Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 32 (25.4.1904)
- Date
- 1904-04-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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692 größeres Ziel gesetzt, und zwar strebt derselbe an, sobald der dazu nöthige Fonds vorhanden sein wird, ein eigenes Grundstück zu 'erwerben. Es wäre ein herrlicher Erfolg, wenn der Verein denjenigen, welchen er laut Uebergangsbestimmungen des neuen Statuts auf Lebenszeit verpflichtet ist — oder doch wenigstens einigen derselben —, noch im eigenen Besitz des Vereins ein Heim für den Lebensabend bieten könnte; doch müssen zu diesem Zweck dem Verein größere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Köln, 21. April, lieber die Stellung der von den Synagogengemeinden als Schächter beschäftigten Personen hat sich die Strafkammeram hiesigen Landgericht in einem Urtheil von prinzipieller Bedeutung ausgesprochen. Bisher geschah das rituelle Schächten des Viehes im hiesigen Schlachthause als freier Gewerbebetrieb, in dem die Schächter selbstständig ihre Gebiihren von den betreffenden Metzgern erhoben. Es entstand hieraus ein unlauterer Konkurrenzkampf, dem auf Grund einer zwischen der Stadtverwaltung und der Synagogengemeinde getroffenen Vereinbarung ein Ende gemacht wurde. Die Schächter wurden hiernach seit etwa Jahresfrist als Beamte der Synagogengemeinde angestellt und der Bezug der Schächtgebühren zwischen der Stadt und der Gemeinde geregelt, daß nach Abzug von drei Prozent für das Einziehen der Gelder die Gebühren der israelitischen Gemeinde verbleiben sollen, um hieraus die Schächter zu besolden. In Folge dessen wurden letztere von der bisher gezahlten Gewerbesteuer befreit, dagegen veranlagte die Stadt nunmehr die Svnagogengemeinve zur Gewerbesteuer. Die Zahlung wurde indeß verweigert, worauf die Stadt merkwürdigerweise die Angelegenheit nicht im Wege des Verwaltungsstreitverfahrens zum Austrage, sondern den Vorstand bei der Staatsanwaltschaft wegen unterbliebener Anmeldung des betriebenen Schächtgewerbes zur Anzeige brachte. Von dieser Anklage wurde der Vorstand vom Schöffengericht, bei dem der Vertreter der Staatsanwaltschaft gegen jedes Vorstandsmitglied eine Geldstrafe von einer Mark beantragt hatte, freigesprochen. Dieses Urtheil hat auch die Strafkammer als Revisionsinstanz mit folgender Begründung bestätigt: Nachdem die Synagogengemeinde die Ausführung des rituellen Schächtens übernommen hat, haben die Schächter die Eigenschaft von fest angestellten Beamten erworben; es kann daher von einem steuerpflichtigen Gewerbebetrieb keine Rede sein, einer Anmeldung dieses Gewerbebetriebes hat es daher nicht bedurft. Altona. Das 70-jährige Jubiläum feierte in diesen Tagen unser allverehrter Klausrabbiner Herr I. M. Cohn. Der ehrwürdige Greis, einer der ältesten Einwohner Altonas, ist jetzt im 96. Lebensjahre und bethätigt trotz seines hohen Alters eine selten geistige und körperliche Frische. Sein 70-jähriges Jubiläum als Klausratbiner wurde, um dem ehrwürdigen Greis jegliche Aufregung fernzuhalten, in aller Stille gefeiert. Herr Cohn ist reich mit Kindern, Kindeskindern und Urenkeln gesegnet; ihm zur Seite steht seine Gattin, die ebenfalls körperlich und geistig rege ist. Der Jubilar. im Jahre 1807 in Altona geboren, wanderte zu Fuß in seinem 13. Lebensjahre nach Preßburg, um daselbst die berühmte Rabbinerschule zu besuchen, woselbst er 14 Jahre blieb und mit großem Eifer sich dem talmudischen Studium widmete, und nach Beendigung desselben nach Altona zurückkehrte. Der Jubilargreis war auch Richter beim jüdischen Gericht in Altona, bis zu der im Jahre 1863 erfolgten Aushebung desselben, ferner versah er das Amt eines Rabbinatsafsessors und leitete interimistisch die Geschäfte des Oberrabbiners. Tilsit. Im Verein für jüdische Geschichte und Litteratur sprach dieser Tage vor einem zahlreichen Zuhörerkreise Herr Rabbiner Dr. Carlebach -Memel über das Thema: „Eine Rivalin Jerusalems." In Rivalität mit der einst so stolzen Davidsstadt Jerusalem. so führte Redner etwa aus, trat bald nach feiner Gründung durch Herodes den Großen im Jahre 12 vor d. g. Ztr. Cäsarea Palästina, das außer herrlichen Palästen einen Tempel des Kaisers Augustus besaß, zu dessen Ehren es den Namen erhielt. Durch ausgedehnte Handelbeziehungen mit den Uferländern des Mittelländischen Meeres — es besaß einen großartigen Hafen — und als Sitz der römischen Prokuratoren (Landpfleger), z. B. Pontius Pilatus (26—36 nach d. g. Ztr.), und später als Residenz des Königs Herodes Agrippa 1l. (41—44 nach d. g. Ztr.) wurde es bald die bedeutendste Stadt Palästinas. In Folge dessen konnte es nicht ausbleiben, daß es bald in starke Rivalität zu Jerusalem trat, dessen Hafenort es war. Redner legte nun in längeren klaren Ausführungen an der Hand der neu erschienenen Geschichtswerke des Judenthums die Gegensätze dar. die zwischen den beiden Schwesterstädten hervortraten und die bis zur Zerstörung Jerusalems im Jahre 70 durch Titus besonders scharfe waren. Cäsarea sei stets ein Pfahl im Fleische Israels gewesen. Wenn Jerusalem weinte, so jubelte Cäsarea. Letzteres verleugnete selten seinen heidnischen Charakter, während Jerusalem treu zu den Traditionen der Juden hielt. Die Gegensätze zwischen beiden Städten traten selbst unter den dort bestehenden Juden- und Heidenchristen auf. die sich auch zeitweise auf die Apostel Petrus, der in Jerusalem, und Paulus, der mit dem Evangelisten Philippus in Cäsarea lebte, übertrugen. Aus letzterer Stadt ging später der berühmte „Vater der Kirchengeschichte", Bischof Eusebius hervor. Heute ist Cäsarea ein versandeter Trümmerhaufen. während Jerusalem sich immer wieder aus den vielen Zerstörungen erhob. Redner schloß mit den für den Charakter der beiden Rivalinnen bezeichnenden