Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 45 (1904)
- Issue
- Heft 17 (29.2.1904)
- Date
- 1904-02-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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bet Nebenkläger aufgehoben worden war, hat am 6. .Oktober v. I. das Landgericht II in £c.r?n den Grafen sowie den Stenographen Schimmelpfennig wegen Beleidgung der jüdischen Einwohner von Glogau zu je 30 Mart Geldstrafe verurtheilt. Es handelte sich um die Rede des Grafen, in welcher dieser die Glogauer Juden eines Giftmordes gegen ihn bezichtigte, Glogau eine Gesellschaft von Giftmischern, Gaunern, Betrügern u. s. w. nannte und mit der Aufforderung schloß: „Die jüdischen Aerzte, die Rechtsanwälte, Bankiers und Kaufleuten hinauszuschmeißen." Durch diese eigenartigen Exvektorationen fühlten sich eine Anzahl jüdischer Herren in Glogau beleidigt, weßhalb sie Strafantrag stellten. Die Rede Pücklers ist von Schimmelpfennig sienographirt und mit verbreitet worden. Das Gericht hat angenommen, daß Pückler nicht alle jüdischen Einwohner von Glogau des Giftmordversuchs beschuldigen wollte, sodaß also kein Grund zu der Annahme vorliege, daß gerade die Strafantragsteller getroffen werden sollten. Dagegen wurde in der Aufforderung, die jüdischen Aerzte. Rechtsanwälte und Bankiers hinauszuschmeißen, eine Beleidigung der Antragsteller erblickt. Gegen das Urtheil hatte sowohl der Angeklagte Pückler, als auch die Nebenkläger Revision eingelegt, letztere in Bezug auf beide Angeklagten. Dos Reichsgericht erkannte auf Verwerfung beider Revisionen. München. Wie das „Bayer. Vaterland" über ..Juden" schreibt, möge an einem Beispiele gezeigt werden. Ein Weinhändler in Wien, von der Wieden, kündigt sein Wirthshaus durch ein offenbar selbst gedichtetes Gedicht an. Es ist auch darnach. In dem Gedicht kommt nun eine Stelle von hervorragender Abgeschmacktheit vor. Der dichtende Wirth wendet sich gegen die Abstinenz und schließt mit der albernen captatio benevolentiae, bajj der Stifter des Christenthums gerne Wein getrunken habe. Das „Vaterland" fühlt sich durch diese Stelle in seinem religiösen Gefühl verletzt. Das ist sein Recht. Am allerwenigsten berechtigt ist es aber, für diese abgeschmackte Albernheit eines Wirthes — die Juden verantwortlich zu machen. Der Wirth, er beißt St. Waldowski, wird ohne Weiteres zu einem ...jüdischen Weinhandler" gestempelt. Ein Wiener Antisemitenblatt bemerkt dazu: „Wie kommen nur Christen dazu, uns eine derartige freche Verhöhnung unseres göttlichen Religionsstifters durch den erstbesten Juden ruhig gefallen lassen zu müssen? Der Staatsanwalt erblickt anscheinend in dieser Blasphemie leine grobe Verletzung des religiösen Gefühles der christlichen Bevölkerung, denn er rührte keinen Finger, um diese Frivolität zw ahnden. Wir haben zwar einen § 122 S1.-G., derselbe tritt jedoch offenbar nur in Geltung, wenn von Seiten der Antisemiten der — Schülchan Aruch angegriffen wird. Man gestatte uns die eine kleine, nebensächliche Feststellung, daß der inkriminrrte Dichter und Wemhändler, der Hausbesitzer Stanislaus Waldowski, ein „geborener Katholik und von streng klerikaler Gesinnung" ist. Karlsruhe Baden). Es sind erst wenige Wochen verflossen, seit durch den zu frühen Tod des,Herrn Samuel Straus s. A., nicht nur der hiesigen Religionsgesellschaft. sondern bsrw* b's eine recht fühlbare Lücke entstanden ist, wie sie nicht nur am Grabe, wie bereits berichtet, sondern auch im Trauerhause durch die Herren Dr. Duttenwieser von Straßburg, Dr. Löwenstein in Mosbach. Dr. Blumengrund hier und Rosenheim in Frankfurt a. M.. so genau mit der Wirklichkeit geschildert wurde, so haben wir in unserer Gemeinde schon wieder einen Verlust zu beklagen. Die Frau Vezirksrabbiner L i b e r l e s Wirtwe dahier, eine d'n wrr im wahren Sinne des Wortes, hat vor mehreren Tagen das Zeitliche gesegnet. Ihr ->srt nfe kannte keine Grenzen und sie wirkte in ihrem Hause nach dem Sinne ihres schon längst im Tode vorangegangenen Ehemannes, der ein würdiger Nachkomme des p*p war. Die von Herrn Dr. Schiffer dahier gehaltene Grabrede zeigte in Umrissen den Lebensgang der Verstorbenen, n's der zahlreichen Trauerversammlung, rraan ' Die Familie des seligen Sam. Straus, welche wegen Erziehung der noch minderjährigen Kinder auf letztwilligen Wunsch des Vaters zu den Verwandten nach Frankfurt a. M. Lberstedeln. bleiben dennoch Mitglieder der hiesigen Religionsgesellschaft, welcher sie außerdem noch eine namhafte Kapitalsumme übergeben haben. Hier ist die talmudische Stelle anwendbar: "p2 7» Kipn 7:2 06» 2T> '1 nuA 7:2 te. Frankreich. Paris, 18. Febr. Arthur Meyer, in dessen Adern n e 0 gallisches Blut fließt, ist wohl ein nicht besonders empfindlicher Mensch. Niemals hat dieser saubere Herr ein Wort des Mitleids und des Erbarmens für seine unglücklichen Brüder gefunden, er hat sie mehrmals in seinem Organ, dem Generalstab antisemitischer Juden, beschimpfen lassen. Beim Ausbruch des russischjapanischen Krieges ist er mit einem Schlage zart und feinfühlend geworden und in einem Anfall von Großmuth und Barmherzigkeit eine Subskriptionsliste für die russischen Verwundeten eröffnen lassen. Erstens 'warum nur für die russischen Verwundeten? Jeder Mensch, der leidet und der blutet, hat ein Recht darauf, daß man ihm helfe und ihn nicht im Stiche lasse. Und wenn man sich die Subskriptionsliste genauer ansieht, dann findet man fast durchweg die Tausendfrancscheine der Herren Kahn. Lewi, Dreyfus. Günzburg u. s. w., auf die die Greuelthaien von Kischinew und Hömel, 1 die unsäglichen Leiden ihrer russischen und rumänischen ' Brüder nur einen mäßigen Eindruck machen und die