Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 65-66 (17.8.1904)
- Date
- 1904-08-17
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1387 nung ausdrücken. Für jeden um das Wohl und die Zukunft seines Volkes besorgten Mann ist es überhaupt hoch erfreulich, in diesen Zeiten der Gleichgiltigke'-t und der Indifferenz, wo in vielen Schichten der jüdischen Knute vnleö unleugbare Dekadenz festzufieUen ist. eine jüdische Familie zu sehen, bei der die Liebe zur Wahrbeit. die Liebe zum Bolle und die Liebe zur Wissenschaft in melodischer Harmonie vereint sind, drei Brüder zu sehen, die bei all ihrer hohen äußeren Stellung nicht aus ihren Lorbeeren ruhen wollen, sondern iilfcnrr vorwärts streben und ihre ganze Kraft der Sache des Fort,! bige. Wie dieser Fanatismus, verbunden mit einem propagandistischen Zuge, auch in der Gesetzgebung gegen vje Inden sich wiederspiegelt und sie beeinflußt, ergibt sich z. B. aus dem noch jetzt geltenden russischen Zivilgesetzbuch. Dieses bestimmt, daß jüdische Ehegatten. von denen der eine zum orthodoxen C hristenthum ubcrgetreten ist. das eheliche Leben sortsctzcn i können. Dann heißt es weiter:! „Wenn jedoch der Ehemann oder die Ehefrau nach j Bekehrung des anderen Ehegatten in der ehelichen Ber-! bindung weiierzulcbrn nicht wünscht, so wird die Ehe Neue Postkarten. (Siehe Seite schritts widmen. Wenn die Großen und Mächtigen.; aufgelöst und der bekehrten Person die Erlaubnih rrdie wohl das Recht und die Möglichkeit Hallen zu rasten ihcilt. eine Ehe mit einer rechtgläubigen Person em- und zu ruhen. so viel und so unermüdlich arbeiten, um zugehrn. Für den Fall jedoch, daß die Ehe nicht aufgrwieviel mehr müssen wir, die Kleinen und Bescheidenen, löst wird, wird weder dem Manne, noch der Frau das arbeiten, um für unsere Brüder und Kinder neue. I ständige Wohnen in den Gouvernements erlaubt, in bessere Zeiten vorzubrreiten. Pi. denen Juden die Ansässigkeit verboten ist/ Wohlgemerkt, der zum Christenthum bekehrte Rußland.! Ehegatte hat es in feiner Hand, dem anderen ^Ehegatten, Petersburg. In Rußland herrscht in der Ge- 4 der im . Juden thum verbleibt, die Scheidung zu geben setzgebnng religiöser Fanatismus gegen Andersglau- , oder nicht. Wie diese merkwürdige Bestimmung sich