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Der Israelit · 1904-03-21 · Heft 23 (21.3.1904) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 23 (21.3.1904)
Date
1904-03-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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499 gelangt wieder zu seinem Eigenthum. Lev. 25, 23—28. Nur der Ertragswerth des Gutes konnte belehnt werden. Im nächsten Jobeljahre wurde der Besitz ohne Rückzahlung des Kaufschillings wieder schuldenfrei, ganz nach dem Ideal unserer modernen Agrarier. Wahrend die staatlich unterstützten landw. Pfandbriefanstaltcn für Gewährung von Darlehen auf Hypotheken gegründet wurden, so erleichtern und vermitteln die jetzt, selbst in den kleinsten Orten entstandenen Darlehnskassen, nach dem System Reiffeisen den Personalkredit der Landwirthe. Diese Vereine halten jedoch streng an dem Grundsätze fest, daß nur gegen Hinterlegung eines Faustpfandes oder durch Aufstellen eines zahlungsfähigen Bürgen an die Mitglieder Geld abgegeben werden darf, so daß cs trotzdem Vorkommen kann, daß selbst in wirklichen Unglücksfällen manch unbemittelter Dauer nur schwer, oder keine Hilfe erhält und zu Grunde geht. Das mosaische Gesetz fragt in solchen Fällen nicht erst nach dem Bürgen, nicht erst nach der Kaution, und nicht erst nach der Kaution, und nicht erst nach der Kreditfähigkeit, befiehlt vielmehr ganz kategorisch: Wenn dein Bruder neben dir herabkommt und seine Hand sinken läßt, so sollst du ihn unterstützen, daß auch der Fremde und der Geduldete bei dir leben möge. Lev. 25. 35. Du sollst nicht erst zuwarten, bis er gänzlich verarmt sein Haus und Gut dem Gläubiger überlassen muß, vorbeugend und rechtzeitig gewähre ihm Hilfe, damit er seinen Betrieb wieder fortsetzen und sich und die Seinigen wieder ehrenhaft ernähren kann. Die sog. Leutenoth auf dem Lande, hervorgerufen durch den Zug nach den Städten, ist für den ungestörten Betrieb der Landwirthschaft eine Kalamität von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In der Presse, in den Parlamenten und auf allen Bauernversammlungen werden von den Agrariern laute und berechtigte Klagen darüber erhoben. In den letzten drei Jahrzehnten sind die großen und mittleren Städte ungeahnt schnell gewachsen, während das platte Land sich immer mehr entvölkert. Diese Landflucht ist für das ganze Volksleben von größtem Schaden. Einfachheit und Schlichtheit in Sitte und Lebensführung, ein gesunder, kräftiger und leistungsfähiger Menschenschlag erhält sich auf dem Lande viel besser, als in der Stadt, wo die Genußsucht und das Jagen nach Abwechslung vielfache Gelegenheit findet. Doch bald kommt die Reue! Man betrachte nur die große Zahl von Arbeitslosen, die Frierenden und Hungernden in den Wärmehallen, die Ueberfüllung der Asyle für Obdachlose und der Krankenhäuser. Die Negierungen kennen recht gut dieses in seinen Folgen so verbängnißvolle Streben nach den Stabten. Die Gesetzgebung der meisten deutschen Bundesstaaten hat in den letzten zehn Jahren das Land in notorisch auffallender Weise bevorzugt. Ich denke vielfach an unsere baverischen Verhältnisse, wenn ich zum Beweise hindeute an die vielen staatlichen Unterstützungen für die ausschließlich ländlichen (Vieh- und Hagel-) Versicherungen, an den Nachlaß an den Bodenzinsen, an die Belastung der Städte durch das neue Heimathgesetz, an die Pauschalirung der Lehrergehälter an den städtischen Volksschulen, und an die vom Jahre 1910 an in Aussicht genommene Aushebung des Oktrois. Welche Analogie hierzu finden wir in der Bibel? Wenn Jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so dauerd das Wiedereinlösungsrecht das ganze Jahr nach dem Verkauf, ein volles Jahr soll es wieder eingelöst werden. Wird es aber innerhalb eines vollen Jahres nicht eingelöst, so bleibt das Haus in der ummauerten Stadt dem Käufer für seine Nachkommen auf ewig und wird im Jobeljahr nicht frei. ^Häuser in Dörfern, die mit keiner Mauer umgeben sind, werden zu Ackerstücken gerechnet, es findet Wiedereinlösung statt und im Zobel wird das Verkaufte frei. Lev. 25, 29, 31. Die Wohnhäuser in der Stadt, die schon in ihrer äußeren Erscheinung das Gepräge des Komforts, der Bequemlichkeit und des Gekünstelten zeigen, verbleiben nach dem ersten Verkaufjahre auf ewig dem Käufer. Für die Wohnhäuser auf dem Lande dagegen, die in ihrer einfachen Bauart und Einrichtung gleichsam zu einem ergänzenden Theil des Boden werden, erlischt, nie das Einlösungsrecht, und werden sie im Jobeljahre frei. Diese Bestimmung beweist klipp und klar die augenfällige Bevorzugung des Landes vor der Stadt. Möchten doch gerade unsere Glaubensgenossen in der Gegenwart daraus die nöthige Lehre ziehen. Unter den Landesflüchtigen stellen die Israeliten einen verhältnißnräßig hohen Prozentsatz. Blühende jüdische Gemeinden, in denen früher ein kräftiges, wahrhaft religiöses Leben pulsirte, sind heute zu Zwerggemeinden zusammengeschrumpft, oder zum großen Theil schon ganz aufgelöst. Diese Erscheinung ist tief zu bedauern. Mit dem Wegzug in die Stadt wird nicht selten der alte, treue Väterglaube mit dem modernen Unglauben vertauscht. Viele, die einst darußen in ihrer Landkehillo in ihren einfachen, bescheidenen Verhältnissen glücklich und zufrieden lebten, finden in der Stadt gar häufig das Grab ihrer Hoffnungen. Die meisten dieser Schiffbrüchigen fühlen in den meisten Fällen wohl die Sehnsucht nach dem glücklichen Leben ihres stillen Dörfleins; falsches Schamgefühl hat ihnen jedoch den Rückweg abgeschnitten. Die Fixirung der Getreidezölle bei dem bevorstehenden Abschlüsse von Handelsverträgen bilden seit einer Reihe von Jahren schon das größte Kampfobjekt zwischen den verschiedenen politischen Parteien unseres Vaterlandes. Die Landwirthe wünschen hohe Getreidepreise. Diese könnten leicht erzielt werden, wenn die Forderung der Agrarier nach einem Schutzzoll von 5

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