Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 36 (9.5.1904)
- Date
- 1904-05-09
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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45. Achrgang. Aeilage zu M 38 des „Israelit". Miener Zustände. Wien, 4. Mai. Die Wiener Bürgerschaft ist wieder zur Wahl ihrer Vertreter im Gemeinderathe aufgerufen, aber von der fieberhaften Aufregung, von den leidenschaftlichen Erörterungen und Kämpfen, unter denen noch vor wenigen Jahren solche Wahlen sich vollzogen, ist keine Spur zu entdecken. Kampflos, beinahe theilnahmslos wird diesmal gewählt. Die Partei, die vor sieben Jahren sich der Gemeindeverwaltung bemächtigte, hat ihren Sieg so gründlich auszunützen verstanden, hat, einmal im Besitze der Kurbel, den Verwaltungsmechanismus so nach ihrem Bedürfniß eingerichtet, daß sie ernstem Widerstande nicht mehr begegnet und sich bereits den Luxus innerer Streitigkeiten und erbaulicher Enthüllungen aus der Parieiküche gestatten kann, ohne ihre Herrschaft zu gefährden. Der Wähler — halb zog sie ihn. halb sank er hin — kann selbst nicht mehr unterscheiden, ob er seiner Neigung oder dem übermächtigen Zwange, der auf ihn ausgeübt wird, folgt, indem er die ihm tiii Imperativ diktirtcn Namen auf den Stimmzettel schreibt. Derjenige Theil der Bürgerschaft aber, der sich einen Rest von selbstständigem Urtheil und Selbstachtung bewahrt hat, entzieht sich resiqnirt und verekelr deni aussichtslosen Wahlkampfe. Wie man in Deutschland in den Neunzigerjahren des vorigen Jahrhunderte von Reichsverdrossenheit sprach, so kann man jetzt in Wien eine tiefgehende Gemeindeverdrossenheit wahrnehmen, die selbst minder schwächliche Naturen zur Abkehr von allen kommunalen Angelegenheiten veranlaßt. Wahlenthaltung und Mandatsflucht kennzeichnet die weiten Kreise, die nicht durch unmittelbares Interesse an die herrschende Partei gekettet sind, und was auch an der schonen Stadt gesündigt wurde und noch gesündigt wird, es wird mit beinahe orientalischer Gelassenheit als Kismet fatalistisch hingenommen. Wie ungerechtfertigt und gefährlich solche Theilnahmslosigkeit ist, wie sehr alle, die aus Ueberdruß und Kleinmuth sich aus der Oeffentlichkeit flüchten, sich damit an den Fehlern. Mißgriffen' und Ungerechtigkeiten mitschuldig machen, die sie unbekämpft lassen, weil sie mit einem Schlage sie nicht besiegen können, darüber scheinen nur die Wenigsten sich Gedanken zu machen. Vielleicht aber geht manchem das Verständniß für den tiefen Verfall auf. in dem sich die städtische Verwaltung befindet, und vielleicht wird er anderen Sinnes, wenn er dem für den Stand des moralischen Pegels typischen Prozeß einige Aufmerksamkeit schenkt, der schon gestern im Gemeinderathe Gegenstand einer Interpellation war und sich heute vor dem Strafrichter, des zweiten Bezirkes abgespielt hat. Ein Wiener städtischer Beamter, der das Amt eines Magistratssekretärs bekleidet, glaubte keinen besseren und schöneren Beweis dafür liefern zu können, daß er auf die Gesinnung seiner Brodhcrren geaicht sei, als dadurch, daß er die städtische Ausstellung von Lebensmittelfälschungen in der Rotunde dazu benützte, laut und demonstrativ die Juden als Urheber aller Fälschungen zu bezeichnen, sie aufs Unflätigste zu beschimpfen und auf einen Ausstellungsbesucher. der ihm widersprach, die Beschimpfungen auszudehnen. Herr Lueger, über den Vorfall interpellirt, antwortete, er habe den Beamten befragt, und so viel ihm bekannt wurde, sei das über den Vorfall Mitgetheilte nicht richtig, er habe daher auch keine Veranlassung gehabt, weitere Verfügungen zu treffen. Inzwischen aber verklagte der Beschimpfte den gesinnungstllchtigen Magistratssekretär wegen Ehrenbeleidigung, und beim Bezirksgerichte, wo nicht bloß der Beamte, sondern auch der Kläger und die Zeugen des Vorfalls befragt wurden, stellte sich heraus, daß das Mitgetheilte ganz richtig war, weshalb auch der Strafrichter sich veranlaßt fand, eine Verfügung zu treffen, nämlich die, daß der Herr Magistratssekretär zu achtundvierzig Stunden strengen Arrests verurtheilt wurde. Der Held dieses erbaulichen Prozesses, der seinem Haß gegen eine Religionsgemeinschaft oder wenn man lieber will: gegen eine Rasse, der eine erhebliche Anzahl von Wiener Wablern und Steuerzahler angehört, so leidenschaftlichen Ausdruck gab und zum Schauplatz seiner Gesinnungsäußerung die Ausstellung wählte, wohin Wien alle Kulturnationen zu Gaste geladen hat, ist Beamter des Wiener Magistrats, das heißt derjenigen Körperschaft, die in Wien die Funktionen der politischen Behörde erster Instanz ausübt und von der deßhalb vor allem Unparteilichkeit gegen alle Stämme und Konfessionen verlangt werden muß. Kann diese von einem Manne vorausgesetzt werden, der sein leidenschaftliches Vorurtheil in so aufsehenerregender Art auf den Markt hinaus schreit, der es nicht einmal als Angeklagter vor Gericht zu meistern vermag und deßhalb vom Richter zurechtgewiesen werden muß? Wenn ein Staatsbeamter eines ähnlichen Benehmens sich schuldig machen würde, ganz besonders ein politischer Beamter, der die administrative Jurisdiktion auszuübcn Md über wichtige materielle Interessen zu entscheiden hat,, so müßte er einer strengen Disziplinarstrafe gewärtig, sein; wenigstens ist in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Ministerialerlassen ergangen, welche den