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Der Israelit · 1904-04-28 · Heft 33 (28.4.1904) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 33 (28.4.1904)
Date
1904-04-28
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Moses und Hamurabi aus einer gemeinsamen Urquelle geschöpft hätten, sei nicht stichhaltig, wenn man die Zeit berücksichtige, zu welcher die beiden Gesetzessammlungen kodifizirt wurden. Andererseits aber müsse inan bedenken, daß die Hebräer aus Mesopotamien kamen, -aß in biblischer Zeit ein Verkehr zwischen dem Jordanland und Mesopotamien unterhalten wurde, so daß die Achnlichkeitcn zwischen den beiden Werken naturgemäß sind. Auf diese Beziehungen zwischen Kanaan und dem Heimathlande mußte eben der spätere Gesetzgeber Rücksicht nehmen. Weiters — sagt der Vortragende — sei es unbestreitbar, daß das in der Bibel festgelegte jüdische Recht den rein menschlichen moralischen Prinzipien mehr entspricht, als die in 49 Steinkolumnen ausgezeichneten 282 Gesetze des assvrischen Königs. In der Bibel sei die unbedingte Rechtsgleichheit der Volksgenossen und der Fremden, sowie der einzelnen Stände und Klassen normirt, was Hamurabi des Oefteren verletzt. Die gesetzliche Unterscheidung zwischen uolur» und« uipn. welche im biblischen Strafrecht überall festgehalten wird, fehlt bei Hamurabi, dessen Strafbestimmungen zwischen Tod und Körperverstümmelungen variiren, vollständig. Ebenso kennt die Bibel kein Loskaufen von der Strafe. Das Hauptgelvicht legte der Redner auf die biblische Bestimmung: „Es sollen Väter nicht sterben für ihre Söhne, noch Söhne für die Väter, jeder soll für seine Schuld bestraft werden", eine Norm, welche Hamurabi absolut nicht berücksichtigt, ebensowenig wie das römische Recht oder die spanische Inquisition. Bei Hamurabi fänden sich in dieser Hinsicht Bestimmungen, die, wenn sie nicht so traurig wären, geradezu zur Heiterkeit herausfordern. Im Gegensatz zr Bibel kenne auch der Codex Hamurabi absolut keine Gesetze Uber das Leben der Sklaven. — Der Vortragende erntete für seine fesselnden Darlegungen reichen Beifall. Ungarn. Pest. (Einweihung.) Das Siechenhaus der hiesigen Chewra Kadischa war am 3. April l. I. der Schauplatz einer erhebenden Feier aus dem Anlässe, daß die drei Annexe, um welche die Anstalt vergrößert wurde, der Benützung übergeben wurden. Der verdienstvolle Präsident der Chewra. Jakob Boschan. der Generalsekretär und Anwalt Dr. Franz Mezey. der Präsident des Siechenhauses Karl Gomperz, der Oekonom der Anstalt Philipp Back, der Oberarzt Dr. Ludwig Somogyi und der Verwalter Bernhard Flesch geleiteten die Gäste durch das weitläufige Gebäude, in welchem 120 Vfründner und Pfründnerinnen Unterkunft finden können, und zeigten die Speisesäle, Schlafsäle, Lesesäle. Badezimmer u. s. w. Rach dem Rundgange begab sich die Gesellschaft in den im 2. Stock befindlichen Tempel, wo die Cinweihungsfeier siattfand. Oberkantor Professor Lazarus leitete dieselbe mit dem Vortrage eines Psalmes ein, wobei der Tempelchor ihm assistirte. Dann hielt Rabbiner Dr. Samuel Kohn die Einweihungsrede. Vor fünfunddreißig Jahren hat er das bescheidene Haus eingeweiht, wo fünf Greise eine Unterkunft für den Abend ihres Lebens fanden. Nach zwei Jahrzehnten eröffnete die Chewra eine größere Anstalt, in welcher schon sechzig Pfleglinge Aufnahme fanden. Jetzt hat sie dieses Asyl so weit vergrößert, daß 120 Pfründner Raum haben. Mit Dank und Pietät gedachte der Redner der in Gott ruhenden Wohlthäter S. W. Schosberger und Hermann Kann, welche mit großem Eifer die Chewra bei diesem edlen, humanitären Werke unterstützten. Zum Schlüsse flehte er den Segen des Himmels herab auf das Haus, auf den Präsidenten, Leiter und Mitglieder der Chewra, welche durch ihr Wirken wahrhaft den Namen „Heiliger Verein" verdient hat. Mit einem andächtigen Gebet des Oberkantors und der versammelten Gäste schloß die weihevolle Feier. Monaco. Monaco. Frau Baronin Bertha v. Suttner, die seit einiger Zeit als Gast des Fürsten Albert von Monaco auf dessen Schloß weilt, erzählt von dort unter anderem: „Noch ein zweiter Gesprächsstoff drängt sich in den hiesigen Kreisen hervor — nicht so leidenschaftserrcgend, wie vor ein paar Jahren, aber doch theilnahmsweckend; der wieder aufgenommene Dreyfus-Prozeß. Darüber erzählt mir Fürst Albert (der ja bekanntlich auf Seite der Wahrheitskämpfer in den Prozeß eingegriffen hat, womit er sich den Haß aller nationalistischen Kreise zuzog) eine interessante Episode. Es war am Tage, an dem Felix Faure gestorben ist. Der Fürst war eben aus Berlin gekommen und brachte von dort dem Präsidenten der Republik eine Botschaft — gegründet auf Mittheilungen des deutschen Kaisers — welche den Beweis von der Unschuld des Dreyfus erbrachte. Felix Faure geriet in großen Zorn; diese Wendung störte seine Kreise, und er wollte davon nicht? wissen. Ein paar Stunden später war er todt." Die Thatsache, daß Fürst Albert der letzte Besucher Felix Faures vor dessen Tode war, ist bekannt; daß er dabei der Träger neuer, aus Berlin stammender Mittheilungen über die Dreyfus-Angelegenheit war, ist jedenfalls von Interesse. Sprechsaal. Prag, 17. April. Betreffs der Frage in Nr. 29, Seite 426, unter Cprechsaal, verweise ich den Herrn auf sv'v w *]Sen pcy eec n p'o cmrx po r'n. Indem der Codex in rituellen Fragen für das orthodoxe Judenthum

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