Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 37 (11.5.1904)
- Date
- 1904-05-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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denkbar, daß der Stamm der Leute, die d!e bekannten . Breslau. Vor kurzem hatte unser Gkaubenslandwirthschaftlichen Ansiedlungen in Palästina ein- | genösse, der Weltmeisterschaftsschwimmer Leo Legerichtet haben, im Grunde russische Bauern sind. Die d e r m a n n vom kaiserlich russischen Marineamt den ganze Erscheinung ist um so merkwürdiger, als die Jutelegraphischen Auftrag erhalten, seinen von ihm erfunden im allgemeinen unter dem einfachen Volke Rußdenen und in Breslau bereits erprobten Schwimmlands großer Abneigung begegnen." Es versteht sich von selbst, daß an der ganzen Geschichte auch nicht ein Wort wahr ist. Es ist einfach aus den Fingern gesogen. Aber die über Rußland sonst so wohlunterrichtete „Kreuzzeitung" sollte doch wissen, daß auf den Uebertritt von der griechisch-orthodoxen Kirche zum Judenthume im Zarenreiche — die lebenslängliche Verbannung nach Sibirien als Strafe steht! Berlin. (Alliance Jsra^lite Universelle.) Die Herren Rabbiner Dr. Niemirower aus Jassy und Dr. M. Friedländer, Sekretär des deutschen Bureaus der Alliance in Berlin, setzten ihre Propagandareise mit bestem Erfolge fort. Sie sprachen am 18. April in Graudenz (Vors. Rabb. Dr. Loevy), sodann in Danzig (Rabb. Dr. Freudenthal), Elbing (Rabb. Dr. Silberstein), Königsberg (Prof. Dr. Saalschütz). Tilsit (Rabb. Dr. Ehrlich), Memel (Rabb. Dr. Carlebach), Wreschen (Rabb. Tr. Lewin), Posen (Stadtrath Schleyer, Präsident der Bne-Brith-Loge; Diskussion: R.-A. Placzek, Rabb. Dr. Bloch), Kempen (Mor. Lubliner), Ratibor (Rabb. Dr. Dienemann), Gleiwitz (Rabb. Dr. Münz), Zabrze (Rabb. Dr. Kaatz; Epstein), Kattowitz (Rabb. Dr. Eohn; Zahnarzt Dr. Glogauer). endlich in Breslau am 6. Mai (Bors. Rabb. Dr. Rosenthal). Ueberall wuchs die Mitgliederzahl, oder es bildete sich, wo die Alliance noch nicht vertreten war, wie in Graudenz. Kattowitz, eine neue Ortsgruppe. Frankfurt a. M. Donnerstag, 12. Mai, findet, wie bereits in einem Theil der vorigen Auflage berichtet, im Hotel „Neuhof" die erste Generalversammlung der Jüdischen Litterarischen Gesellschaft statt. Mit einer gewissen Spannung sieht man den Berichten über die vielseitige Thätigkeit des jungen Vereines entgegen. Auch der Vortrag über die Gebetordnung des R. Saadia Gaon des Herrn Rabbiner Dr. Bondi - Mainz, der den Verhandlungen vorausgeht, wird das Interesse der Freunde jüdischer Wissenschaft in hohem Grade erwecken. Wie bekannt, ill es R. Saadia im Verein mit R. Amram Gaon. der von den bedeutendsten Dezisoren bis zu R. Jakob, dem Verfasser der Turim bei das Gebetbuch betreffenden Fragen häufig erwähnt wird. Eine große Zahl der Citate findet sich in diesem Siddur. Der Verein hatte für den statutenmäßig seine Generalversammlung einleitenden Vortrag kaum ein interessanteres Thema finden können. Es ist anzunehmen, daß die, nach vielen Seiten hin bedeutsame Versammlung sehr besucht sein wird. apparat „Flotte" in Petersburg persönlich vorzuführen. Herr Ledermann wandte sich darauf an den russischen Konsul in Breslau mit dem Ersuchen um das erforderliche Paßvisum. Dieses verweigerte aber der Konsul, weil Ledermann Jude ist. Ledermann begab sich darauf am Samstag nach Kattowitz, und von da aus reiste er, der „Kattowitzer Zeitung" zufolge, auf den Rath von Freunden ohne Paßvisum weiter nach Sosnowice. Dort hielt man ihn aber an und verbot ihm sowohl die Weiterreise, wie auch die Rückkehr. Nachdem Ledermann die Depesche des Ministers vorgewiesen hatte, nahm die Behörde in Sasnowice Anlaß, bei dem russischen Marineminister um telegraphischen Verhaltungsbefehl nachzusuchen. Hierauf traf eine direkte Depesche des Zaren ein, mit dem Befehl, Herrn Ledermann paßfrei nach Petersburg fahren zu lassen und auf dessen Apparate keinen Zoll zu erheben. Nunmehr setzte der Erfinder mittels Kurierzugs die Reise nach Petersburg zum Zaren fort. Emden. Anläßlich einer ohne rabbinatliche Genehmigung veranlaßten eigenmächtigen Entlassung eines Hülfsschächters einer Gemeinde des Rabbinats. hat der Regierungs-Präsident zu Aurich auf Veranlassung Sr. Ehrwürden des Herrn Landrabbiners Dr. Löb in Emden folgende Verordnung erlassen: Der Regierungs-Präsident. Aurich, 2. März 1904. Da sich bezüglich der Beurlaubung der Vorbeter und Schächter und der Heranziehung von Privatschachtern zur Vertretung und Unterstützung des Gemeindeschächters Mißstände ergeben haben, die geeignet sind, eine genaue Beaufsichtigung des Synagogenverwesers durch den Landrabbiner zu vereiteln, so treffe ich zur Beseitigung dieser Mißstände folgende Bestimmungen: 1) Ohne Genehmigung des Landrabbiners darf kein Privatschächier mit der dienstlichen Vertretung oder Unterstützung des Gemeinde- oder Hülfsschächters einer Synaqogengemeinde von deren Vorstande betraut und ebensowenig aus diesem Dienste ohne Einwilligung des Landrabbiners entlassen werden. 2) Der Synagogenvorsteher hat einen jeden Urlaub bis zu vrei Tagen, den er einem bei seiner Synagogengemeinde angestellten Vorbeter, Schächter oder Hulfs-Schächter gewährt, sofort unter Angabe des Grundes dem Landrabbiner anzuzeigen, für Urlaubsertheilungen über drei Tage jedoch rechtzeitig vorher dessen Genehmigung nachzusuchen. In Vertretung: Kempfin. An die Vorstände der Gemeinden zu Leer. Norden, Emden. Neustadt-Gödens. Aurich, Esens, Wittmund, Wilhelmshaven. Bunde, Weener u. s. w. Jemgum.