Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 31 (21.4.1904)
- Date
- 1904-04-21
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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45. Jahrgang. Deutsche Duden m Rußland. :;; i i '! i . ' < : . Berlin, 19. Aprile Herr Kämpff, ein Abgeordneter der deutschen Volksparitt lenkte im deutschen Reichstage die Aufmerksamkeit des Staatssekretärs auf die. Behandlung, welche deutsche Staatsangehörige jüdischen Glaubens in Rußland ausgesetzt sind. Dieselbe' hat über die beteiligten Kreise hinaus Erregung und sogar Erbitterung hervorgerufen. Wie Rußland seine eigenen Unterthanen behandelt, kann hier aus dem Spiele bleiben. Ein. klares Streiflicht wirft darauf ein Ministerialerlaß, in welchem mit dürren Worten die. Mangelhaftigkeit der Judengesetzgeöung anerkannt und den Gouverneuren empfohlen wird, bis zur Beendigung des Krieges eine mildere Praxis eintreten zu lassen.' „Bis zur Beendigung des Krieges'" Diese Worte überhcben mich der Rothwendigkeit, darauf näher einzugehen. Anders steht es jedoch um die Behandlung deutscher Staatsangehöriger jüdischen Glaubens. Hier kommt nicht nur in Betracht die Rücksicht auf die Humanität, sondern auf die Reichsverfassung und die Bestimmungen des deutsch-russischen Handelsvertrags. Artikel 3 der Reichsverfassung besagt, daß .dem Ausland gegenüber alle Deutschen gleichmäßig Anspruch haben auf den Schutz des Reiches und der Handelsvertrag enthält in Artikel 1 die Bestimmung, daß Angehörige des einen Theils der Heiden Kontrahenten in dem Gebiet des andern Theils diejenigen Rechte und Freiheiten u. s. w. haben sollen, wie die Angehörigen des meistbegünstigten Landes. Es herrscht auch Eipverständniß darüber, daß durch diese Bestimmungen die' besonderen Gesetze und Verordnungen auf dem Gebiete von Handel und Gewerbe nicht berührt werden. Welche bei beiden vertragschließenden Regierungen gelten und ' auf alle Ausländer Anwendung finden. Weitere Schutzbestimmungen sind im Artikel 2. 12 und im Schlußprotokoll enthalten. An keiner Stelle ist da ein Unterschied des Glaubensbekenntnisses gemacht: Thatsächlich werden die allergrößten Unterschiede gemacht. Wenn ein deutscher Christ seinen Paß zur Bisirung vorlegt, ' dann wird er ohne Weiteres' visirt.'und kein'Vermerk betreffend seines Glaubensbekenntnisses wird gemacht. Erweckt der Nachsuchende aber nur den Anschein, daß er-ein Jude fei, so bekommt er seinen Paß. aber mit einem Vermerk, der fürihn die Bedeutung der Inschrift über Dantes Höllenfahrten hat/" (Lacken rechts.) Wehe ihm, wenn er damit der Grenze .sich nähert/, Weiter zahlt der Geschäftsmann christlichen Glaubens in Rußland 300 Rubel Steckern,' der jüdische 800 Rubel: ganz abgesehen davon, daß der Paß des letzteren nur auf drei Monate laUtet. dtt des - '» erlteren aber auf sechs oder zwölf Monate/Jneiner^ Reihe von russischen' Provinzen ist den' deutschenl-?-) Staatsangehörigen jüdischen Glaubens dtt 'Eintritt/!') versagt. Wenn wir uns aber schon mit hohen Zoll--/l mauern umgeben, so müßte doch wenigstensdafür sorgt werden daß, wenn diese Mauern endlich über»rL klettert sind, ienseits der Mauer keinerlei- Beschränk) kungen mehr obwalten und der Zweck des Hand«kSver-:ul trags illusorisch gemacht wird. Vom erstenAugenblick/' an, wo der deutsche Staatsangehörige jüdischen ®Iäu*r>r/ bens nach Rußland kommt, bis zum letzten, woeres ' verläßt, ist er jeder Willkür und Demüthignng aüsLk^ i^ setzt. Bestimmte Stadttheile sind ihm verschlossen^!o- In Kiew dürfen sie nur in Hotels vierten Ranges den abgelegenen Straßen absteigen. Redner: theitt einige krasse Beispiele für die demüthige Behandlung mit, der deutsche Juden in Rußland ausgesetzt darunter den Fall eines Vertreters eines Frankfurter ' Hauses, der mit ordnungsmäßig visirtem Paß nachc^ . Rußland kommt und plötzlich wieder zurückgeschickt wird, weil der Paß nicht mehr gültig sei. Ferner deck' ^' eines Kaufmanns aus dem Osten, von dem in Warschau! ': Morgens früh, nachdem er Abends eben ängekommen/: ist, verlangt wird, daß-er seine Fakturen vorlege, falls er nicht ansgewiesen werden wolle. Weiter, den Fall/- , des Münchener Großkaufmanns, der durch die Bsr^ mittlnng der Börse in Rostock mit Rücksicht darauf/-- daß er der größte Einkäufer von Wolle war, seinen Paß -.»*. erhielt, während einen Monat später die durch das deutsche Konsulat beim KosakeN-Hetmann erwirkte Er--/!' laubniß zu achttägigem Aufenthalt eintraf. Aehcklich < ergeht es anderen Berufsständen. Lehrerinnen können! ihre Stellung in Rußland nicht antreten/weil ihnen der Eintritt versagt wird. Kinder dürfen ihre Eltern/ l selbst am Kranken- und Sterbebett, nicht besuchen. Ein'-u höherer Justizbeamter im Osten Preußens hat das eriu:^ lebt, und die Telegramme des Konsuls bleiben einfach .» unbeantwortet. Jüdische Gelehrte dürfen die Greilze^ nicht überschreiten: erst die Drohung von Berliner Ka/-^'' paziläten. ihrerseits auf die Theilnahme zu verzichtest/')' hat es zu Wege gebracht, daß beim letzten Aerztekongreß die russische Negierung anderen Sinnes-wurde.- - Däs--^ Ist ein Beweis, daß auch das russische Reich! nichss ün-:;'! / empfänglich ist für kräftigen Widerstande Welihen-i-! wirthschaftlichen Rachtheil dös deutsche -Rttch'-durch!'? diese Behandlung von" Staatsbürgernjüdischen Glau».- / bens erleidet, braucht nicht näher äusgeführt' zu lverben//-! Mir wird entg-gengehalten werden, die deutschen ' konnten "nicht erwarten.' in Rußland besser' getzalkev/zu./ : werden, wie ihre russischen Glaubensgenossen:; Es wirh l*,f sogar auf einen angeblichen Grundsatz des Völkerrechts ^I hingewiesen werden, wonach kein Staat verpflichtet