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Der Israelit · 1904-05-19 · Heft 39-40 (19.5.1904) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 39-40 (19.5.1904)
Date
1904-05-19
Page
– (sequence 7)
Language
German
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885 Nechtssinnes, von welchen man erst in allerneuester Zeit vielfach zurück gekommen ist. Denn sie hatten in allen Zeiten und Zonen einen unveränderlichen Maßstab des Rechts, den Din Thora, das Gesetz der Thora, wie es in Bibel und Talmud niedergelegt ist. Der Graf hatte schon wiederholt seinem Pächter gedroht, er werde ihn und seine Frau in den Thurm sperren, bis die volle schuldige Summe erlegt sei. Bis zum Ende des bürgerlichen Jahres wollte der Graf noch warten, dann sei seine Nachsicht zu Ende. In den vierzehn Tagen, die noch bis zu diesem Termine fehlten, erhielt Mosche Scholem den Besuch seines Lehrers, der alljährlich wohlhabende Freunde und Gönner seiner Ieschiba (Talmud-Hochschule> aufsuchie, um deren Spende für seine Anstalt in Empfang zu nehmen. Zu diesen Gönnern hatte atzch der Schwiegervater Mosche Scbolems gezählt. Der jetzige Arendar war sogar selber langjähriger Hörer dieser Ieschiba und wies derselben alljährlich größere Beträge zur Unterstützung armer Talmudjünger zu. Auch jetzt hatte er einen namhaften Betrag für diesen Zweck seinem Lehrer übergeben, und als dieser ihm dafür den Segen des Himmels für alle seine Unternehmungen verhieß, bemerkte der so Gesegnete beklommen: „Rabbi, ich könnte diesen Segen gerade jetzt sehr gut gebrauchen." Auf die Frage, was denn besonders vorliege, schilderte derselbe seine trostlose Lage und bat den Rabbi um seinen Rath. „Hier ist mehr mit That, als mit Rath gedient; Ihr müsset jemand haben, der Euch die neuntausend Gulden vorschießt. Aber ich-weiß nicht, wenn ich sie hätte, ob ich sie Euch vorstrecken würde. Wenn Ihr in drei Jahren neuntausend Gulden zusetzt, so werdet Ihr nach Verlaus der nächsten drei Jahre vielleicht das Doppelte schuldig sein. Wie kann man bei einer solchen Stellung, wie Ihr sie hier habt und bei der Euer Schwiegervater ein reicher Mann geworden ist. sofort nach drei Jahren, neuntausend Gulden schulden? Das verstehe ich nicht." Mosche Schalem setzte dem Rabbi auseinander, daß von einer Schuld im eigentlichen Sinne des Wortes gar keine Rede sein könne. Nach dem Pachtvertrag sei er allerdings für allen Schaden, den die Güter unter seiner Verwaltung nehmen, haftbar. Das könne sich aber doch nur auf Schäden beziehen, die er verschuldet oder doch nicht hintangehalten habe. Wenn aber die Flüsse im Frühjahr austreten und ganze Ladungen Holz fortschwemmen, wenn Waldbrände ausbrechen, wenn unter den Schafen eine Krankheit um sich greift und halbe Heerden hinrafft, so könne man doch wahrlich mit keinem Schein von Recht einen Menschen, einen armen Arendar dafür verantwortlich machen? Der Gras aber bestellt auf seinem Schein und rechnet auch einen solchen Schaden an, den der Pächter nach dem ungezwungenen Sinne des Vertrages doch nimmer zu tragen habe. „Aber ave Pächter und auch Euer Vorgänger hatten denselben Vertrag und fanden dabei ihre Rechnung," bemerkte der Rabbi, „wie kommt das?* „Wie's die anderen Pächter machen, weiß ich nicht; aber mein Schwiegervater — sein Andenken sei zum Segen — sagte mir, daß er bei Antritt seiner Stellung dieselbe Schwierigkeit hatte. Er machte den Grafen aus das Unberechtigte seiner Forderung aufmerksam. Da dies aber nichts half, so hörten diese Schäden alle plötzlich auf. Der Graf erfuhr wenigstens nicht mehr davon. Auf reelle Weise könnte kein Arendar bestehen. Sie müssen deshalb durch Bestechung.und alle sonstigen Mittel die Aufsichtsbeamten auf ihre Seite bringen; dann geht alles glatt; die Pächter und Aufseher finden dabei illre Rechnung. Aber der Graf wird betrogen; das wollte ich nicht und dachte es auf ehrliche Weise zu versuchen. Dieser Versuch hat mich neuntausend Gulden gekostet und bringt mich mit meiner Frau in den Thurm." ..Wenn die Sache so liegt," erwiderte der Rabbi, „so verstehe ich wenigstens Euere Lage. Ihr habt in Veßprim und Stuhlweißenburg ja viele Bekannte, sie werden Euch nicht im Stiche lassen. Sie werden Euch heute allerdings vielleicht nicht neuntausend Gulden geben, aber sie werden, wenn Ihr eingekerkert seid, alle) thun um Euch zu befreien. Deßhalb halte ich's gar nicht für das größte Unglück, wenn Euch der Graf in den Schuldtburm steckt. Das wird der Graf auch vermuthen und Euch so lange gefangen halten, bis Euere Freunde Euch Helsen. Die Hilfe wird aber sicher nicht ausbleiben. Ich werde auf meiner Rückreise beide Gemeinden obnedies besuchen und Euere Freunde aus Euere Lage vorbereiten. Deßhalb meine ich, Ihr solltet die Sache nicht allzu ernst nehmen und jedenfalls nicht den Kopf verlieren. °Jhr seid nicht der erste Arendar. oen sein Gutsherr wegen Schulden eingekerkert bat und werdet auch nicht der letzte sein." „Das alles, verehrter Rabbi, habe ich mir selber schon gesagt und würde es auch ruhig über mich ergehen lassen," erwiderte Mosche Scholem, „handelte es sich um mich allein. Aber der Graf wird ja auch meine Frau in's Gefängniß weisen! Sie sieht in eins bis zwei Monaten ihrer Entbindung entgegen, ich darf dcn Gedanken gar nicht denken, wenn ich nicht wahnsinnig werden soll!" „Ihr macht Euch, wie ich glaube, unnöthig« Sorgen." entgeqnete der Rabbi. ..Ihr wisset ja ganz gut, daß die Schuldhaft keine Haft in dem Sinne ist; wie sie in Gefängnissen und Kerkern verbüßt wird. Der Gläubiger will seinen Schuldner - nur qn d-r Flucht bindern und bringt ihn daher hinter Schloß und Riegel. Aber es wird Euch gewiß unbenommen bleiben, alles Erforderliche für Euch und Euere Frau

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