Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 64 (11.8.1904)
- Date
- 1904-08-11
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1364 Lr. Cahn ipad. Beilage des „Israelit" Nr. 62. S. 1338) heißt es: „Wenn unser zuständiger, gesehesireuer Rabbiner Mitglied des Rabbinerverbandes ist, in welchem es sich in erster Reihe um religionsgesetzliche Angelegenheiten handelt, was will man von uns Lehrern?" Um weiteren Jrrthümern und falschen Schlußfolgerungen zu begegnen, sei hierdurch bemerkt, daß der Rabbinerverband statutarisch (8 1) weder in erster noch in letzter Reihe über religionsgcschliche Angelegenheiten zu entscheiden hat. sondern daß dieser nur „die Hebung des religiösen Sinnes und Lebens in der Judenheit, die Wahrung der Ehre des Iudenthums gegenüber Verunglimpfungen und Angriffen, die Wahrung der Würde und des Ansehens des Rabbinerstandes. die Förderung, seiner Mitglieder in wissenschaftlicher und amtlicher Thätigleit" bezweckt. Nach $ 16 seiner Satzungen dürfen „in den Sitzungen des Vorstandes und Ausschusses, sowie in den Generalversammlungen des Verbandes nur solche religiöse Fragen erörtert werden, die keinen Verstoß gegen die religwnsgesetzlichen Bestimmungen maßgebenden 'Decisoren kt sich' schließen." Wenn in der letzten Sitzung des Centralausschusses des Rabbincrverbandes ein orthodoxes Mitglied desselben über die Schächtangelegenhcit referirt hat. so handelte es sich hierbei nicht um eine strittige religionsgesetzliche Frage, sondern wesentlich um die Erörterung und Beschlußfassung über die Schritte, die zur Wahrung der vielfach angefeindeten und durch das bekannte Urtheil des preußischen Oberverwaltungsgerichts arg gefährdeten Einrichtung der Schcchitah geschehen sollen. Rach den Satzungen des Rabbinerverbandes, besonders nach dem grundlegenden $ 16 derselben. könnte und würde dessen Vorstand nimmermehr solche Vorschläge und Gutachten zur „Förderung seiner Mitglieder in wissenschaftlicher und amtlicher Tätigkeit" veröffentlichen, wie sie der Vorstand des Lehrervcrbandes in dem radikalen,.die Grundlagen der jüdischen Religion negierenden und darum durchaus zu verwerfenden Dr. Gutmann'schen Gutachten über die „Fortbildung der Lehrer auf dem Gebiete jüdischen Wissens" der Oeffentlichkeit zu übergeben sich nicht enthalten hat. Ein solches Vorgehen und ein solcher' Vorschlag würde unbedingt den Austritt der maßgebenden Mitglieder des Rabbinerverbandes zur Folge haben und dessen Weiterbestand in seinen Grundlagen erschüttern.*) Ein orthodoxes Mitglied des Rabbiner-Verbands. *) Wir kommen qelegentlicb auf diese Frage noch zurück, nur müssen wir sckon Wiibetonen, daß mir selbstoeruandlich den Standpunkt des Herrn Einsenders nickt thcüen und anck da« Verbleiben von orth. Rabbmern im Radbinerverbande nicht billigen. Red. d. „Jsr." Mine vereitelte Wochzeit. von N. Waynrv. |13 „Immer vorausgesetzt, daß ich Ihnen glaube und Ihre ganze Erzählung für kein Märchen halte," entgegnete Ignatius. „Run habe ich ja keinerlei Grund an Ihrer Wahrhaftigkeit zu zweifeln, aber zwischen Glauben und Glauben ist doch noch ein großer Unter schied. Ob ich berechtigt bin. der Aussage eines fremden. einzelnen Menschen so weit zu glauben, daß ich meine Eltern, mein Erbe, mein Ansehen und mein Ehristenthum verlassen darf und zum Judenthum übertreten soll, noch mehr ob ich dazu verpflichtet bin. wie Sie Herr Pappenheim zu glauben scheinen, das ist denn doch eine Frage, über die man jedenfalls verschiedener Ansicht sein kannj meinen Sie nicht?" .. „Allerdings, He > Graf," antwortete mit überlegener Ruhe der Greis, „wenn man die ganze Sacke unter dem Gesichtswinkel beurtheilt, unter dem Sie es soeben gethan haben, mag man leicht schwankend werden und zu einem solchen Schluß kommen. Aber in Wirklichkeit dürfte die Sache doch etwas anders liegen. Sie bemängeln zunächst den Umstand, daß die Wahrheit nur einen einzigen Zeugen in mir habe. Und Ihr Großvater, der Ihnen im Traume erschienen ist. den zählen Sie nicht-unter die Zeugen? Und das schriftliche .Zeugnitz Ihres Vaters im Gebetbuck Ihrer Mutter gilt Jbnen nicht als vollwichtiges Zeugniß? Und die Geflissentlichkeit Ihrer Pflegeeltrrn, mit der Ihnen die paar Bücher verheimlicht werden, die noch von Ihren Eltern da sind, zählen Sie auch nickt? Wenn Ihnen weiter nichts fehlt als Zeugen, so fragen Sie doch nur einmal Ihre Pflegeeltern, fragen Sie auf der Abtei, fragen Sie in der jüdischen Gemeinde Zu Veßprim. fragen Sie die ältesten unter der gräflichen Dienerschaft und Sie werden selber zngeben, daß Ihre Behauptung von Mangel an Zeugen unhaltbar ist." Der Jüngling seufzte tief auf, aber Pappenheim ließ sich dadurch nicht zurückhalten fortzufahren. „Wenn Ihnen die Thatsachen somit durch eine genügende Zahl von Zeugen bestätigt werden können, so werden Sie daraus die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß es sich nicht um einen Uebertritt, sondern um eine Rückkehr zum Judenthum bei Ihnen handelt. Die Christen, die Sie widerrechtlich, gewaltthätig, Ihren Eltern und Ihrem Judcnthum entrissen haben, konnten Sie so wenig zu einem Christen machen, hatten so wenig ein Recht, Sie als einen der ihrigen zu deklariren, so wenig man einen Löffel stehlen und ihn dann als sein rechtsumßiges Eigenthum erklären kann. Auch