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Der Israelit · 1904-02-28 · Heft 17 (29.2.1904) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
45 (1904)
Issue
Heft 17 (29.2.1904)
Date
1904-02-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
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363 Griffe eines Gabriel Riesser «ad Salomon Heine, gleichsavt zur Mahnung, daß in diesem Hause, wo die Berathungen der Bürgerschaft stattfinden, kein Platz ist für Männer wie Naab und Konsorten. — Es sei noch erwähnt, daß unter den neugewählten Bürgerschaftsmitgliedern sich auch das angesehene Mitglied unserer Gemeinde, Herr L. Bunzel befindet. &öln, 2L Febr. In Köln-Lindenthal wurde heute in dem Hause Klosterstraße 43 ein israelitisches Waisenhaus eröffnet. Es verdankt seine Entstehung einer im Jahre 1878 auf Veranlassung des Rabbiners Dr. Frank gegründeten Waisenstiftung. Dieser hielt auch bei der heutigen Eröffnungsfeier die Festrede. Das sehr zweckmäßig eingerichtete, einstweilen nur angemiethete Haus wird vorläufig 18 Kinder aufnehmen; jedoch bietet es Raum für eine größere Zahl. An der Feier, die durch gesangliche Vorträge der Kinder des Waisenhauses verschönt wurde, nahm als Vertreter der städtischen Verwaltung Beigeordneter Brugger theil. Liattowitz, 23. Febr. Der Verband der Rabbiner Oberschlesiens hielt am 2. Februar hier eine Versammlung ab, deren Verhandlungsstoff auch für die weitere Oeffentlichkeit von Interesse sein dürfte. Der Vorsitzende. Rabbiner Dr. E o h n - Kattowitz, eröffnete die Sitzung und begrüßt die erschienenen Collegen. Anwesend waren die Collegen: Cohn-Kattowitz, Münz- Gleiwitz, Kopfstein-Beuthen, Kaatz-Zabrze, Rau-Pleß, Norden-Myslowitz, Emmerich-Tarnowitz, Ellguther- Neisse. Vraunschweiger-Kattowitz und Galliner-Beuthen. Der Vorsitzende erstattet Bericht über die letzte Tagung des Verbandes der oberschlesischen Gemeinden und über das daselbst erstattete Referat des Vorstands- Vorsitzenden, Herrn Stadtrath Wiener aus Kattowitz, betr. Anstellung von Wanderpredigern. Die Rabbinerversammlung erklärt ihr Einverständniß mit dem Inhalt dieses Referates und beschließt, die Collegen Cohn und Kopfstein zu delegieren, um bei der nächsten Sitzung des Ausschusses des Gemeindeverbandes bei der Verhandlung über diesen Punkt den Rabbinerverband zu vertreten. Ferner gedenkt der Vorsitzende des 25jährigen Rabbinerjubiläums des Kollegen Fnedmann- Lublinitz und theilt mit. daß bei dieser Feier namens des Verbandes die Collegen Kopfsiein, Norden. Cmmrich und Kaatz anwesend waren. Ein Verzeichniß der Namen der in diesem Jahre aus dem jüdischen Waisenhause zu Rybnik zu entlassenden Zöglinge wird bekannt gegeben, damit dieselben in Stellungen untergebracht werden, an denen die Sabbatheiligung «ungehalten wird. — Im Weiteren berichtet der Vorsitzende über die letzte Tagung des Central-Ausschusses des deutschen Rabbiner-Verbandes und über die Beschlüsse, die betr. der Pensions-,und Reliktenkaffe gefaßt wurden.' Dabei sinb oie Anträge des oberschl. Rabbinerverbands berücksichtigt worden und zwar: 1. daß derjenige, der einnwl Mitglied des allgemeinen deutschen Rabb.-Verb. gewesen und der PensionS- und Reliktenkaffe beigetreten, Mitglied dieser Kaffe bleibe, wenn er auch auS dem allgemeinen deutschen Rabb.-Verb. aus religiösen Bedenken ausscheide. 2. Daß die Karenzzeit von fünf Jahren, die nach Angabe der Versicherungstechniker als nothwendig erachtet werde, dadurch gemildert werde, daß gewisse Gelder zu Subventionszwecken für diese Zeit flüssig gemacht werden. — In Wiederaufnahme einer bereits in der letzten Versammlung erörterten Frage wird der Vorsitzende ermächtigt, die Bildung von Bezirksrabbinaten von neuem beim Allgemeinen Deutschen Rabbiner-Verband in Anregung zu bringen und einzelne Punkte in der Form bestimmter Anträge dem geschäftsführenden Ausschuß des Deutschen Rabbiner- Verbandes zu übermitteln. Nachdem College Münz den Kassenbericht erstattet, schreiten die Verhandlungen weiter fort. Der Herr Justizminister hat sich geneigt erklärt, vor der gerichtlichen Entscheidung in Ehescheidungssachen jüdischer Parteien die Heranziehung der Rabbiner zu einem Sühneversuch, konform der Thatigkeit der christlichen Geistlichen, zu veranlassen. Jedoch verlangt der Herr Justizminister genaue Angabe, welche Rabbinate für die einzelnen Amtsgerichte zuständig seien. Als Commission zur Bestimmung des Zustän- - digkeitsgebietes für Oberschlesien werden die Collegen Cohn, Kopfstein und Münz ernannt. Es folgt nunmehr ein anregender Gedankenaustausch über die Erfahrungen bei der Revision des Religionsunterrichts. Eine lebhafte Debatte erwecken die von Collegen Rau gestellten Fragen: Auf welchen Prinzipien soll der jüdische Religionsunterricht beruhen? Was muß unbedingt Lehrgegenstand sein? Das Ergebniß dieser Erörterung ist die Frage nach einem Mindest-Normal- Lehrplan für die kleinen rabbinerlosen Gemeinden Oberschlesiens. Die Collegen Norden und Emmerich werden mit der Ausarbeitung eines solchen Lehrplanes betraut und wird ihnen anheimgegeben, zur Feststellung der Stoffvertheilung diesbezügliche Umfragen bei den oberschlesischen Collegen zu halten. Nachdem noch der Beschluß gefaßt wird, in der Tagesordnung der nächsten Versammlung dem Kapitel „Religionsunterricht" einen breiten Raum zu gewähren, erstattet College Emmrich ein Referat über „Methodik und Stoffvertheilung beim Bibellesen im Religionsunterricht". Ergänzt wird dieses anregende Referat durch ein Korreferat des Collegen Norden. Hierauf hält College Münz einen Vortrag: „Exe-. getische Nachlese zu Delitzsch' Babel und Bibel. (Hiob 24.18.19 und Jesaja 81.9.) Mit einer Besprechung des Buches. „Dle^.neüere^ Entdeckungenund die Bibel dnn Urquhart" duM^CoM:- gen Käatz schließt die Sitzung. : .* Leipzig, 16. Febr. Graf Pückler auf Klelnischirne beschäftigte heute wieder einmal das Reichsgericht. Nachdem ein früheres Urtheil auf die Revision

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