Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 41-42 (25.5.1904)
- Date
- 1904-05-25
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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871 merbiener ärgerte, der ihn nicht gerade sanft zu wecken pflegte, ihm aber doch nachträglich, wenn er beim Kaffee faß und die frische Morgenluft einathmete. für seine Rücksichtslosigkeit dankbar gewesen sei. Ich bitte den Pavaer Oberrabbiner, in mir seinen Kammerdiener zu sehen, der ihm rücksichtslos die Decke vom Leibe reißt, weil er nicht dulden will, daß sein Herr in den Ruf eines Siebenschläfers kommt. Das erste Mal hat mein Wecken nicht genutzt. Meine drei ersten Artikel sind spurlos an ihm vorubergegangen. Aber es schmerzt, mit anzusehen, wie der Oberrabbiner einer großen jüdischen Gemeinde schläft. Auf der Wache soll er stehen, auf der Wache für die Thora und das wahre Judenthum. Drum habe ich mir erlaubt, den verehrten Herrn zum zweiten Male anzureden. Das Unhaltbare seiner Situation ist ihm vielleicht zum Bewußtsein gekommen — er wird mir dankbar sein. Zettungsttschrichiett ttttd Evrresponderrzerr. Deutschland. Küstri«. (Das Schachtverbot.) In der Küstriner Stadtverordneten-Versammlung wurde noch einmal die Schächtfrage aufgerollt. Die Versammlung hatte am 9. Marz beschlossen, das Schächten auf dem städtischen Schlachthofe zu verbieten. Dagegen hatte die Synagogengemeiude in einem längeren Schreiben appellirt. Rechtsanwalt Arnolz stellte den Antrag, den Beschluß vom 9. März wieder aufzuheben. Cr suchte in längerer Rede zu beweisen, daß die städtischen Körperschaften zu voreilig gehandelt hätten. Auch war er, trotzdem das doch nun wiederholt von allen Instanzen als irrig abgrwiesen ist, immer noch der Meinung, daß ein Schächtverbot nur durch Gesetz erfolgen könne und es daher nicht Sache der Kommune sei, hierin der Gesetzgebung vorzugreifen. Der erste Bürgermeister führte jedoch aus, daß, wo ein Schlachthaus besteht, die Stadt auch die Pflicht und das Recht habe, über die Schlachtungsweise zu bestimmen. Darauf verlas Rechtsanwalt Arnolz einige Gutachten, die sich für das Schächten aussprachen. Der erste Bürgermeister verlas darauf eine Anzahl Gutachten, welck-e sich gegen das Schachten aussprachen, und benierkte dabei, daß für den Schlachthof zunächst das Gutachten der Schlachthauskmmiffion maßgebend sei. Dieselbe sei aber selbst mit einem Anträge an den Magistrat herangetreten, mV dieser könne nach eingehender Prüfung nicht umhin, dem Anträge zuzustimmen. Stadtverordneter I. D. Müller beantragte vor der Abstimmung, daß dieselbe namentlich erfolge. Dies geschah denn auch. Das Ergebniß war, daß der Beschluß vom 9. Marz mit 19 gegen 8 Stimmen aufrecht erhalten, der Antrag des Rechtsanwalts Arnolz dagegen abgelehnt wurde. Somit ist das Schächtverbot für den Küstriner Schlachthof unwiderruflich beschlossen. Außer in Küstrin besteht ein Schächtverbot in der Provinz Brandenburg noch in Angermünde, Perlcherg und Potsdam. Dänemark. Kopenhagen, 19. Mai. Am 25. Mai d. I. feiern in Berlin Herr Professor Rabbiner Dr. Simons e n und Frau das Fest ihrer silbernen Hoheit. Die Jubilare haben es zu unserem Bedauern vorgezogen, diesen ihren Ehrentag in der Fremde zu begehen. denselben gewissermaßen als eine stille Feier zu verbringen, anstatt hier den Gegenstand mächtiger Ovationen und Liebesbezeugungeu bilden zu wollen. Denn ohne Zweifel wäre es ein wahrer Jubeltag hier geworden, nicht allein für das verehrte Paar und seine Anverwandten, sondern für die ganze Gemeinde, welche diesen lang herangesehnten Tag nur zu gern als eine willkommene Gelegenheit begrüßt hätte, dem langjährigen bewährten Führer und Freund Beweise inniger Sympathie und treuen Anhänglichkeit geben zu können, und ihm auch durch äußere Freude zu zeigen, wie hoch wir diesen wackeren Mann zu schätzen wissen. Seine Bescheidenheit jedoch hat die Verwirklichung dieses Wunsches gehindert; vor ca. sechs Wochen hat er mit seiner Frau eine Reise nach Italien angetreten und trifft dieser Tage in Berlin, nachdem er das Schowuauöfest bei seinem Schwager, Herrn Dr. Guttmann-Breslau. verbracht hat, ein. Im Voraus aber hat er sich jede Aufmerksamkeit und jedes Geschenk verbeten, welches Verbot die Gemeinde — ihn ehrend —- hat befolgen müssen; dieselbe hat jedoch durch einen anderen Ausweg geglaubt, ihm ein kleines Zeugniß ihrer Erkenntlichkeit seines Wirkens liefern zu können, und zwar durch Errichtung eines Legates, welches seinen und seiner Frau Namen tragt, und dessen Summe durch Sammlung aufgebracht worden. Am Jubeltage werden einige Vertreter dieses Komitees nach Berlin reisen, um dem Paare eine Adresse mit den Namen der Beitragspendenden zu überreichen; auch sonst einige Freunde von hier hat der Professor eingeladen, mit ibm den Tag zu verbringen. Sicher werden seine zahlreichen Freunde und Kollegen überall im Anslande es nicht unterlassen, ihm ihre Glückwünsche auszudrücken. und mit uns in den Ruf einstimmen; ♦bop ru» im» fco; WE. 8 m % 111 o« New Aork, 13. Mai. Erst vor wenigen Wochen berichteten wir, daß unser allverehrter Herr Rabb. Dr. Ph. Klei» durch den frühen Tod seiner Tochter Sara