Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 36 (9.5.1904)
- Date
- 1904-05-09
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2449986-2450020--60610-2521567- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Verfassers Freudenthränen von dazumal sind auf fruchtbaren Boden gefallen. Die Saat ist herrlich aufgegangen. So empfindet das zionistische Centralorgan, die in Wien erscheinende „Welt", in Nr. 16 unendliche Genugthuung darüber, daß sich, wenn auch spät, ein orthodoxer Rabbiner, noch dazu ein ungarischer, gefunden habe, der es wagt, „die einseitige Entwickelung des Konfessionalismus, wie sie in „Mainz" propagirt wird, „für mindestens ebenso gefährlich und unheilvoll" zu halten, „als die einseitige Entwickelung des Nationalismus." Dem Papaer Oberrabbiner sei es Vorbehalten geblieben, „der deutschlesenden Orthodoxie. des Westens diese alten jüdischen Grundsätze, auf denen der Zionismus basirt, in Erinnerung zu bringen." Welche Wandlung durch Gottes Fügung! Welch' erhabener, überwältigender Gesinnungswechsel! Das hätte man sich doch Var zehn Jahren auch nicht träumen lassen, dass ein ungarisch-orthodoxer Rabbiner von einem jüdischen Kreise in den Himmel gehoben werden wird, der vorläufig von Thora und Mizwoth nichts wissen will? Ein Tedeum sollte man in allen Synagogen anstimmen auf weitem Erdenrunde ob dieses wunderbaren Ereignisses, das sich da'vor unseren Augen vollzogen, ob des ungeahnten, beispiellosen Kiduich.Haschem, von dem sich noch späte Enkel staunend erzählen werden! Ich bitte Dich, lieber Leser, im Mainzer „Israelit" von verwegener Hand.unsanft berührt zu werden, wenn einem dafür die liebevolle „Welt" freundschaftlich!! in die Wangen kneift — wer möchte es da dem Verfasser verdenken, dass seine Sympathien ans dem richtigen Geleis gerathen! Schade nur, jammerschade, dass für dieses beispiellose Kidusch Haschem sogenannte Toleranz als Kaufpreis galt, dass die Anerkennung der „Welt" nur durch den blutigsten aller Pyrrhussiege: Verhüllung seiner besten, persönlichsten Ueberzeugung zu ergattern war. — Das zweifelhafte Kompliment des zionistischen Centralorgans, mög? es den Verfasser den jüdischen Grundsätzen zurückgewinnen, auf welchen der Zionismus nicht basirt, möge es das stolze Wort ihm auf die Zunge legen: Unser Judenthum kennt keine Trennung von Konfessionalismus und Nationalismus. Der wahrhaft nationale Jude ist zugleich der religiöseste. weil er in einem wahrhaft religiösen Leben nur die Blüthe seiner nationalen Bestimmung sieht. Unser Judenthum ist kein einseitiger Konfessionalismus, wenn mit diesem Begriff die Vorstellung eines betschwesterlichen Kirchenthums verbunden werden soll. U n s e r Judenthum i st aber einseitiger Konfessionalismus. insofern die Thora für die q e sa m m t e Lebensbethätigung des jüdischen Menschen als alleiniger Nährboden gilt.^ . - - . Möge der Papaer Oberrabbiner in Vergegen wärtigung dieses Gedankens an dem Massstabe seiner eigenen, alten, unverfälschten Ueberzeugung das jüdischnationale Treiben der Gegenwart einer.erneuten Prüfung unterziehen — und wir wollen abwarten, ob er noch fürderhin in bewundernder Anerkennung des modern-nationalen Judenthums das Haupt vor einem Kreise beugen wird, wo das alte Judenthum, vom Königsthron gezerrt, die Rolle des geduldeten Aschenbrödels spielt, und über dem Grabmal der eingesargten Thora lustig in den Winden die reinnationale Zionsflagge weht. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. AnS der Provinz Hannover, 4. Mai. Für die Lehrer der Provinz Hannover ist.eine ebenso wichtige, wie interessante Entscheidung von dem Bezirksausschuß zu Osnabrück gefällt worden. Vis zur Gegenwart genossen die hannöverschen jüdischen Lehrer, auf Grund des 8 49 der Schulordnung vom 5. Februar 1854, Steuerfreiheit, soweit die Synagogenabgaben in Betracht kamen. Diesen materiellen Vorzug konnte man dem Lehrer nicht gönnen und detzhalb wurde er hier und dort zur Gemeindesteuer herangezogen, allerdings nicht ohne Protest. Der Osnabrücker Bezirksausschuß, der nun in einem streitigen Falle angegangen wurde, hat aus formalen Gründen die Klage abgewiesen, indem er sich als unzuständig erklärte. An und für sich wäre an dieser Entscheidung nichts auszusetzen. Aber in dem abweisenden Urtheil wird folgendes wörtlich ausgeführt: „Ist hiernach an sich kein Anlaß gegeben, auf die materielle Seite der Klage einzugehen, so mag' doch kurz darauf hingewiesen werden, daß §_ 49 der Hannoverschen Schulordnung vom 5. II. 1854 als durch § 28 des Gesetzes vom 3. März 1897 beseitigt angesehen werden muß, da es nicht angängig erscheint, eine Sonderbestimmung eines antiquirten Gesetzes, dessen Gegenstand im übrigen systematisch und erschöpfend neu geregelt ist, aufrecht zu erhalten." Ob der Osnabrücker Bezirksausschuss als kompetent zu betrachten ist. die vorerwähnte Schulordnung als hinfällig zu erklären, müssen wir dahingestellt sein lassen. Sollte aber in der That der § 49. soweit er sich auf eine Begünstigung der Lehrer bezieht, als antiquirt betrachtet werden, dann ist das ganze Schulqeseh von 1^54 hinfällig, und hat man erst mal einen Stein aus dem Vau der Hannoverschen Verwaltungsgesetze herausgebrochen, dann wird bald derselbe ganz Zusammenstürzen. Jedenfalls ist in dieser Angelegenheit, die von grosser prinzipieller Bedeutung ist, das letzte Wort noch nicht gesprochen.