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Der Israelit · 1904-05-19 · Heft 39-40 (19.5.1904) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 39-40 (19.5.1904)
Date
1904-05-19
Page
– (sequence 6)
Language
German
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834 Juden wandten sich dann heimlich an uns, und schrieben über diese monströsen Ereignisse." Die Allianz machte den französischen Minister in Tanger auf diese traurige Lage aufmerksam. Auch wird man den englischen Minister um seine Vermitt-, lung bitten. Vermischtes. J3. Worms. Am 23. April feierte Herr Lehrer S. Rothschild das Fest seiner silbenrcn Hochzeit. Freitag Abend wurde ihm ein Ständchen durch die .Liedertafel", dem ersten hiesigen Verein, dargcbrackt. Samstag erhielt er durch Diputatiouen zahlreiche Glückwünsche. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde war vollzählig vertretrn. Der Präsident Levy stierte das Ehepaar in einer herzlichen »Ansprache. Gleichzeitig waren auch alle Beamten unter An ührunz von Rabb. Dr. Stein, sowie eine Deputation des Synagogenchores, des isr. Schüleruntcrstützungsv.reins. RaschivercinH, Bne Bris-Loge vertreten. Das Kollegium der höh. Mädchenschule, an der der Jubilar schon lange Jahre segensreich wirkt, sandte prachtvolle Blumenspcnden. Alle Deputationen überreichten Gestyenke. DaS Kollegium der Volksschule sandte als Deputation seine Oberlehrer. Kreisschulinspcktor Scherer in Büdi: gen, kurz vorher zu einer Konferenz angekommen, war persönlich erschienen. Auch wir, die wir den Herrn Juoilar al° tnuen Mitarbeiter kennen, fügen unsenn Glückwunsch hinzu. Möge er noch lange an der Seite seiner Gattin zum Segen des Judenthuws und als Zierde seines Berufes thätig few. Feuilleton. Wille vereitelte Wochzeit. von 82. Mahner, i. Daß eine Hochzeit vereitelt, eine Verlobung also wieder rückgängig gemacht wird, ist in unseren Tagen nichts besonderes. Daß eine solche vereitelte Hochzeit die Betreffenden nachher aber noch in größerer Anhänglichkeit und Freundschaft verbindet, als vorher, das dürfte schon seltener sein. Dazu kommt noch, daß man unter einer vereitelten Hochzeit in Wirklichkeit mehr als das bloße Zurückgehen einer Verlobung versteht. Sie setzt eine Verbindung voraus, die schon so weit gediehen ist, daß die Hochzeit nicht nur in's Auge gefaßt, sondern schon festgesetzt, ja hergerichtet ist, während sonst die Aufhebung "von Verlobungen meist in früheren Stadien erfolgt. k\~ : Unsere Erzählung handelt von der Vereitelung seiner Hochzeit wenige Stunden vor der Trauung. Aber »,Äeide. TheNe haben die Vereitelung so herzlich gefeiert, wie sie'die Hochzeit kaum inniger hätten feiern können, und sind auch nachher ihr ganzes Leben lang sich in treuer Freundschaft nahe geblieben. \ Diese merkwürdige Begebenheit versetzt uns in's schöne Ungarland und zwar an dessen größten See. den Plattensee. Die Schienen der Südbahn zogen sich noch nicht längs der Seeufer hin. denn unsere Geschichte hat sich vor hundert und fünfzig Jahren dort zugetragen. Da wo sich auf der Halbinsel Tihany die von König Andreas I. gegründete Benediktiner-Abtei erhebt, besaß Graf Esterhazy eines seiner neunundneunzig Schloßgüter, das sich bis zum Bekonywald ausdehnte. Nack; altem ungarischen Staatsgesetz verpflichtete der Besch von hundert Gütern zur Haltung von eigenem Militär. Deßhalb ließ es Graf Esterhazy bei neunundneunz''g sein Bewenden haben. Er hätte das hundertste nickt angenommen, selbst wenn man es ihm zum Geschenk gemacht hätte. Denn Graf Esterhazy war auf seinen durchs große Ungarland zerstreuten Gütern auch ohne eigene Soldaten alleiniger Herr und Gebieter. Sie alle persönlich übersehen und regelmäßig besuchen, konnte er freilich nicht. Aber sie waren alle guten Verwaltern unterstellt, deren Thun und Lassen durch be sondere Aufsichtsbeamte kontrollirt wurde. Ein sehr großer Tbeil dieser Schloßgüter war in Händen von jüdischen Pächtern; auch das Schloßgut Tihany wurde von einem jüdischen Pächter — Arendar ist die landesübliche Bezeichnung — Namens Moscheh Scholem verwaltet. Durch die guten Beziehungen des Grafen zum Prior der nahegelegenen Benediktiner-Abtei, war das Schloßgut Tihany oft Jahre hindurch der dauernde Aufenthaltsort des Grafen. Der jetzige Arendar Moscheh Scholem bekleidete diese Stelle erst seit drei Jahren. Er war der Schwiegersohn des früheren Inhabers und hatte in dieser Eigenschaft sich unter der Anleitung seines Schwiegervaters ausbilden wollen. Nachdem dies kaum ein Jahr geschehen war, starb der Schwiegervater und seine Stellung ging auf den Schwiegersohn über. Dieser hatte aber in der kurzen Zeit noch nicht die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse sich aneignen können, welche diese Stellung verlangt. Die Folge davon war, daß der junge Pächter dem Gutsherrn eine große Summe schuldig wurde, die sich von Jahr zu Jahr steigerte und bereits die Höhe von neuntausend Gulden erreicht hatte; ein für jene Zeit ungewöhnlich hoher Betrag. Graf Esterhazy war von Haus aus ein strengrechtlicher Herr, der sich jedoch ein gutes Herz bewahrt hatte, das für seine jüdischen Pächter nicht weniger warm als für die christlichen schlug.. Aber er war ein Kind seiner Zeit. Wer damals seinen Verpflichtungen nicht Nachkommen konnte., wurde nicht gemahnt, gepfändet oder in Konkurs erklärt, sondern kurzer Hand in Schuldarrest gesteckt, und zwar mit seiner ganzen Familie. Darin lag keine Härte nach den damaligen Anschauungen. . ' ' ^.7.;* -l . Umso härter empfanden die Juden/ selbst un trübsten Mittelaller, diese und ähnliche Verirrungen' des

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