Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1904-04-14 · Heft 29 (14.4.1904) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 29 (14.4.1904)
Date
1904-04-14
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2446951-2449986-2450013--60448-2521398
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

622 die zu verschiedenen Zeiten vom Ministerium der Inneren Angelegenheiten gegen diejenigen Juden, die sich dort unrechtmäßiger Weise angesiedelt haben, getroffen worden sind, veranlaßten die örtlichen Behörden zu mehr oder weniger strengen Maßregeln gegen diese Juden. Aus den zahlreichen Beschwerden . der ausgewiesenen Juden an das Ministerium und aus den Berichten der örtlichen Behörden ist zu ersehen, daß die Maßregeln der Verwaltungen behufs Wiederherstellung der Wirkung der Gesetze, die das Wohnrecht der Juden beschränken, bisweilen von schweren folgen für die Betroffenen begleitet waren. Indessen muß bemerkt werden, daß in gewissen Fällen die Ursachen des ungesetzlichen Aufenthaltes der Juden in Orten, in denen der Aufenthalt ihnen nicht erlaubt ist, in der Mangelhaftigkeit unserer Juden-Gesetzgebung gesucht werden muß, einer Mangelhaftigkeit, die von der höchsten Regierung zugestanden wird und sie veranlaßt hat, die Vorbereitungen zu einer Revision, der die jüdische Bevölkerung des Reiches betreffenden beschränkenden Gesetzgebung in Angriff zu nehmen. Die Unklarheit dieser Gesetzgebung, die selbst bei den höchsten Staatsbehörden widersprechende Deutungen verursacht, beeinflußte nothwendigertveise auch die Einheitlichkeit und Rechtmäßigkeit der einschlägigen Verfügungen der örtlichen, namentlich der untergeordneten Behörden, höchst ungünstig. Bei dieser Sachlage wäre es nicht ganz billig, alle die schweren Folgen einer unrechtmäßigen Ansiedelung der Juden an Orten, die außerhalb der für ihren Aufenthalt bestimmten Zone liegen, die betreffenden Juden tragen zu lassen, namentlich in gegenwärtiger Zeit, wo die schwere Lage der ausgewiesenen Juden noch vielfach verschlimmert wird durch die Kriegsereignisse im fernen Osten, welche die Mobilisirung gewisser Militärbezirke und die Einberufung der Reserve, unter denen sich auch Mitglieder ausgewiesener Familien befinden können, veranlaßt haben. Aus diesen Gründen und in dem Bestreben, alles zu vermeiden, was in dieser schweren Zeit den regelmäßigen Gang des inneren Lebens des Reiches stören und die Unzufriedenheit. der Bevölkerung erregen könnte, hakte ich es für nothwendig, sofort, zeitweilig, bis zur Wiederherstellung des Friedens, von den Juden, die nach Ansicht der administrativen Behörden sich unrechtmäßiger Weise in ihrem jetzigen Wohnorte aufhallen, die Ausweisung derjenigen einzusiellen, die den Wohnort rechtmäßig bezogen hatten, aber nachträglich ihr Wohnrecht verloren haben, sowie ferner derjenigen Juden, die schon längere Zeit in ihrem gegenwärtigen Wohnorte wohnen und dabei eine Familie und Haushaltung besitzen. Hiervon habe ich die Ehre, Eure Excellenz zu benachrichtigen behufs entsprechender Verfügung. mit dem Bemerken, daß als unerläßliche Bedingung für die Anwendung der gegenwärtigen Verfügung, die Gewißheit der administrativen Behörde betrachtet werden muß, daß der Jude der in einem für ihn verbotenen Wohnorte belassen werden soll, weder für die öffentliche Ordnung schädlich ist, noch in der Bevölkerung. in deren Mitte er sich aufhält, Unzufriedenheit erregt. Der Minister der Inneren Angelegenheiten., gez. Staatssekretär Plehwe. Dieser interessante Erlaß ist vielleicht durch die Ungeheuerlichkeit mitveranlaßt worden, daß die Familien von jüdischen Aerzten, die sich im Dienste ihres Vaterlandes auf den Kriegsschauplatz begeben hatten, ausgewiesen worden waren. Feuilleton. WRahrheit und Wichtung. Von Rolt. t34 „Steffi?" rief er aufspringend, „was verschafft mir diese ungewohnte, diese ganz besondere Ehre?" „Ich habe etwas mit Dir zu sprechen," erwiderte sie gepreßt. „Aber deßhalb hättest Du Dich doch nicht herzubemühen brauchen. Hättest Du mich's wissen lassen, so hätte ich mir das Vergnügen gemacht, Dich in Deinem Boudoir aufzusuchen." „Das weiß ich, Du bist ja immer gütig und gefällig —" „Wenn ich gegen Dich, wie Du es nennst, gütig und gefällig bin, da bin ich es doch eigentlich gegen mich, denn ich bin es gegen das mir theuerste Wesen." Er war bei diesen Worten zu ihr getreten und hatte den Arm um ihre Taille gelegt. „Meine Steffi! Meine einzige Steffi!" „Deine einzige Steffi?" Ein Lächeln huschte über ihr bleiches Gesicht. „Gustav. Gustav! Darf man lügen?" „Aber Steffi!" „Aber Gustav, ist es ritterlich, seine Freunde zu verleugnen? heißt Fräulein Hellmuth nicht auch Stephanie?" Dunkle Gluth überzog im Moment das Angesicht des Grafen. „Wer hat mich bei Dir verleumdet?" „Sprich keinen Unsinn, Gustav. Kein Mensch hat Dich verleumdet, durch einen überaus harmlosen Zufall habe ich Kenntniß von Deiner neuesten Liaison erhalten —" »Steffi! ich schwöre Dir —"

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.