die Rede ist. kann nicht damit gemeint sein, daß die bisherige Organisation etwa nicht entsprochen hätte. Wir dürfen uns hierin keiner Täuschung hingeben. . Wir haben der bisherigen Organisation Vieles zu verdanken. Unter den Schöpfungen der orthodoxen Organisation gibt es vieles zu loben. Die Central- Kanzlei der orthodoxen Durchsührungskommission bat dem orthodoxen Iudenthum schon Vieles erwirkt, Errungenschaften, die einen bleibenden Werth besitzen. Die Verhältnisse erheischen aber eine gründliche Ergänzung der bisherigen Satzungen. Verschiedene Umstände des letzten Jahrzehntes erfordern dies und zwar mit Rücksicht auf die künftige Gestaltung der Orthodoxie in Ungarn. De Zeit ist gekommen, wo an Stelle der Theorie die Vraxis treten mutz. Es stehen viele, das orthodoxe Judenthum integrirende Fragen aus der Tagesordnung. Versäumnisse können viel Unheil stiften, denn bekanntlich, „wenn die Fliegen schlafen, bessert die Spinne ihr Retz aus." Mit Besorgnissen. Nachdenken und Zögern vergeht nur die Zeit, ohne daß man erhoffen kann, daß sich das Wesen der Lage selbst verbessern wird. Pflicht der hierzu Berufenen ist daher, offen und muthig hervorzntreten um der heiligen Sache zum Siege zu verhelfen. Daß eine Ergänzung der Organisation nicht im j Handumdrehen gemacht werden kann, versteht sich von i selbst. Die Vorarbeiten aber müssen rechtzeitig be-! gönnen werden, damit die Vakanz nicht allzulange anj dauere und den orthodoxen Angelegenheiten baldigst i ein segensreicher Boden vorbereitet werde. Unter ' welchen Umständen dies ermöglicht sein wird, soll ein t folgender Artikel, in dem die eingehenden Verfügungen, i die in das Statut ausgenommen werden sollen, skizzirt werden, darlegen. H-Löffker. Budapest. vermischtes. Konstantiuovel. Tewstk Effendi M H>o, der Sohn dcS S. E- Davoud Effendi Molbo, der erste Sekretär de« kaifcrlichen Divan, ist zum dritten Sekretär der türkischen Gesandtschast in Wien ernannt worden. Dieser intelligente junge Mann ist schon vor einig. Zeit mit dem O-manieordcn 4. Klaffe auseezeicbnct wo, den. Jacques Bay Nahmias. erster Dolmetscher der kaiserlich türkischen Bank, ist zum Rang einer Oula erster Klaffe befördert worden. Jacques Effendi Abrevallo, Altachec im Auswärtigen Amt. Professor des Franzäschen an der Ingenieurschule und Zensor der jttisthen Presse ist -um Range eines Mutematz erhoben worden.