Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 63 (8.8.1904)
- Date
- 1904-08-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2449986-2450045--61197-2521317- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1345 sich so ereifert, um wie viel ernster, energischer, nachdrücklicher mutzte cs Stellung nehmen dagegen, daß der Frieden in der Heilung und Erholung geweihten Stätten durch llngezogenheiten schlimmster Art gebrochen wird. Solche barbarische Zustände dürften in keinem Kulturlande geduldet werden. Die Behörde in Karlsbad ist mit gutem Beispiele vorangegangen, indem sie dem Treiben eines antisemitischen Gastwirths entgegentrat, und wo ein Wille ist. wird überall ein Weg sich finden lassen. Das gesittete Publikum in Deutschland aber hat genug eigene Mittel, den Badedireltionen zu zeigen, datz es die Verkonfeffionalisirung der von der konfessionslosen Natur gegen die konfessionslosen Krankheiten gütig geschaffenen Bäder und Sommerfrischen nimmermehr dulden will, eben so wenig wie es dulden würde, daß etwa konfessionelle Apotheken sich aufthun. Berlin. In dem neuesten Heft der „Monatsschrift für höhere Schulen Preußens" finden wir einige interessante Daten über jüdische Abiturienten. Nach den von Provinzialschulrath Klatt auf Grund amtlichen Materials gemachten Feststellungen über das Jahr 1902 waren in der Rheinprovinz von den 878 Gymnasialabiturienten 28 jüdischen Glaubens, d. i. ca. 3,2 Prozent, von den 146 Realgymnasialabiturienten 36 jüdischen Glaubens, d. i. ca. 24.5 Prozent. An den Oben culschu len gab es im ganzen 63 Abiturienten, darunter nur einen Juden. Anders stellt sich das Verhältnitz für das ganze Königreich Preußen. Hier gab es 1902 bis 1903 insgesammt 5709 Abiturienten, darunter 374 jüdischen Glaubens (323 waren Gymnasialabiturienten). Von diesen 323 jüdischen Gymnasialabiturienten entfiel ein Drittel allein auf die Provinz Brandenburg und 15 Prozent auf Schlesien. Der prozentuale Antheil des jüdischen Elements an der Gesammtzahl der Abiturienten stellt sich auf 6,55 Prozent. Das ist ein Prozentsatz, der dem Bildungsstadium unserer deutschen Glaubensgenossen ein glänzendes Zeugniß ausstellt, da ja bekanntlich dir deutsche Bevölkerung jüdischen Glaubens nur etwa 1 Prozent der Gefammtbevölkerung ausmacht. Frankfurt a. M. Der hiesige „Verein für jüdische Krankenpflegerinnen" besteht nunmehr zehn Jahre. Von den sechs Schülerinnen, die im letzten Jahre zur Ausbildung ausgenommen wurden, mutzte eine während der Lehrzeit entlassen werden, da sie den Ansprüchen nicht genügte. Drei Schülerinnen haben ihre Lehrzeit noch nicht vollendet, hingegen erhielten Zwei Schülerinnen das Reifezeugnitz und wurden in die Zahl der Schwestern ausgenommen. Es sind dies Elise Lehmann ans Würzburg. die im israelitischen Gemeindehospital dahier, und Olga Philipp aus London, die im Krankenhaus der Deutsch-Israelitischen Gemeinde in Hamburg ihre Ausbildung erhalten hat. Leider wurde durch diese Neuaufnahmen die Schwesternzahl nicht vermehrt, weil während des letzten Berichtsjahres auch zwei Schwestern sich genothigt sahen, aus dem Verband zu scheiden. Bon den Schwestern, die während des ganzen Jahres thätig waren, leistete eine das Maximum mit 292 Pflegetagen und 26 völligen Nachtwachen; darauf folgt eine Schwester mit 280 Pflegetagen und 40 Nachtwachen, dann mit 272 Pflegetagen und 22 Nachtwachen; hierauf eine mit 248 Pflegetagen und 27 Nachtwachen etc. lieber die Tbätigkeit der Armenschwester im abgelaufenen Berichtsjahre wird wie folgt berichtet: Die Tbätigkeit der Armenschwester wurde im Berichtsjahre von 200 Kranken in Anspruch genommen, deren Pflege 2004 Einzelbesuche nothtvendig machte. Von denselben gehörten 117 der israelitischen und 83 der christlichen Religion an. Die Hilfeleistung der Armenschwesier wurde von 31 verschiedenen Aerzten in Anspruch genommen. Bei 15 Operationen war die Armenschwester behilflich; in diesen Fällen wurde oft lange Zeit täglich Verbandwechsel nothwendig. Massage, Verabreichung von Bädern und andere Hilfeleistungen. auch hydrotherapeutische, auf ärztliche Anordnungen hin, sind bei den Einzelbesuchen mit inbegriffen. In vielen Fällen mutzte die Armenschwester Führung des Haushalts, Bereitung der Nahrung, Wartung und Beaufsichtigung der Kinder, soweit als es nothig und angängig war. mit übernehmen. Bei 39 Familien konnte die Armenschwester auch durch Unterstützung, Abgabe von Nahrungsmitteln, Wäsche. Kleidung etc. helfend eingreifen. wozu ihr von privater Seite das Nöthige in höchst dankenswerther Weise zu Theil wurde. Durch die Bemühungen der Krankenschwester wurden zwei Lungenkranke einer Heilanstalt überwiesen. Aus Bayern. Eine Bekanntmachung des Kgl. Kultusministeriums trifft, nach Einvernahme der Kgl. Regierungen, K. d. I.. sowie der kirchlichen Oberbehörden, bezüglich des Religionsunterrichts an den gemäß 8 1 der Verordnungen vom 18. April 1873, betr. die Errichtung und Leitung von Erziehungs- und Unterrichtsanstalten, einer polizeilichen Genehmigung unterliegenden derartigen Anstalten folgende Anordnungen: 1. Die Unternehmer und Leiter solcher Anstalten. deren Lehrplan die Ertheilung von Religionsunterricht als Unterrichtsgegenstand versieht und bei welchen Schüler und Schülerinnen verschiedener Konfessionen ausgenommen werden, sind verpflichtet, für die Schüler und Schülerinnen jeder betheiligten Konfession einen eignen ordnungsmäßigen Religionsunterricht einzurichten. Diese Verpflichtung besteht auch bei Anstalten, welche einen konfessionellen Charakter haben, sofern sie gleichwohl Schüler und Schülerinnen einer anderen Konfession, wenn auch nur als Hospitanten'