Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 20 (10.3.1904)
- Date
- 1904-03-10
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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433 hiesigen israelitischen Gemeinde. Obwohl Herr Werthe:mer jede Feier abgelehnt hatte, so ließ die Gemeinde es sich nicht nehmen, diesen Tag festlich zu begehen. Beim Festgottesdienst schilderte Herr Bezirksrabbiner Dr. Löwen st ein in Mosbach in schönen Worten das Wirken und Schaffen des Herrn Wertheimer, insbesondere feine Friedensliebe hervorhebend. Auch bei dem zu Ehren des Jubilars stattgefundenen Bankette zeigte es sich, in welch' hohem Ansehen Herr Wertheimer stebt. Möge es demselben auch beschieden sein, das fünfzigjährige Jubiläum als Vorsteher der hiesigen Gemeinde feiern zu können. Oesterreich. Wien, 8. März. Das Justizministerium hat an alle Gerichtsbehörden einen Erlaß gerichtet, in welchem dieselben angewiesen werden, unwahren und entstellten Zeitungsberichten über Vorgänge bei Gericht, namentlich über den den Anklagen und Urtheilen zu Grunde liegenden Sachverhalt durch amtliche Richtigstellung cntgegenzutreten. Motioirt wird diese Verfügung mit dem Hinweis auf mehrere Fälle der letzten Zeit, in welcher der ungestörte Gang der Rechtspflege durch tendenziöse Darstellungen in der Presse Schaden gelitten hat. Es ist nicht nachdrücklich gesagt, daß vor allem die antisemitischen Zeitungen solche Lügenberichte verbreiten, aber wer sich der ungeheuerlichen Beeinflussung der öffentlichen Meinung, der Geschworenen und Zeugen im Polnaer Prozesse, wer sich gewisser Ereignisse im Wiener Schwurgcrichtssaale aus jüngster Zeit, wer sich einer Amtsberichtigung der Wiener Staatsanwaltschaft gegen das „Alldeutsche Tagblatt" in Sachen der Zablotower Judenerzesse erinnert, wird den in der Motivirnng des erwähnten Ministerialerlasses enthaltenen Vorwurf zunächst und zu allererst auf die antisemitische Hetzpresse jeglicher Kouleur beziehen müssen. Das Justizministerium hat mit seiner Anordnung stillschweigend anerkannt, daß die bisher angewendeken oder auch nicht angewendeten Mittel, um der antisemitischen Brunnenvergiftung zu steuern, nicht ausreichen. Das objektive Verfahren hat. abgesehen von seinem odiosen und willkürlichen Charakter, vielfach versagt, weil einerseits jeder konfiszirte Artikel durch eine Interpellation im Parlament immunisirt werden konnte, und weil andererseits die Beschlagnahme in den meisten Fällen zu spät erfolgt und durch die nachträgliche Unterdrückung der Unwahrheit noch nicht für das Bekanntwerden der Wahrheit gesorgt wurde. Der subjektiven Verfolgung solcher Journalisten, die aus der Verbreitung beunruhigender Gerüchte und aus der Beeinflussung der Geschworenen und Zeugen ein förmliches Gewerbe machen, haben sich aber die Staatsanwälte mehr und mehr entschlagen, weil die Anklage häufig mit einem Triumphe der Angeklagten endigte. Wir haben oft dagegen Stellung genommen, daß die Staatsanwälte sich in solchen Fällen als Prozeßpartei fühlen und die Erhebung der Anklage von der Erwägung abhängig machen, ob sie einen Sieg oder eine Niederlage zu erwarten haben. Aber auch in der Beurtheilung der staatsanwaltlichen Praxis ist mit der Unvollkommenheit der menschlichen Natur zu rechnen. Die Theorie, daß das Gesetz rücksichtslos und unter allen Umständen anzuwenden sei, wird doch immer mit dem Bestreben der Staatsanwälte, nur solche Anklagen zu vertreten, die einige Aussicht auf Erfolg versprechen, kollidiren. Das hat man sich offenbar auch im Justizministerium gesagt, und so ist man dort zu dem neuen Verfahren der amtlichen Berichtigungen gelangt. Die solide und ehrliche Presse kann den Erlaß des Justizministers nur beifällig begrüßen. Auch einem anständigen Blatte kann es einmal passiren, daß es falsch berichtet wird, es wird aber gerne der von amtswegen ihm zugemittelten Wahrheit seine Spalten öffnen. Mmlxr angenehm wird die professionelle Hetzpresse von dem Erlasse berührt werden. Die amtliche Berichtigung ist der Konfiskation vorzuziehen, weil sie kein Martyrium schafft und an Stelle des absichtlich gewollten Dunkels . das helle Licht der Wahrheit setzt. Das Mittel ist vernünftig. es ist ehrlich und es entspricht zugleich der modernen Auffassung, daß die Wunden, welche die Presse schlägt, durch die Presse selbst geheilt werden müssen. Allerdings hängt die Wirksamkeit des Erlasses von zwei wesentlichen Momenten ab. Vor allem davon, das er von allen betreffenden Behörden auch thatsachlich , befolgt wird. Wir haben cs in Oesterreich nur;u oft erlebt, daß die schönsten Erlasse auf dem Papier blieben j und allgemach in Vergessenheit geriethen. Herr von i Kocrber mag daraus bedacht sein, daß seine Verfügung vor diesem Schicksale bewahrt bleibe. Zweitens aber > wird man sich gewissen Blättern gegenüber nicht mit! einer unverbindlichen Zusendung der wahren Darstelluug begnügen dürfen, sondern inan wird deren Ab- , druck auf Grund des Paßgesetzes fordern müssen. Geschieht dies nicht, so wird die gewerbsmäßige Hehpresse ' die amtliche Zuschrift mehr oder minder achtungsvoll in . den Papierkorb werfen oder sie wird mit solchen Glossen I versehen, welche deren Wirkung aufheben. Hat man sich! einmal entschlossen, der Lügenpresse im Wege der Aufj klärung das Handwerk zu legen, dann muß dieser Weg konsequent, energisch und mit Verstand beschritten werden. Ungarn. Budapest. (Aus der Hochburg des Lib c r a l i s m u s.) Vor kurzer Zeit starb in Großwardein (Ungarn) einer der reichsten Großgrundbesitzer des Viharer .Komitats Namens Franz Mikloffy. Hierauf wurde das bei einem Budapester königlichen Notar deponirte Testament eröffnet. In demselben vermachte er sein ganzes Vermögen, welches aus Gütern im Biharer Komitat besteht unk 1,200,000 Kronen betragt,